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| Sammlungsauflösung Abmahnung eBay K. fotographiert jeder Figur einzeln und fängt an diese munter bei eBay anzubieten. Insgesamt sind es 70 Auktionen an einem Abend. Er vermerkt in jeder Auktion, daß es sich um einen Privatverkauf wegen Sammlungsauflösung geht. Aussedem bietet er die Figuren in zwei Sprachen an English und Deutsch mit internationaler Versandoption. Kurz darauf liest Herr K. irgendwas von Abmahnungen von privaten Verkäufern bei eBay. Muß Herr K. sich fürchten? Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, daß K. hier nicht mehr als privater durchgeht? |
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| AW: Sammlungsauflösung Abmahnung eBay Die Gefahr einer Abmahnung und unterschiedliche Urteile sind sehr unangenehm. Ein Zusammenfassung: http://testberichte.ebay.de/Private-...00000009128200 (K)ein Schmuck für das Landgericht Berlin: http://www.zehn.de/die-grenze-zwisch...erbe-5086634-9 Zum Urteil: http://medien-internet-und-recht.de/...._202-2006.pdf Aha, die Frau hatte einen EBAY-Shop eingerichtet. Und betrieb An- und Verkauf. Damit ist die Gewerblichkeit klar begründbar und das Urteil doch nachvollziehbar. Die bloße Zahl der Verkäufe reicht mir nicht als Grenze.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Sammlungsauflösung Abmahnung eBay um abgemahnt zu werden, müsste herr k gewerbliches treiben nachgewiesen werden können. für eine gewerbliche tätigkeit bedarf es unter anderem einer "auf dauer ausgerichteten tätigkeit". das liegt bei einer einmaligen sammlungsauflösung nicht vor. sofern der herr nicht alle halbe jahr irgendeine sammlung auflöst, ist da nichts weiter zu befürchten. viel gefährdeter sind die leute, die alle paar wochen irgendwelchen schnickschnack da verkaufen, das geht dann sehr viel leichter als gewerblich durch. |
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