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Screenshots

Dies ist eine Diskussion zu Screenshots innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 19:47
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Screenshots

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ist es rechtlich in Ordnung, wenn eine Webseite einen Screenshot Online stellt von unserer Webseite mit dem gesamten Inhalt?

Können wir dieses, wenn nicht gewollt dem Besitzer untersagen?

Ich würde mich sehr über Antworten erfreuen.

Gruß
Pascal Halberscheidt
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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 22:52
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AW: Screenshots

Das kommt auf die Inhalte an, die wiedergegeben werden, nicht auf die Form (Screenshot, Textkopie, Bildkopie, Abschreiben von Hand, Nachzeichnen in Tusche usw.).

Hier steht die abschließende Sammlung geschützter Werke: § 2 Geschützte Werke. Allerdings muss ein darin genannter Text oder eine Grafik schon eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, um geschützt zu sein. Ein Foto nicht, das ist automatisch geschützt.

Hat man nun ein geschütztes Werk auf seiner Website, kann man darüber streiten, inwieweit ein Dritter daraus zitieren darf: § 51 Zitate. Siehe dazu auch diesen Hintergrundtext, gerade für Zitate von Fotos. Oder noch besser diesen.

Was den Schutz der reinen Benutzeroberflächen angeht, geht dieser Text auch darauf noch ein.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 11:04
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AW: Screenshots

Zitat:
Zitat von Pascal H. Beitrag anzeigen
Ist es rechtlich in Ordnung, wenn eine Webseite einen Screenshot Online stellt von unserer Webseite mit dem gesamten Inhalt?


Grundsätzlich:

Einen Screenshot von einer Website zu erstellen ist immer zusätzlich. Ihn anschließend ganz oder teilweise zu veröffentlichen oder zu verbreiten wird in vielen Fällen unzulässig sein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 04:15
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AW: Screenshots

Das kommt sicherlich auch darauf an, wozu der Screenshot dient.
Google kann man schließlich auch nicht wegen Urheberrechtsverletzung anklagen, weil Sie die Daten von Millionen von Internetseiten speichern und teilweise veröffentlichen.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 22:52
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AW: Screenshots

Google hat als Suchmaschine ja Sonderrechte. Wenn ich aber einen Screeenshot benutze, um Rechte und Gesetze zu umgehen - hier Urherrechte und Persönlichkeitsrechte -, dann geht das sicher in die Hose.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #6 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 08:05
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AW: Screenshots

Natürlich, aber wie ich das verstanden habe, ging es bei dem Screenshot weniger um Persönlichkeitsrechte - viele Bewertungsseiten von Internetseiten erstellen ganz automatisch ein kleines Vorschaubild der Internetseite - Google mittlerweile ja auch.
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