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Schaffen vom rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Dies ist eine Diskussion zu Schaffen vom rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 17:08
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Schaffen vom rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Ein MMORPG-Anbieter erlaubt ausdrücklich in seinen AGBs und auf der Homepage Betrug zwischen den Spielern. Dabei wirbt er gleichzeitig für den Erwerb von Spielwährung mit realem Geld. Wenn nun jemand sich die Spielwährung kauft und aufgrund seiner Unerfahrenheit Opfer eines Betrugs im Sinne des §263 StGB wird, sagt der Anbieter, dass er nichts für ihn machen kann und verweist auf die AGBs und die Homepage.

Eigentlich halten solche AGBs der Inhaltskontrolle nach §307 Abs. 2 Nr 1. BGB nicht stand und sind somit unwirksam. Es gibt jedoch keine Rechtsprechung dazu. Welche Möglichkeiten hat nun das Opfer des Betrug gegen den Anbieter vorzugehen wenn der er seinen Firmensitz in Island hat ? Für den deutschen Verbraucher wird es nahezu unmöglich sein nach Island zu fahren und dort zu klagen, außerdem ist Island nicht Mitglied der EU ergo gelten dort die Verbraucherschutzrichtinien nicht.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 12:30
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AW: Schaffen vom rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Inwiefern wird da denn ausdrücklich ein Betrug erlaubt?
Wieso genau soll die AGB Klausel unwirksam sein?
Wieso soll ein Spiele dann gegen den Anbieter vorgehen, wenn er von einem anderen Spiele betrogen worden ist ?
Glaube da sollte noch etwas mehr Sachverhalt geschildert werden...
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  #3 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 15:05
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AW: Schaffen vom rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Zitat:
Zitat von Freaky22 Beitrag anzeigen
Inwiefern wird da denn ausdrücklich ein Betrug erlaubt?
Wieso genau soll die AGB Klausel unwirksam sein?
Wieso soll ein Spiele dann gegen den Anbieter vorgehen, wenn er von einem anderen Spiele betrogen worden ist ?
Glaube da sollte noch etwas mehr Sachverhalt geschildert werden...
Offizielle Erlaubnis des Betrugs :

"Wie in der realen Welt kann es dazu kommen, dass jemand Ihre Besitztümer die Sie durch harte Arbeit und Fleiß in der dynamischen Welt von EVE-Online erworben haben, von Ihnen stehlen möchte, sei es durch Betrug oder Ausnutzung einer immanenten Schwäche in der Software.
Betrug (im Spiel häufig als „Scam“ bezeichnet) bezieht sich auf die Ausnutzung von Vertrauen, das Sie jemandem geschenkt haben und dem Betrüger dadurch selbst ermöglichen, Ihre Besitztümer durch legale, im Spiel vorhandene Methoden in seinen Besitz zu bringen. Wenn das geschieht kann ein GM/der Kundenservice nichts für Sie tun. Obwohl es sich hierbei um verachtungswürdige Handlungen dreht, so handelt es sich doch um Ereignisse die ebenso in der Realität hätten vorkommen können. Die EVE-Online Welt wurde, soweit es möglich war, nach Grundzügen der realen Welt erbaut, wenn auch mit in vielerlei Hinsicht „freieren“ Gesetzen" Zitat aus http://support.eveonline.com/Pages/K...le.aspx?id=208

Wie will A gegen Betrüger B vorgehen wenn er nicht aus Deutschland kommt -> aussichtslos

AGB´s unwirksam da nur auf Englisch abrufbar obwohl das Spiel in Deutsch ist und außerdem man sie nur zur Gesicht bekommt nachdem man das Spiel gekauft hat, erst nach der Installation.

Sachverhalt : A kauft sich 20 Spieleboxen bei Amazon.de für 300 Euro. Er aktiviert sie alle umgehend und bekommt dadurch 20 virtuelle Zeitkarten ( PLEX genannt ) die er entweder gegen Spielzeit einlösen kann ( 1 PLEX - 30 Tage Spielzeit ) oder im Spiel gegen Spielwährung verkaufen kann. Er verkauft sie für Spielwährung und kauft sich dafür im Spiel diverse Ausrüstung. B bietet A an seine frisch erworbeben "Sachen" von Ort X nach Ort Y im Spiel zu transportieren. A übergibt ihm die Sachen. B verkauft sie stattdessen an Dritte. Der Kundensupport sagt A dass er nichts für ihn tun kann.

A widerruft daraufhin den Kaufvertrag mit Amazon.de. Amazon weigert sich jedoch den Kaufpreis zu erstatten, da A alle Packungen aufgemacht und alle Aktivierungsschlüssel verbraucht hat. Kann sich A auf §346 Abs 3 Nr 3 BGB berufen ?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 22:21
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AW: Schaffen vom rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Bzgl Rücktritt:
Nein kann er nicht denn der Verkäufer hat ja eine mangelfreie Sache geliefert.

Bzgl Nutzungsvertrag:
Da muss man ja erstmal herausfinden welches Recht anwendbar ist..
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  #5 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 01:11
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AW: Schaffen vom rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Zitat:
Zitat von Freaky22 Beitrag anzeigen
Bzgl Rücktritt:
Nein kann er nicht denn der Verkäufer hat ja eine mangelfreie Sache geliefert.

Bzgl Nutzungsvertrag:
Da muss man ja erstmal herausfinden welches Recht anwendbar ist..
Fraglich ist, ob die "Betrugsdeklarierung" hier einen Mangel darstellt, also ob Amazon als Verkäufer verpflichtet war das auf Verkaufshomepage aufzulisten.

Ich weiß allerdings nicht ob §241 Abs. 2 auch in Bezug auf Betrug greift, wenn der Vertragspartner davon von dem Opfer in Kenntnis gesetzt worden ist und es allein von der Macht und dem Willen des Vertragspartners abhängt den Vermögensschaden zu liquidieren. Als Bespiel könnte man ein echtes Kasino nehmen wo B vom A beim Betrug ( Poker ) erwischt worden ist und es allein von der Bank abhängt ob B die Chips gegen Geld getauscht bekommt. Wenn nämlich ein Kasino eine solche Klausel in die AGBs aufnimmt, dann ist sie auf jeden Fall unwirksam, denn damit wird der §241 Abs. 2 schlichtweg ausgehoben -> §307 Abs. 2 Nr 1 BGB. Wenn es stimmt dann könnte man das analog auf ein Online-Spiel anwenden.

Zur Frage welches Recht gilt - das wüsste ich auch gern
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2012, 17:09
Boardneuling
 
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AW: Schaffen vom rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Ich banalisiere mal das eine Problem hier:

A dieser Geschichte geht in den Supermarkt,
kauft sich 20 Tüten Chips.
Er isst alle auf.
Das was dabei rauskommt,
will er verkaufen.
Wird dabei geprellt, weil der Handelspartner unseriös war.

So was ist nun? Nun will A in den Supermarkt gehen und die Chips reklamieren. Gehts noch?

Nur weil man um sein virtuelles Gut geprellt wurde, muss man nicht unverschämt werden.

Und das entscheidende Problem ist.

Der beschriebe Transport von X nach Y, ist freitwillig erfolgt. A hat abgegeben und wollte dann was wieder haben. B hat behalten und verkauft.

Das ist das Pech des Naiven, mehr nicht.

Ich bin sogar fast sicher, dass selbst dann, wenn es Beweise gäbe wie "jo gib mal her, ich gebe dir dann", hätte das keinen Halt.

Ich würde das als kostengünstiges Lehrgeld fürs Leben definieren, es hätte auch anders kommen können.

Wenn ich den Sachverhalt bezgl. der Chips Analogie zuvor missverstanden habe, kann meine Darstellung als nichtig betrachtet werden.
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