Dies ist eine Diskussion zu Satrie o.ä. über öffentliche Personen innerhalb des Forums Internetrecht
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| Satrie o.ä. über öffentliche Personen Beispiel: Promi A ist Schauspieler und spielt vorwiegent in Liebesfilmen. Nun schreibt man über diesen Schauspieler auf satirische Weise das er ein großer Actionstar ist. MfG MasterChristian |
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| AW: Satrie o.ä. über öffentliche Personen Satire darf viel, wenn auch nicht alles, wie Tucholsky mal behauptet hatte (oder wer?). Erkennt ein angerufenes Gericht aber keine Satire, keine Ironie usw., dann erkennt es vielleicht § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede oder § 187 Verleumdung. Strafrechtlich. Zivilrechtlich bleibt dem Verletzten noch die Möglichkeit der Klage auf Unterlassung und Schadensersatz (auch Schmerzensgeld), presserechtlich (bzw. siehe Rundfunkstaatsvertrag) wäre eine Gegendarstellung oder eine Richtigstellung verlangbar. Sehr erhellend: "Gerade die Geschichte der Titanic belegt, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland Satire nicht alles darf; mehrmals wurde die Titanic gerichtlich zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt." Aus diesem Grunde benötigt jeder Möchtegern-Satiriker entweder viel Geld für solche Urteile - oder zumindest einen erfahrenen Lektor/Redakteur. Not- und mangelfalls sollte zumindest ein erwachsener gebildeter Mensch aus der Nachbarschaft einen Text durchlesen, bevor man ihn veröffentlicht. Hier empfehle ich den Deutschlehrer oder den Pastor, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann. Oder zumindest den studierenden Cousin zweiten Grades. Gruß aus Berlin, Gerd
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