Dies ist eine Diskussion zu Rückabwicklung eines Ebay-Kaufvertrags innerhalb des Forums Internetrecht
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| Rückabwicklung eines Ebay-Kaufvertrags kann ein Ebay-Käufer (privat) von einem Ebay-Verkäufer (ebenfalls privat) Schadenersatz fordern, wenn 1) der Verkäufer ihm eine Rückabwicklung des Kaufvertrags angeboten 2) der Käufer dieser zugestimmt hat 3) der Verkäufer den Gesamtbetrag (vor Rücksendung der Ware) sofort zurück überwiesen hat? Kann der Käufer sich generell auf einen Passus "Da ich als Käufer vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurückgetreten bin, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Käufer ist danach so zu stellen, als habe eine mangelfreie Ware erhalten. Ich werde daher eine Ersatzbeschaffung vornehmen und ggf. Mehrkosten als Schadenersatz geltend machen." berufen, wenn die Ware zudem als gebraucht (aber "wie neu") und als Privatverkauf gekennzeichnet wurde? Vielen Dank für eine Antwort! P.S. Wäre die rechtliche Seite eindeutig, wenn in einer Ebay-Auktion der Passus "Dies ist ein Privatverkauf, daher können auf den Artikel keine Garantie, keine Gewährleistung und kein Rückgaberecht gegeben werden." steht? Geändert von dicke01 (15.05.2009 um 12:06 Uhr). |
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