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Redaktionell Verantwortlich

Dies ist eine Diskussion zu Redaktionell Verantwortlich innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 18:50
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Redaktionell Verantwortlich

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.

Wer muß im Impressum redaktionell als verantwortlich genannt werden?

Der, der die Internetseite im Auftrag des anderen pflegt und bearbeitet oder der, der dies in Auftrag gibt?

Ich bin der Meinung, dass der der das in Auftrag gibt auch genannt werden muß, denn er gibt ja letztendlich alles frei was auf der Internetseite dargestellt wird, also Text und Bild.

Versteh ich das richtig?????

Und was bedeutet es eigentlich rechtlich für den "redaktionell verantwortlichen"?????

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 02:14
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AW: Redaktionell Verantwortlich

Zitat:
Zitat von enzym Beitrag anzeigen
Wer muß im Impressum redaktionell als verantwortlich genannt werden?
Derjenige, der medienrechtlich für die Website verantwortlich ist...

Wenn eine Website ein Impressum braucht, dann muß sie darin den medienrechtlich Verantwortlichen nennen. Wer das ist, ist dem Betreiber überlassen, der Verantwortliche muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.

Zitat:
Und was bedeutet es eigentlich rechtlich für den "redaktionell verantwortlichen"?????
Es bedeutet, daß er straf- und zivilrechtlich für die Inhalte der Website verantwortlich ist, soweit eben der Betreiber der Website für die Inhalte verantwortlich ist. (Stichwort: "fremde Inhalte")
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 17:06
V.I.P.
 
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AW: Redaktionell Verantwortlich

Zitat:
Zitat von enzym Beitrag anzeigen
Wer muß im Impressum redaktionell als verantwortlich genannt werden?
"Diensteanbieter" eines Mediendienstes haben (ihren) Namen und Anschrift anzugeben ( und wenn es sich um eine juristische Person - Verein, GmbH, ... - handelt, auch Name und Anschrift eines Vertretungsberechtigten ).

Diensteanbieter von "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden", sind außerdem verpflichtet, Name und Anschrift des/der für die Angebote Verantwortlichen zu benennen ( keine Ausländer, keine Geschäftsunfähigen, keine strafrechtlich Unverfolgbare usw. )

Zitat:
Zitat von enzym Beitrag anzeigen
Wer muß im Impressum redaktionell als verantwortlich genannt werden?
Den darf sich der Diensteanbieter aussuchen; der Betreffende muß nur die in § 10 MDStV genannten Voraussetzungen erfüllen.

Zitat:
was bedeutet es eigentlich rechtlich für den "redaktionell verantwortlichen"?????
Er haftet für eine Rechtswidrigkeit der redaktionellen Angebot, deren Rechtswidrigkeit sich aus ihrem Inhalt ergibt.

Zitat:
Es bedeutet, daß er straf- und zivilrechtlich für die Inhalte der Website verantwortlich ist, soweit eben der Betreiber der Website für die Inhalte verantwortlich ist.
Vermutlich kann auch der verantwortliche Telemediendienste-Diensteanbieter ( anstatt der benannten "Redaktionell Verantwortlichen" in die Haftung genommen werden, soweit sich die Rechtswidrigkeit des Anbietens/Zugänglichmachens der redaktionell gestalteten Angebote per Telemediendienst nicht aus ihrem Inhalt ergibt.

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