Dies ist eine Diskussion zu Schlechter Scherz innerhalb des Forums Internetrecht
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.Welche Strafe ist zu erwarten?? Vielen Dank für ihre Antworten!!! |
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| AW: Schlechter Scherz Keine... Pizza bezahlen vielleicht und sich entschuldigen... ;-) Gruß |
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| Die Pizzas wurden jedoch nicht versendet- Der Pizza-Service hat nur aus Wut Anzeige erstattet!! Ändert sich dadurch etwas an der Sachlage??? |
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| AW: Schlechter Scherz Hm, welcher Pizzadienst liefert ohne nachzuhaken 500 Pizzas aus bzw. fängt überhaupt erst an diese herzustellen?? |
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| AW: Schlechter Scherz Kann ich vielleicht die Adresse bekommen?
__________________ Man kann nicht alles wissen! ![]() Eine Bewertung wäre toll! |
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| AW: Schlechter Scherz Hm, da krieg ich aber Appetit
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| AW: Schlechter Scherz So schlecht finde ich den Scherz gar nicht *g* Nein, mal im Ernst, ich denke der Pizza-Service hat als Unternehmen doch eher die Pflicht bei einer Bestellung über 500 Euro die Seriösität der Bestellung zu überprüfen... Ansonsten könnte man ihm doch ebenso ein "nachlässiges" Verhalten zurechnen ![]() Und aus Wut - wird niemand verklagt |
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| AW: Schlechter Scherz Hmm, da bekommt man doch Appetitt. Wenn der Pizza-Laden wirklich seine Anzeige durchziehen will, wird sie wohl ohne Ergebnis eingestellt. Vielleicht kommt noch ein drohendes "Du Du!" aber ansonsten kann ich mir keine Strafe ausmalen... Das nächste mal, kann mich Dein Sohn auf seine Rechnung einladen. Da teilen wir beide den Großteil unter uns und der Rest wird "virtuell" ins Forum gestellt. So paßt das!! MfG Paulchen |
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| Ging jetzt folgendermaßen aus: die Staatsanwaltschaft hat gesagt..entweder der Pizza-Mann unterschreibt, das er keinen schadensersatz fordert und- oder beide unterschreiben das sie sich auf eine Summe geeinigt haben und diese von meinem Sohn bezahlt wurde...falls dies nicht in einer frist geschehe, würde ein verfahren drohen!!!zum glück war ersteres der fall!!!! Vielen Dank für die vielen Beiträge!!!! |
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| AW: Schlechter Scherz Was ist das nur für eine Staatsanwaltschaft!? Da kann man nur mit dem greisen Haupt schütteln. Das Rechtsgeschäft der Pizza-Bestellung ist sicherlich aus 2 Gründen nie zustande gekommen. Erstens: mit 16 ist man beschränkt geschäftsfähig. Also gilt ein Rechtsgeschäft ausschließlich nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, außer der Junge bestellt eine Leistung, die er aus seinem Taschengeld heraus begleichen kann (vgl. § 110 BGB "Taschengeldparagraph) Das glaube ich aber bei einer 500-Stück Bestellung á ca. 7 nicht. oder Zweitens: man kann bei dieser Bestellmenge (außer die Lieferadresse war ein Volksfest) darauf abstellen, dass der Pizza-Laden erkennen muss, dass es sich um ein Scherzgeschäft nach § 118 BGB (Mangel der Ernstlichkeit) handelt. Damit wäre das Rechtsgeschäft ebemfalls von vornherein nichtig und damit nie zustande gekommen. Was der Quark mit der Einigung auf eine bestimmte Summe als Schadenerstaz soll, kann ich mir hieraus nur schwer erklären. Vielleicht ist es die neue Erziehungsmethode des Staatsanwalts???Nur gut, der Fall ging klimpflich aus. MfG Paulchen |
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