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Rechtslage bei Internetkommenatren

Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei Internetkommenatren innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2008, 10:54
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Rechtslage bei Internetkommenatren

Hallo,

mal angenommen, jemand betreibt eine Internetseite, wo es möglich ist, Kommentare und Bewertungen abzugeben. Wer haftet für den Inhalt ? Ist der Betreiber da irgendwie haftbar ? Muss dieser Möglichkeiten zur Rückverfolgung (z.B IP Speicherung) schaffen ??

Vielen Dank für eure Antworten !!

MFG

Philipp
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  #2 (permalink)  
Alt 14.04.2008, 08:30
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AW: Rechtslage bei Internetkommenatren

Hallo!

Für Foren, Community oder sonstige Webinhalte, trägt immer der Betreiber der Homepage die Verantwortung.
Eine Möglichkeit zur Rückverfolgung ist hier unnötig, da im Falle einer Rechtslage immer der Betreiber zur Verantwortung gezogen wird. Daher muss der Betreiber sein Forum, Community, etc. selber Pflegen und gegebenfalls Unrechtsmäßige bzw. Urhebergeschützte Inhalte entfernen.

mfg
Antiker
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  #3 (permalink)  
Alt 15.04.2008, 12:17
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Beiträge: 80
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AW: Rechtslage bei Internetkommenatren

Zitat:
Zitat von Libbei
Hallo,

mal angenommen, jemand betreibt eine Internetseite, wo es möglich ist, Kommentare und Bewertungen abzugeben. Wer haftet für den Inhalt ? Ist der Betreiber da irgendwie haftbar ? Muss dieser Möglichkeiten zur Rückverfolgung (z.B IP Speicherung) schaffen ??

Vielen Dank für eure Antworten !!

MFG

Philipp
m.W. darf er die IP gar nicht speichern (personenbezogene Daten -> Datenschutzgesetz)

Ansonsten ist die Rechtsprechung was die Betreiberpflichten angeht, alles ander als eindeutig und stark vom Gerichtstand abhängig.
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