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Schadenersatzforderung für bei ebay verkauftes Script (Raubkopie?)

Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatzforderung für bei ebay verkauftes Script (Raubkopie?) innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 20:38
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Schadenersatzforderung für bei ebay verkauftes Script (Raubkopie?)

Folgender Sachverhalt:

A kauft von B ein Script bei ebay. B hat dieses Script häufiger verkauft und fast immer positive Bewertungen erhalten. Ein Kontoauszug mit der Überweisung ist vorhanden, weitere Daten nicht.

A verkauft das Script unbenutzt an C, da das Projekt doch nicht gestartet wird. C meldet sich nach einigen Wochen und gibt an das das Script Fehler aufweist und bei einer Supportanfrage beim Hersteller festgestellt wurde, dass es sich um eine Raubkopie handelt und die Lizenznummer nicht stimmt. C fordert nun das 3-fache des Kaufpreises als Schadensersatz für Programmiererkosten und droht mit Strafanzeige wegen Betruges und Verbreitung von Raubkopien, Rechtsanwalt etc.
B antwortet nicht auf Emails oder ebayanfragen.

Nur die Erstattung des Kaufpreises lehnt C ab und fordert weiterhin die 3-fache Summe mit Fristsetzung 4 Tage.

Was sollte A tun?
Kann C mit so einer Strafanzeige und Forderung durchkommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 02:09
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AW: Schadenersatzforderung für bei ebay verkauftes Script (Raubkopie?)

Zitat:
Zitat von MellowD Beitrag anzeigen
Nur die Erstattung des Kaufpreises lehnt C ab und fordert weiterhin die 3-fache Summe mit Fristsetzung 4 Tage.
Früher pflegten wir die Höhe des Schadens nachzuweisen, notfalls mit Hilfe von Gutachtern, in der Hoffnung, dass das Gericht unserer Argumentation folgt.

Manchmal tat es das, manchmal hatte der Gegner die besseren Argumente, oder mehr Glauben beim Gericht gefunden.

Finde also ein Gericht, das dir glaubt, dass dein Schaden so hoch ist, wie du ihn beziffert hast in deiner Klage. Findet das Gericht, er wäre nur ein Drittel so hoch, bezahlst du in der Regel ein Drittel der Verfahrenskosten, dein Gegner zwei Drittel. Oder umgekehrt, wenn du nur zu einem Drittel Erfolg hattest.

Deshalb wäge immer Verfahrenkosten und Verfahrensrisiken ab, am besten mit einem Anwalt - obwohl damit die Kosten steigen und die Risiken sich verschieben ...

Zitat:
Kann C mit so einer Strafanzeige und Forderung durchkommen? (wegen Betruges und Verbreitung von Raubkopien)
Klar. Durchkommen bis zur Polizei. Über die weiteren Wege wird C dann informiert. Ob Anklage erhoben wird. Wann der Gerichtstermin ist. Aber ob das geschieht und wie das Urteil ausgehen wird,

kann ich zwar vorhersagen, aber heute leider nicht (meine Glaskugel ist trübe...).

Gruß aus Berlin, Gerd
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