Dies ist eine Diskussion zu Rechtsbelehrung fuer Fotoseite innerhalb des Forums Internetrecht
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| Rechtsbelehrung fuer Fotoseite Zitat:
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| AW: Rechtsbelehrung fuer Fotoseite Ich tippe mal, den gewetteten Kasten Bier hast du rund drei mal verloren. "Waeren die genannten Preise fuer eine nichtgenehmigte Veroeffentlichung einklagbar?" Die Preise der Mittelstandsvereinigung Foto liegen in angenehmeren Regionen, selbst die werden aber für Amateure wie dich von Richtern mit keiner Wimper gewürdigt. Da fallen für eine Woche im Internet eher mal 20,- Euro an plus 20,- Strafzuschlag wegen vergessener Urheberangabe. "Entstehen dem Betreiber durch die ungefragte Verwendung zusaetzliche Kosten oder Aufwand (z.B. zu zahlender Schadensersatz oder Trafickosten) ist dieser vom Verursacher zu bezahlen." Wie bitte? Schaden ist vom Verursacher im Grunde zu ersetzen. Klar. Was aber ist eine "ungefragte Verwendung"? Das Gegenteil von einer "gefragten Verwendung"? Und was ist das dann? Das Selbe wie eine genehmigte Nutzung? Durch das "Klauen" eines Bildes, also das Darbieten vom eigenen Server, entstehen aber überhaupt keine Traffik-Kosten. Sondern nur durch das - überaus legale - Verlinken des Bildes per URL! "Sollten durch die Inhalte die Rechte Dritter verletzt worden sein, ist sich zur Schadensminderung direkt an den Betreiber zu wenden." Das sieht unter anderem das Telemediengesetz völlig anders: § 10 Speicherung von Informationen: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern (...) 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben." "Die Einschaltung eines Anwalts ist erst nach einer Email an den Betreiber notwendig und fast immer ueberfluessig, da der Betreiber sehr auf die Rechte und Interessen Dritter achtet und diese Respektiert – d.h. entsprechende Fotos werden normalerweise nach einer Email innerhalb von 24Stunden entfernt" Das ist nett gemeint und nett gesagt. Das ist aber egal. Sobald ein Rechtsverstoß vorliegt oder auch nur droht auf einer Website oder sonstwo, hat der potentiell in seinen Rechten verletzte Bürger ein aktuelles Schutzbedürfnis, mithin ein berechtigtes Interesse, eine weitere Verletzung sofort (auch ohne vorherige E-Mail!) per anwaltlicher Abmahnung zu verhindern. Den Anwalt bezahlt dann der Verletzer. Also du. Trotz tausend Disclaimern. Das wären sogar vier Kästen Bier! Wann werden die getrunken? Ich bin dabei! Gruß aus Berlin, Gerd
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