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Screenshots/ Bilder / Veröffentlichungen

Dies ist eine Diskussion zu Screenshots/ Bilder / Veröffentlichungen innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2012, 00:17
Forum-Interessierte(r)
 
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Screenshots/ Bilder / Veröffentlichungen

Einmal angenommen, ein User eines Forums- sagen wir mal beispielsweise Xing - beleidigt einen anderen User dieses Forums.

Diese Aussagen sind zum Teil jus*ti*zi*a*bel formulierte Beleidigungen, Verleumdnungen und üble Nachrede, die einen strafrechtsrelevanten Tatbestand erfüllen (könnten ??).

Die Moderation der teils geschlossenen Foren ignorieren jede Beschwerde des Beleidigten/Gemobbten.

Der Angegriffene könnte sich dann hypothetisch vornehmen einen Screenshot der Beleidigungen (mit Klarnamen und Foto des Mobbers) zu machen und diese dann in diesen Forum (also hier Xing) UND in einem anderen sozialen Netzwerk - vielleicht z.B. Facebook - zu veröffentlichen.

Wäre so ein konstruierter Fall im Einklang mit allen Gesetzten ?

Vielen dank im Voraus !
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2012, 02:15
V.I.P.
 
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AW: Screenshots/ Bilder / Veröffentlichungen

Zitat:
Zitat von Sagon Beitrag anzeigen
Wäre so ein konstruierter Fall im Einklang mit allen Gesetzten ?
Nein.

Der Screenshot als Sicherung von Beweismitteln für eine Strafanzeige ist kein Problem, die Veröffentlichung dagegen könnte sehr schnell zum selbst justitiablen Bumerang werden.

Das Vorgehen gegen Straftaten überlässt man den dafür zuständigen Behörden, also der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Ein Screenshot ist im übrigen nur ein vager Beweis - Screenshots lassen sich mühelos mit einfachsten technischen Mitteln manipulieren oder vollständig fälschen.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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