Dies ist eine Diskussion zu Schwierige ebay-Lage innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Schwierige ebay-Lage Ich war bei einer Firma angestellt, die einen ebay-Zugang besaß und über diesen diverse Artikel bei ebay versteigerte. Jeder Kunde erhielt nach Ende der Auktion von ebay eine Bestätigung über den Gewinn der Auktion, in der die Kontaktdaten des jeweiligen Vertragspartners aufgeführt waren. Parallel erhielt der Kunde von der Firma eine ordentliche Auftragsbestätigung mit den Firmendaten, Angaben zur weiteren Verfahrensweise sowie Hinweis auf die AGBs. Daraufhin wurde von den Kunden der Kaufbetrag auf das auf der Auftragsbestätigung angegebene Firmenkonto überwiesen. Anschließend wurde der Artikel versendet. Nun ist es bei ebay so (oder war es damals zumindest), dass eine Firma, wenn sie den Zugang einrichtet, bei der Adress-Eingabe kein Eingabefeld für den Firmennamen vorfindet. ebay rät, bei 'Name' und 'Nachnahme' den Namen des Firmen-Ansprechpartners anzugeben und den Firmennamen in einem der zwei Felder für die Straße einzutragen. Bei meiner Firma wurde offenbar die Eingabe des Firmennamens vergessen. Somit wurde auf den ebay-Bestätigungen immer nur mein Name angegeben - nichts, außer der Anschrift, deutete auf die Firma hin. Leider ging die Firma in Insolvenz und jetzt hat ein Kunde, der zwar bezahlt, aber die Ware durch die Insolvenz nicht mehr Erhalten hat, meine Privatadresse ermittelt und verklagt mich auf Rückzahlung der Kaufbetrages. Ich bin erst 23 und hatte garantiert keine bösartigen Absichten, ich wusste nichts davon, dass der Firmenname nicht eingetragen war. Nun weiß ich nicht wie ich argumentieren soll; mein Anwalt kann mit da auch keine großen Hoffnungen machen. Ein Papier mit der damaligen Auktion mit Hinweis auf die Firma oder ähnliches könnte helfen; existiert nur leider nicht. Ich selbst habe höchstens folgenden Ansatz: Wenn der Kunde darauf besteht, die Zahlung durch die Zahlung an die Firma geleistet zu haben, kann ich dann nicht darauf bestehen, dass er wusste, dass er mit der Firma handelt? Und dadurch auch das 'Insolvenzrisiko' in Kauf genommen werden muss? Oder ist es nicht gar so, dass er genaugenommen noch gar nicht bezahlt hat, da er ja von mir keine Anweisung bekommen hat, das Geld auf das Firmenkonto zu überweisen (auf der Auftragsbestätigung stand nirgends mein Name, höchstens der Hinweis auf die Auktion war angegeben). Ich hoffe mir kann jemand helfen, sonst könnten noch einige Folgeklagen auf mich zukommen. Hinweis auf die AGBs. Daraufhin wurde von den Kunden der Kaufbetrag auf das auf der Auftragsbestätigung angegebene Firmenkonto überwiesen. Anschließend wurde der Artikel versendet. Nun ist es bei ebay so (oder war es damals zumindest), dass eine Firma, wenn sie den Zugang einrichtet, bei der Adress-Eingabe kein Eingabefeld für den Firmennamen vorfindet. ebay rät, bei 'Name' und 'Nachnahme' den Namen des Firmen-Ansprechpartners anzugeben und den Firmennamen in einem der zwei Felder für die Straße einzutragen. Bei meiner Firma wurde offenbar die Eingabe des Firmennamens vergessen. Somit wurde auf den ebay-Bestätigungen immer nur mein Name angegeben - nichts, außer der Anschrift, deutete auf die Firma hin. Leider ging die Firma in Insolvenz und jetzt hat ein Kunde, der zwar bezahlt, aber die Ware durch die Insolvenz nicht mehr Erhalten hat, meine Privatadresse ermittelt und verklagt mich auf Rückzahlung der Kaufbetrages. Ich bin erst 23 und hatte garantiert keine bösartigen Absichten, ich wusste nichts davon, dass der Firmenname nicht eingetragen war. Nun weiß ich nicht wie ich argumentieren soll; mein Anwalt kann mit da auch keine großen Hoffnungen machen. Ein Papier mit der damaligen Auktion mit Hinweis auf die Firma oder ähnliches könnte helfen; existiert nur leider nicht. Ich selbst habe höchstens folgenden Ansatz: Wenn der Kunde darauf besteht, die Zahlung durch die Zahlung an die Firma geleistet zu haben, kann ich dann nicht darauf bestehen, dass er wusste, dass er mit der Firma handelt? Und dadurch auch das 'Insolvenzrisiko' in Kauf genommen werden muss? Oder ist es nicht gar so, dass er genaugenommen noch gar nicht bezahlt hat, da er ja von mir keine Anweisung bekommen hat, das Geld auf das Firmenkonto zu überweisen (auf der Auftragsbestätigung stand nirgends mein Name, höchstens der Hinweis auf die Auktion war angegeben). Ich hoffe mir kann jemand helfen, sonst könnten noch einige Folgeklagen auf mich zukommen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Auffahrunfall, schwierige Lage ? | Straßenverkehrsrecht | 04.10.2007 19:56 |
| Die schwierige Zeit des Erwachsenwerdens | Nachrichten: Wissenschaft | 14.08.2007 10:00 |
| Schwierige Fälle | Arbeitsrecht | 30.03.2007 13:28 |
| Gute Lage, schlechte Lage | Nachrichten: Wissenschaft | 30.06.2005 11:00 |
| schwierige Frage zu Mieterhöhung | Mietrecht | 11.09.2003 15:35 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios