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Rechtsbelehrung fuer Fotoseite

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsbelehrung fuer Fotoseite innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:38
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Rechtsbelehrung fuer Fotoseite

Waere ein solche Rechtsbelehrung fuer eine Fotoseite im Internet uneingeschraenkt gueltig und abmahnsicher? Die Fotoseite ist eine nichtkomerzielle Seite, d.h. keine Werbung oder sonstige Gewinnerzielungsabsicht. Waeren die genannten Preise fuer eine nichtgenehmigte Veroeffentlichung einklagbar?
Zitat:
Rechtlicher Hinweis:
Bei xxxxxxxx handelt es sich um ein rein privates Projekt ohne komerzielle Absicht. Alle bei diesem Webprojekt verwendeten und gezeigten Fotos und Texte sind soweit nicht anders angegeben vom Betreiber selbst geschaffen. Die Verwendung dieser Inhalte (insbesondere der Fotos) ist nur mit Genehmigung des Betreibers moeglich – Ausnahme ist die Verlinkung von Inhalten auf andere Seiten.

Fuer die ungenehmigte Verwendung gelten folgende Preise je Foto:
-bei Internetmedien: 2000Euro
-bei Offlinemedien (z.B. Flyer und Zeitungen): 2500Euro
-sonstige Verwendung: 2500Euro
Entstehen dem Betreiber durch die ungefragte Verwendung zusaetzliche Kosten oder Aufwand (z.B. zu zahlender Schadensersatz oder Trafickosten) ist dieser vom Verursacher zu bezahlen.
Tip: Beim Betreiber nachzufragen, wenn man ein Foto verwenden moechte ist nicht nur guenstiger – sondern auch ein Zeichen von Hoefflichkeit und Respekt

Sollten durch die Inhalte die Rechte Dritter verletzt worden sein, ist sich zur Schadensminderung direkt an den Betreiber zu wenden. Bei berechtigten Interesse (persoenlicher oder rechtlicher Art) koennen so Inhalte schnell und kostenguenstig entfernt werden. Die Einschaltung eines Anwalts ist erst nach einer Email an den Betreiber notwendig und fast immer ueberfluessig, da der Betreiber sehr auf die Rechte und Interessen Dritter achtet und diese Respektiert – d.h. entsprechende Fotos werden normalerweise nach einer Email innerhalb von 24Stunden entfernt
Hintergrund des ganzen ist eine Wette mit einem Kumpel - ich meine es waere durchsetzbar. Kumpel meint damit wuerde man vor Gericht scheitern - Einsatz ist die Bierrechnung fuer einen Abend in der Kneipe
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 17:18
V.I.P.
 
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AW: Rechtsbelehrung fuer Fotoseite

Ich tippe mal, den gewetteten Kasten Bier hast du rund drei mal verloren.

"Waeren die genannten Preise fuer eine nichtgenehmigte Veroeffentlichung einklagbar?"

Die Preise der Mittelstandsvereinigung Foto liegen in angenehmeren Regionen, selbst die werden aber für Amateure wie dich von Richtern mit keiner Wimper gewürdigt. Da fallen für eine Woche im Internet eher mal 20,- Euro an plus 20,- Strafzuschlag wegen vergessener Urheberangabe.

"Entstehen dem Betreiber durch die ungefragte Verwendung zusaetzliche Kosten oder Aufwand (z.B. zu zahlender Schadensersatz oder Trafickosten) ist dieser vom Verursacher zu bezahlen."

Wie bitte? Schaden ist vom Verursacher im Grunde zu ersetzen. Klar. Was aber ist eine "ungefragte Verwendung"? Das Gegenteil von einer "gefragten Verwendung"? Und was ist das dann? Das Selbe wie eine genehmigte Nutzung?

Durch das "Klauen" eines Bildes, also das Darbieten vom eigenen Server, entstehen aber überhaupt keine Traffik-Kosten. Sondern nur durch das - überaus legale - Verlinken des Bildes per URL!

"Sollten durch die Inhalte die Rechte Dritter verletzt worden sein, ist sich zur Schadensminderung direkt an den Betreiber zu wenden."

Das sieht unter anderem das Telemediengesetz völlig anders: § 10 Speicherung von Informationen:

"Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
(...)
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben."

"Die Einschaltung eines Anwalts ist erst nach einer Email an den Betreiber notwendig und fast immer ueberfluessig, da der Betreiber sehr auf die Rechte und Interessen Dritter achtet und diese Respektiert – d.h. entsprechende Fotos werden normalerweise nach einer Email innerhalb von 24Stunden entfernt"

Das ist nett gemeint und nett gesagt. Das ist aber egal. Sobald ein Rechtsverstoß vorliegt oder auch nur droht auf einer Website oder sonstwo, hat der potentiell in seinen Rechten verletzte Bürger ein aktuelles Schutzbedürfnis,

mithin ein berechtigtes Interesse, eine weitere Verletzung sofort (auch ohne vorherige E-Mail!) per anwaltlicher Abmahnung zu verhindern. Den Anwalt bezahlt dann der Verletzer. Also du. Trotz tausend Disclaimern.

Das wären sogar vier Kästen Bier! Wann werden die getrunken? Ich bin dabei!

Gruß aus Berlin, Gerd
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