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Rückgaberecht bei Verdacht auf Fälschung

Dies ist eine Diskussion zu Rückgaberecht bei Verdacht auf Fälschung innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 20.04.2012, 09:52
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Rückgaberecht bei Verdacht auf Fälschung

Mal angenommen ein Webdesigner verkauft eine Grafik-Software auf Ebay. Der Webdesigner handelt als Privatperson.

Der Käufer stellt nun fest, dass es sich bei der Software um eine Fälschung handeln könnte und gibt eine Negativbewertung ab. Zudem will er sein Geld vom Webdesigner zurück.

Der Webdesigner hat die Software in dem Glauben verkauft, dass diese legal ist. Trotzdem bietet erdem Käufer eine Rückerstattung an, wenn er die Software zurück sendet und die Negativbeurteilung neutralisiert.

Der Käufer schickt die Software zurück, nimmt die Negativbeurteilung aber nicht zurück. Der Webdesigner will aber erst bezahlen, wenn auch die Negativbeurteilung neutralisiert wurde.

Ist der Webdesigner im Recht? Darf er die Auszahlung verweigern bis die Negativbeurteilung neutralisiert wurde?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 12:29
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AW: Rückgaberecht bei Verdacht auf Fälschung

Zitat:
Zitat von frankeee Beitrag anzeigen
Darf er die Auszahlung verweigern bis die Negativbeurteilung neutralisiert wurde?
Wenn es eine belegbare Absprache gibt, wonach der Käufer sich verpflichtet hat, die Bewertung gegen Rücknahme+Kaufpreisrückerstattung löschen zu wollen, dann könnte der Bewertete die Erfüllung dieser Absprache evtl. einklagen.

Ansonsten: Wenn der Käufer den Verkäufer nach Rückgabe auf Kaufpreisrückerstattung verklagt, dann könnte sich der Verkäufer vermutlich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen mit der Begründung, der Käufer habe "noch nicht die Bewertung zurückgenommen".

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bewertung, ebay, rückgabe

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