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Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar?

Dies ist eine Diskussion zu Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 19:33
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Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar?

A kaufte was bei ebay USA. Der Artikel kam und da A den Artikel komisch fand, ging er damit zu einem Fachhändler. Bei dessen Überprüfung entpuppte sich der vorgelegte Artikel als Fälschung!
Die Zahlung war über Paypal erfolgt, also wurde die Sache dann Paypal gemeldet und dort explizit darauf hingewiesen, das der Verkäufer eine Fälschung geschickt hat.

Paypal allerdings interessierte sich nicht für die Tatsache, das es eine Fälschung ist, sondern fordert von dem Käufer, den Artikel zurückzusenden zum Verkäufer. Danach würde A einen Teil (offenbar will Paypal einen Teil einbehalten) des Geldes zurückbekommen.
Der Versand soll so erfolgen, das Paypal sehen kann, das der Versand auch an den Käufer geht. A erkundigte sich und B sagte ihm, das er selbst mal sowas hatte und das Paket damals 48.- EUR gekostet habe, was den Rückzahlbetrag von Paypal aber in diesem Fall deutlich übersteigt.


Fragen:
Ist das Verschicken einer Fälschung zurück an den Verkäufer unproblematisch oder kann A dafür belangt werden?
Falls ja:
- Welche Konsequenzen kann es für A geben, wenn der Zoll das Paket stichprobenartig prüft und die Fälschung bemerkt?
- Strafbarkeit des A?

Wie ist das Vorgehen von Paypal zu werten, kann A sich diesem widersetzen, da das Rücksenden der Fälschung bedeuten würde, dass die Fälschung demnächst wieder bei ebay auftaucht?
Falls A sich den Forderungen von Paypal widersetzt: Kann A dann eine Rückbuchung des Betrages über die Kreditkarte geltend machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 13:25
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AW: Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar?

Zitat:
Ist das Verschicken einer Fälschung zurück an den Verkäufer unproblematisch oder kann A dafür belangt werden?

Wer sagt denn das A die Fälschung verschicken soll, Für eine Rückzahlung seiten Paypains bedarf es einer Sendungsverfolgungsnummer, das etwas in den USA angekommen ist.

Paypain kann übrigens mit Ihrem Geld laut AGB machen was es möchte,
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 16:32
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AW: Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar?

Zitat:
Zitat von kaputterpreis
Wer sagt denn das A die Fälschung verschicken soll, Für eine Rückzahlung seiten Paypains bedarf es einer Sendungsverfolgungsnummer, das etwas in den USA angekommen ist.
Na da hat ja jemand richtig Ahnung, was? Wenn man so verschickt, gibts keine Rückzahlung.
So dumm ist Paypal auch wieder nicht. Deshalb ist der Rückversand ja so teuer: Die Empfängeradresse muß für Paypal ersichtlich sein, sonst kann man auch einfach der Oma n paar Socken schicken.
Außerdem klingt der Vorschlag nach ""Irgendwas (muß nicht die Fälschung sein, der kaputte Taschenrechner kanns auch sein) zurückschicken, fertig" und das geht irgendwie Richtung Betrug...


Zitat:
Zitat von kaputterpreis
Paypain kann übrigens mit Ihrem Geld laut AGB machen was es möchte,
Es ist nicht mein Geld.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 19:11
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AW: Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar?

Zitat:
Na da hat ja jemand richtig Ahnung, was?
Ja, wenn man das Vorgehen + Denkweisen des Computers von Paypain kennt, da es sich ja nicht um Ihr Geld geht empfehle ich einen RA.

Warum nicht schlechtem Geld noch gutes hinterwerfen

Und selbstverständlich rate ich nicht zu unlauteren Mitteln, wenn man betrogen wurde. Natürlich ist der korrekte Weg der Gang zur Polizei, Anzeige wegen Warenbetrugs zu machen und die Fälschung als Beweis zu sichern

Und klar macht es richtig Sinn einem Markenfälscher seine Ware wieder zurückzuschicken, vor alllem wenn er im Ausland sitzt.

Würd mich kaputtlachen wenn der Zoll "IHRE" Fälschung findet ,beschlagnahmt
zerstört und Ihnen noch eine Rechnung schickt.

Viel Spass dann mit Erklärungsversuchen mit einem Textbausteincomputer + dem Zoll

Zitat:
Außerdem klingt der Vorschlag nach ""Irgendwas (muß nicht die Fälschung sein, der kaputte Taschenrechner kanns auch sein) zurückschicken, fertig" und das geht irgendwie Richtung Betrug...
Ihre Vorgehensweise ist zumindest Strafvereitelung auch kein Kavaliersdelikt

und das mit dem Taschenrechner sicherlich eine versehentliche Unterstellung ihrerseits, ich meinte natürlich die deutsche Strafanzeige in einem größeren Umschlag an den Verkäufer.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.09.2009, 08:48
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AW: Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar?

Zitat:
Zitat von kaputterpreis
Ihre Vorgehensweise ist zumindest Strafvereitelung auch kein Kavaliersdelikt
Jetzt machst du mich neugierig: was ist hier Strafvereitelung?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.09.2009, 23:44
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AW: Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar?

lass mich in Deine Falle tappen.

bekomme: einen Fünfhunderter, wenn ich ich weiss er ist falsch und gebe Ihn weiter, korrekt?

oder strafbare Handlung?

Gefühlter Fünfhunderter wieder in den Verkehr gebracht,

strafbare Handlung?

Gut andere Handlung mit einer Breitling, damit hier nicht wieder erklärt wird, das eine habe mit dem anderem nicht zu tun.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 19:15
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AW: Rücksendung einer Fälschung - macht A sich strafbar?

Kann ich das auf Deutsch haben?
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