Dies ist eine Diskussion zu Rückzahlung versäumt innerhalb des Forums Internetrecht
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| Rückzahlung versäumt Nehmen wir an, Person A ist in dem Forum xyz angemeldet und hatte dort sein Auto in Teilen angeboten. Person B hat Teile im Wert von 80 bei Person A bestellt, Person A hatte jedoch die Teile nicht liefern können. Darauf hin schreibt A B an, dass er nicht liefern kann und mit der Zusage, dass er nach erhalt der Kontodaten das Geld umgehend zurück überweisst. B meldet sich jedoch 3 Monate lang nicht. Bei A fällt die ganze Sache schon in Vergessenheit, als B sich mit juristischen Druckmitteln in Form von Drohungen meldet. A hat jedoch auf Grund von Auslandsaufenthalt beruflicher Natur nicht die Möglichkeit, zu überweisen und hat es ein Monat bei der Rückkehr schon wieder vergessen, zu überweisen. Nun hat Person B angeblich die Staatsanwaltschaft wegen Betruges eingeschaltet, was kann Person A passieren? Wie wäre die beste Angehensweisse für Person A ?? |
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| AW: Rückzahlung versäumt Ich würde glatt sagen: Pech für B, wenn er sich 3 Monate nicht meldet und A es schon angeboten hat zurück zu überweisen.
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Rückzahlung versäumt Naja, ob Pech oder nicht, das sei einmal dahingestellt, es geht um die rechtlichen und noch mehr um die finanziellen Folgen für A |
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| AW: Rückzahlung versäumt A sollte superschnell das Geld überweisen, damit der Staatsanwalt das Verfahren einstellt. Was und ob der Staatsanwalt etwas fürs Staatssäckel haben möchte, liegt an seiner Tageslaune, zwischen 0-200E
__________________ Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar |
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