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Rechtsanwaltsschreiben wegen Negativer Bewertung

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsanwaltsschreiben wegen Negativer Bewertung innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 09.12.2011, 16:06
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Rechtsanwaltsschreiben wegen Negativer Bewertung

Mal angenommen Käufer K kauft einen Artikel auf einer Auktionsplattform bei Verkäufer V. K zahlt das Geld noch am selben Tag an V. Nach einer Woche melden sich K bei V weil der Artikel immer noch nicht Versand wurde, V sagt der Artikel wurde Versand. Nach 2 Wochen meldet sich K wieder bei V und fragt wo der Artikel bleibt, V Antwortet das das Geld noch nicht angekommen ist. K hat V nun gesagt wenn er den Artikel nicht bis zur nächsten Woche erhält würde er eine negative Bewertung bekommen. V Antwortet nicht darauf. Nach einer Woche (4. Woche) hat K eine Negative Bewertung abgegeben, plötzlich Antwortet V wieder und liefert den Artikel. Ein Monat später bekommt K ein Anwaltsschreiben in dem steht das es sich bei der Negativen Bewertung von K um Verleumdung handelt. K soll nun die Negative Bewertung auf der Auktionsplattform löschen und V 200€ Entschädigung Zahlen.

Ist das rechtens?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 20:14
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AW: Rechtsanwaltsschreiben wegen Negativer Bewertung

Zitat:
Zitat von hallowelt Beitrag anzeigen
K hat eine Negative Bewertung abgegeben
Zulässig.

Zitat:
Zitat von hallowelt Beitrag anzeigen
K hat einen Bewertung(s-Kommentar) abgegeben
Welchen? ( Nur! ) Die Kommentierung einer Bewertung könnte u.U. berechtigterweise beanstandet werden ( etwa bei beleidigender Formulierung, Behauptung unwahrer Tatsachen ... ).

Zitat:
K soll nun die Negative Bewertung auf der Auktionsplattform löschen
Darauf besteht kein Anspruch. Es könnte höchstens verlangt werden, eine beleidigende/verleumderische Kommentierung zurückzunehmen ( Statt "Betrüger! Liefert nur totalen Schrott!" müßte die Negativ-Bewertung also eventuell mit dem entschärften Kommentar "Will Sofort-Überweisung wochenlang nicht erhalten haben; trotz angekündigter Negativ-Bewertung keine Lieferung bis zur Bewertung nach 4 Wochen." versehen werden. )

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  #3 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 11:52
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AW: Rechtsanwaltsschreiben wegen Negativer Bewertung

Im Normalfall ist es nur eine Verleumdung wenn ich es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehme und ich auf dieser Grundlage eine negative Bewertung schreibe!
Es gibt ja inzwischen für fast alles ein Bewertungsportal - selbst für Kliniken! Man sollte aber schon Nachweise zum Geschehen haben, wenn man eine Bewertung schreibt! Dabei sollte man bevor man eine Bewertung schreibt noch einmal darüber schlafen! Vor allem wenn man dabei sachlich bleiben will!
Denn wie auch once schon schreibt Verleumdungen und Anfeindungen, haben in einer Bewertung nichts zu suchen!
Bei Hotelbewertungen gab es inzwischen ähnliche Probleme d.h. man konnte die ehrlichen Bewertungen nicht mehr trennen von den Bewertungen (die eher Fakes waren!) Von bezahlten Schreiberlingen! Dadurch gab es jetzt eine Gerichtsverhandlung! Weil der Wettbewerb total verzehrt war!
Es kann also schon einmal etwas kosten wenn man nicht sachlich bleibt!

Gruss Stephan
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