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Shop als englischen Online Katalog aufbauen mit Preisdarstellung

Dies ist eine Diskussion zu Shop als englischen Online Katalog aufbauen mit Preisdarstellung innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 12:24
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Post Shop als englischen Online Katalog aufbauen mit Preisdarstellung

Hallo liebe Community,

Angenommen man plant einen Online Shop in dem die Produkte (Elektronik, IT und Telekommunikation) von etwa 70 Hersteller eingepflegt werden sollen.
Der Shop soll sich an ein sehr bestimmtes Kundenklientel richten, das keine Endverbraucher berücksichtigt, also nur für gewerbliche Endkunden und staatliche Institutionen sein wird.

Vier Punkte gäbe es zu beachten bei diesem Vorhaben:
1. Da einige der relevanten Hersteller unterschiedliche Sonder-, Projekt-, und/oder Mengenrabatte für unterschiedliche Kundengruppen anbieten, wäre es kaum möglich alle diese Sonderpreise zu berücksichtigen im Shop, daher sollen die
Artikelpreise nur mit einem Standard Preis versehen, der das Maximum des zu zahlenden Preises darstellt, und der soll nur der (Kosten)-Orientierung des Kunden dienen.
2. Lieferzeiten könnten durch unterschiedliche Projektanmeldungs Zeiten bei den verschiedenen Hersteller nicht sehr genau angegeben werden; Gedacht ist es nur 2 Stufen der Lieferzeiten zu haben: 1. Kurzfristig (2-5 Tage) und 2. Verfügbarkeit angefragt;
die 1 soll für bei der Distribution ab Lager verfügbare Produkte stehen und auch in dem genannten Zeitraum der 2-5 Tage geliefert werden, und bei 2 soll die Lieferzeit beim Angebot abgegeben werden (nachdem die Projektkonditionen und/oder die tatsächliche Lieferzeiten geklärt sind).
3. Der Shop und alle Texte sollen in Englisch sein (falls Notwendig werden die AGB, Widerruf, etc. in deutscher Sprache hinzugefügt; der Shop würde einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Deutschland gehören)
4. Es sollen so viele Abmahngründe wie möglich eliminiert werden.

Folgende Vorgehensweise wäre angedacht:
• Shop vollständig designen/ vorbereiten
• Impressum, Widerruf, AGB, Versandkosten und Datenschutz sollen in Englisch sowie in Deutsch (Falls notwendig) geschrieben werden
• In den Footer des Shops soll explizit darauf hingewiesen werden, dass dieser Shop nur für gewerbliche Endkunden und staatliche Institutionen bestimmt ist mit folgender Formulierung (in Englisch und Deutsch): „Unser Angebot gilt nur für gewerbliche Kunden sowie
öffentliche oder staatliche Institutionen, nicht für private Endkunden!“; Die gleiche Formulierung soll auch zusätzlich bei der Kundenanmeldung zu sehen sein, so dass es an den wichtigsten Stellen sichtbar ist, und somit kein Privatkunde sagen kann er hätte es nicht
gesehen (damit sollen viele Abmahngründe abgeschafft werden, die ja hauptsächlich für Privatkunden existieren, aber nicht für Unternehmen, abgesehen davon wären Privatkunden für das Unternehmen tatsächlich uninteressant).
• Kaufen als „Gast“ soll deaktiviert werden.
• Alle Artikel mit Preisen versehen, und zwar Standardpreise; Diese wären die Maximalpreise die ein Kunde zahlen würde, und sollen der Orientierung dienen.
• Alle Preise in dem Shop wären Netto (ohne MwSt.)
• Die Produkte und Preise wären für jeden Sichtbar, auch Gästen.
• Direkt bei der Anfangsseite wird darauf hingewiesen, dass dieser Online Shop als ein Online Katalog verstanden / verwendet wird, dass die Preise der Orientierung dienen, und dass die Kunden entweder die gewünschten Produkte aussuchen und dann per Mail/Telefon
anfragen, oder den Warenkorb Vorgang zu Ende führen, womit die Produkte und Kundendaten übermittelt werden, und dann per Mail ein rechtsverbindliches Angebot erstellt werden kann.
• In dem gesamten Vorgang des „Warenkorbs zu Ende führen“, sollen die Wörter „Bestellung“, „Bestellung aufgeben“, etc. durch „Anfrage“, „Anfrage versenden“, etc. ersetzt werden.
• Widerrufsrecht und AGB (in Englisch) bei dem Bestellvorgang (was dann eher ein Anfragevorgang wäre) sollen bestätigt werden.

Jetzt folgende Fragen dazu (es soll keine rechtliche Beratung stattfinden, es könnte nur sein dass einige User hier mit einem oder mehreren der oben erwähnten Themen in der Vergangenheit konfrontiert worden sind, und was dazu wissen bzw. Erfahrung haben; das würde
helfen die Überlegungen zu Ende zu führen, bevor eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt wird die endgültige rechtliche Prüfung des Shops durchzuführen):

• Ist es gesetzlich erlaubt, Preise darzustellen die der Orientierung dienen (und nicht höher, sondern höchstens wie im Shop dargestellt oder sogar niedriger ausfallen können)?
• Ist es gesetzlich erlaubt die Lieferzeiten (bei einem nicht rechtsverbindlichen Kauf sondern einer Anfrage wie der Shop ja aufgebaut ist) so wie oben genannt anzugeben?
• Ist es notwendig dass die rechtlichen Texte (Impressum, Widerruf, AGB, Versandkosten und Datenschutz) auch in Deutsch vorhanden sein müssen (wie schon geschrieben gehört der Shop einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Deutschland)?
• Reicht, rechtlich gesehen, der oben erwähnter Text in dem Footer (also ständig sichtbar) und bei der Anmeldungsmaske, damit private Endkunden rechtssicher aus dem Online Angebot ausgeschlossen werden?
• Kann es rechtlich gesehen ein Problem sein, wenn die Preise nur Netto dargestellt werden?
• Kann es rechtlich gesehen ein Problem sein, wenn die Preise jedem (also auch nicht registrierte Kunden) angezeigt werden?
• Müssen Widerrufsrecht und AGB in dem Warenkorb Anfrage Vorgang bestätigt werden? Oder ist es nicht notwendig, da kein rechtsverbindlicher Kauf vorgenommen wird?
• Ist vielleicht irgendwo in diesen Überlegungen ein Gedankenfehler, oder ist da etwas was nicht beachtet wurde?

Falls jemand zu diesen Überlegungen was sagen kann, wäre es schön alles zu hören, auch Kritik, Vorschläge, Ideen und Berichtigungen sind sehr willkommen!

Vielen Dank im Voraus!

onlinetasso
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 19:52
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AW: Shop als englischen Online Katalog aufbauen mit Preisdarstellung

Zitat:
Zitat von onlinetasso Beitrag anzeigen
1. Da einige der relevanten Hersteller unterschiedliche Sonder-, Projekt-, und/oder Mengenrabatte für unterschiedliche Kundengruppen anbieten, wäre es kaum möglich alle diese Sonderpreise zu berücksichtigen im Shop, daher sollen die
Artikelpreise nur mit einem Standard Preis versehen, der das Maximum des zu zahlenden Preises darstellt, und der soll nur der (Kosten)-Orientierung des Kunden dienen.
Außer bei den Produkten, wo es Preisbindung gibt (also nur sehr wenige) legt allein der Verkäufer den Verkaufspreis fest, Rabatte des Herstellers sind dafür irrelevant.
Zitat:
2. Lieferzeiten könnten durch unterschiedliche Projektanmeldungs Zeiten bei den verschiedenen Hersteller nicht sehr genau angegeben werden; Gedacht ist es nur 2 Stufen der Lieferzeiten zu haben: 1. Kurzfristig (2-5 Tage) und 2. Verfügbarkeit angefragt;
Der Verkäufer kann mit seinen Kunden Lieferzeiten nach Belieben vereinbaren.
Zitat:
3. Der Shop und alle Texte sollen in Englisch sein (falls Notwendig werden die AGB, Widerruf, etc. in deutscher Sprache hinzugefügt; der Shop würde einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Deutschland gehören)
Widerrufsbelehrung usw. für Verbraucher müssen in der Sprache abgefasst sein, die die Verkehrssprache des Shops ist. Ist die Deutsch, müssen sich fremdsprachige Kunden mit einer deutschsprachigen Widerrufsbelehrung zufriedengeben, ist sie z.B. Spanisch, dann müssen sich deutschsprachige Kunden mit einer spanischen zufriedengeben.

So wie beschrieben richtet sich der Shop aber ohnehin nicht an Verbraucher, wenn das klargestellt ist und auch keine solchen beliefert werden, braucht es überhaupt keine Widerrufsbelehrung, weil es ja auch kein Widerrufsrecht gibt.

Zitat:
4. Es sollen so viele Abmahngründe wie möglich eliminiert werden.
Das bespricht man dann am konkreten Einzelbeispiel mit einem auf diese Materie spezialisierten Rechtsanwalt.

Zitat:
• In den Footer des Shops soll explizit darauf hingewiesen werden, dass dieser Shop nur für gewerbliche Endkunden und staatliche Institutionen bestimmt ist mit folgender Formulierung (in Englisch und Deutsch)
Der Hinweis kann gar nicht groß und deutlich genug gemacht werden.

Übrigens: der Anbieter muß dann auch tatsächlich sicherstellen, daß er nur an Gewerbekunden usw. liefert. Er muß also vor Lieferung Nachweise von seinen Kunden einholen.

Zitat:
• Alle Preise in dem Shop wären Netto (ohne MwSt.)
Das geht, wenn s.o. sichergestellt ist.
Zitat:
• Ist es gesetzlich erlaubt, Preise darzustellen die der Orientierung dienen (und nicht höher, sondern höchstens wie im Shop dargestellt oder sogar niedriger ausfallen können)?
Wenn nur an Nicht-Verbraucher verkauft wird, greifen die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht.

Ansonsten: es gibt keine Preisbindung, der Anbieter kann seine Ware zu jedem beliebigen Preis verkaufen und diesen vor allem auch mit dem Käufer jeweils individuell frei aushandeln. Niemand hindert ihn, "Unverbindlicher Preisvorschlag - lassen Sie uns verhandeln" an die Ware zu schreiben.

Die Preisangabe an einem Ware ist im übrigen kein "Angebot", sondern die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ("invitatio ad offerendum"), deshalb kann sich ein Kunde ja auch nicht auf eine falsche Preisauszeichnung berufen. (Der Vorgang ist nicht: Verkäufer bietet an, Käufer nimmt Angebot an, Verkäufer muß liefern. Der Vorgang ist: Verkäufer fordert den Käufer auf, ein Angebot abzugeben, ob er die Ware haben will und zu welchem Preis. Käufer macht ein Angebot, kaufen zu wollen. Verkäufer nimmt an oder lehnt ab. Verkäufer muß liefern, wenn er angenommen hat.)
Zitat:
• Reicht, rechtlich gesehen, der oben erwähnter Text in dem Footer (also ständig sichtbar) und bei der Anmeldungsmaske, damit private Endkunden rechtssicher aus dem Online Angebot ausgeschlossen werden?
Wie gesagt: das kann nicht deutlich genug sein.
Zitat:
• Kann es rechtlich gesehen ein Problem sein, wenn die Preise jedem (also auch nicht registrierte Kunden) angezeigt werden?
Meines Erachtens nicht.
Zitat:
• Müssen Widerrufsrecht und AGB in dem Warenkorb Anfrage Vorgang bestätigt werden? Oder ist es nicht notwendig, da kein rechtsverbindlicher Kauf vorgenommen wird?
Widerrufsrecht haben nur Verbraucher. AGB werden in jedem Fall nur wirksam, wenn sie dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben wurden - das gilt für Unternehmenskunden genauso.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 18:08
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AW: Shop als englischen Online Katalog aufbauen mit Preisdarstellung

Zitat:
Zitat von onlinetasso Beitrag anzeigen
• Ist es gesetzlich erlaubt, Preise darzustellen die der Orientierung dienen (und nicht höher, sondern höchstens wie im Shop dargestellt oder sogar niedriger ausfallen können)?
§ 1Absatz 1 Satz 1 Preisangaben-Verordnung

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).

Zitat:
Wenn nur an Nicht-Verbraucher verkauft wird, greifen die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht.
Gemäß § 9 der Preisangabenverordnung finden die Vorschriften für Handelsbetriebe bei der Abgabe an "gewerbliche/berufliche/dienstliche/behördliche" Letztverbraucher nur dann ausnahmsweise keine Anwendung, wenn die Handelsbetriebe ...." sicherstellen, dass als Letztverbraucher ausschließlich die in Halbsatz 1 genannten Personen ( = Letztverbrauchern, die die Ware oder Leistung in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden ) Zutritt haben, und wenn sie durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass diese Personen nur die in ihrer jeweiligen Tätigkeit verwendbaren Waren kaufen."

Die Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen, sodaß der Begriff "Zutritt" problematisch sein könnte. Möglicherweise könnten also bloß solche Handelsbetriebe von der Preisauszeichnungsverordnung ausgenommen sein, die ein eigenes Geschäftslokal betreiben, in das ausgewählten Interessenten "Zutritt" gewährt wird.

Zitat:
• Ist es gesetzlich erlaubt die Lieferzeiten (bei einem nicht rechtsverbindlichen Kauf sondern einer Anfrage wie der Shop ja aufgebaut ist) so wie oben genannt anzugeben?
Nach § 308 Nr. 1 BGB ist die Verwendung einer Bestimmung unzulässig, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält.

Zitat:
• Ist es notwendig dass die rechtlichen Texte (Impressum, Widerruf, AGB, Versandkosten und Datenschutz) auch in Deutsch vorhanden sein müssen (wie schon geschrieben gehört der Shop einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Deutschland)?
Es ist für e-commerce-Anbieter mit Sitz in der EU zwingend vorgeschrieben, über die für den Vertragsschluß zur Verfügung stehenden Sprachen zu informieren.

Zitat:
• Reicht, rechtlich gesehen, der oben erwähnter Text in dem Footer (also ständig sichtbar) und bei der Anmeldungsmaske, damit private Endkunden rechtssicher aus dem Online Angebot ausgeschlossen werden?
Eher nein.

Zitat:
• Müssen Widerrufsrecht und AGB in dem Warenkorb Anfrage Vorgang bestätigt werden?
1. Die ins Auge gefaßten Zielgruppe dürfte von vorneherein kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht haben.

2. Im e-commerce verwendete AGB müßten auf jeden Fall abruf- und abspeicherbar bereitgehalten werden.

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