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Rechtliche Probleme bei meinem Ebay, was nu?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Probleme bei meinem Ebay, was nu? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2004, 23:27
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Rechtliche Probleme bei Ebay-Kauf, was nu?

Hi,

ich als Physik-Student hab mal einen Jura-Fall:

X hat sich bei Ebay einen Artikel gekauft:

Das ist ein 15" TFT.

Artikelbeschreibung (Zitat):
"Artikelzustand: Gebraucht"
"TFT Flachbildschirm Monitor 15 " Zustand: sehr gut. Fast keine Gebrauchsspuren!"

"Zahlungshinweise des Verkäufers
Es handelt sich um einen Privatverkauf. Rückgabe der Ware ist nicht möglich."

X's Problem:
Er bekommt das Ding und nach fast genau 3 Min im Dauerbetrieb fängt das Ding an zu richen und die Hintergrungbeleuchtung geht aus. Kaputt! Geht nicht wieder an. Das Display zeigt noch den Destkop, kann man im Licht einwenig sehen.

X sagt sich:
Wenn das Ding keine 3 Min läuft, hat das auch der Verkäufer gemerkt. Stellts bei Ebay rein, das Bild zeigt das TFT aus, kein Rückgaberecht, schreibt: "Zustand: sehr gut". X fällt natürlich drauf rein.
Da er aber "Zustand: sehr gut" geschrieben hat, bezieht dies sich auch auf den technischen Zustand des Geräts und dieser war quasi nur 3 Min vorhanden. Also ist nach X's Überlegung die Artikelbeschreibung gravierend falsch und X kann das Ding zurückgeben!


kann mir vielleicht jemand für diesen Fall eine rechtlich wasserdichte Begründung liefern?? Danke schon mal im vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2004, 00:47
fob fob ist offline
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AW: Rechtliche Probleme bei meinem Ebay, was nu?

Zunächst die Bitte, hier doch bitte keine Rechtsberatung zu erwarten, sondern Fragen allgemeingültig zu formulieren.

Formularmäßige Haftungsausschlüsse sind regelmäßig unwirksam. Es kommt durchaus auf die Formulierung an.

Hier kann man schon zweifeln, ob der Verkäufer ausreichend zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine Sachmangelhaftung ausschließen will. Die Formulierung klingt mehr nach "kein Widerrufsrecht".

Wenn du eine verbindliche Antwort willst, versuche es hier: ra-live.de. Die haben sich u.a. auf Online-Recht spezialisiert.

Die Argumentation wäre dem Verkäufer entgegen zu halten. Vielleicht lässt er ja mit sich reden.

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2004, 08:22
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AW: Rechtliche Probleme bei meinem Ebay, was nu?

"Zahlungshinweise des Verkäufers
Es handelt sich um einen Privatverkauf. Rückgabe der Ware ist nicht möglich."

Ist damit gemeint, dass ich, wenn mir die Ware nicht gefällt, sie nicht zurückgeben kann, oder auch die Gewährleistung. Die wird ja nicht expliziet aufgeführt?

Für mich sieht das sehr nach Vorsatz aus: kurze Beschreibung, keine Rückgabe, TFT auf Bild ist nicht an, nirgends steht dass das Ding defekt ist, nur Zustand: sehr gut
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2004, 09:46
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AW: Rechtliche Probleme bei meinem Ebay, was nu?

Hallo,

meine Meinung.

Also, ich würde keinen Fall von arglistiger Täuschung annehmen, so eine Beleuchtung kann tatsächlich von jetzt auf gleich ausfallen, wenn die Lebensdauer der Lampe abgelaufen ist.
Nicht einmal ein Fachmann kann von außen erkennen, wieviele Betriebsstunden die Beleuchtung schon hinter sich hat und deswegen wird die Aussage, daß der Verkäufer davon gewußt haben muß, nicht haltbar sein.

Es handelt sich also um einen Fall von Gewährleistung, wobei ich nicht weiß, wieweit diese tatsächlich auch für solche "Verschleißteile" gilt.
Wenn es keinen Ausdrücklichen Ausschluß der Gewährleistung gibt z.B. "Keine Gewährleistung" oder "keine Garantie", dann wird nur das Rückgaberecht ausgeschlossen, somit könntest Du Dich auf den Gewährleistungsfall berufen.

Des weitern würde ich nachschauen, was der Verkäufer noch so verkauft, befindet sich noch weitere PC-Hardware darunter und auch welche, die man eigendlich nicht mehrfach braucht (z.B. weiter TFT-Displays oder mehrere CD/DVD-Brenner), man also vermuten kann, daß da nicht einer seine private Hardware verkauft, sondern regelmäßig mit gebrauchter Hardware handelt, dann kann man auch auf Gewährleistung bestehen, selbst wenn er diese explizit ausschließt.

Wenn Du allerdings auf die Garantie/Gewährleistung bestehen willst, dann mußt Du dem Verkäufer evt. die Möglichkeit geben, das Gerät zu reparieren, bevor Du den Kaufvertrag Rückabwickeln kannst.
Sollte sich der Verkäufer darauf nicht einlassen, dann mußt Du wohl einen Anwalt einschalten, der das für Dich durchsetzt.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Gruß
Huutsch
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