Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz für Ebay-Käufer innerhalb des Forums Internetrecht
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| Folgender Sachverhalt: Nehmen wir an Verkäufer A hat vor zwei Wochen zwei Waren in ebay eingestellt (die Auktion enthält zwei identischen Artikeln). Nachdem sich der Käufer nicht gemeldet hat, hat A die Felgen nach einer Woche wieder eingestellt. Darauf hin hat ein neuer Bieter die Ware erstanden sagen wir für ca 25 Euro. Den darauf folgenden Tag meldet sich der erste Bieter und schildert, dass er wegen Krankheit sich nicht melden konnte. Das teilt A dem neuen Käufer mit und sagt, dass er die Felgen dem ersten Bieter überlassen werde, worauf hin der erste Bieter mit Schadensersatz droht. A hat also mit dem ersten Bieter lange geredet und ihn davon überzeugen können, dass A die Ware dem neuen Bieter überlassen werde. Am Donnerstag bekommt A erneut eine E-Mail vom neuen Käufer der ihm mitteilt, dass A Post bekommen werde. Also verschickt A am Samstag die Felgen an den neuen Bieter und schrieb ihm von unterwegs eine Mail in der steht, dass A die Felgen versendet habe. Als A Abends zuhause ankommt liegt eine Privat verfasste Schadensersatzforderung per Einschreiben in seinem Briefkasten. Der neue Bieter fordert in dieser die Überweisung von knapp 600 Euro, mit der Begründung er habe die Ware nur beim Hersteller direkt bestellen können. Am Sonntag bekommt A dann noch eine Antwort per Mail in der der neue Bieter ihm mitteilt, dass es nun zu spät dafür sei und es nichts bringt, dass A ihm die Waren zugesendet hat. Würde mich über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Schadensersatz für Ebay-Käufer Zitat:
Warum will der erste Bieter Schadenersatz, wenn A ihm gerade erklärte, dass er die Felgen bekommen soll? Zitat:
Zitat:
Aber A hat doch die Ware bereits an den alten Bieter versandt!! Sorry, aber an dem Text musst du nochmal nachbessern. |
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| AW: Schadensersatz für Ebay-Käufer Zitat:
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. Es ist von A offensichtlich gemeint, daß derjenige Käufer von ihm Schadensersatz verlangen wollte, dem A die Felgen nicht überlassen wollte, d.h. der zweite Bieter forderte Schadensersatz. Zitat:
Zitat:
"A hat [den] ersten Bieter ... überzeugen können, dass A die Ware dem neuen Bieter überlassen werde ... Also verschickt A ... die Felgen an den neuen Bieter und schrieb ihm ... dass A die Felgen versendet habe." Zitat:
Unterm Strich bist es dagegen Du, der zweieinhalb seiner insgesamt drei Sätze korrigieren müßte. 11 |
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