Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Grundlagen für eine Mitschriften-Homepage innerhalb des Forums Internetrecht
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| Rechtliche Grundlagen für eine Mitschriften-Homepage 1. Ist das noch eine private Internetseite? 2. Auf welche rechtlichen Grundlagen muss er achten bzw. umsetzen? Impressum, AGB, ... (Gewerbe?) 3. Was könnte bei so einer Seite Probleme hervorrufen? |
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| AW: Rechtliche Grundlagen für eine Mitschriften-Homepage Nein. Alleine schon eine ständige Aktualisierung und Erweiterung bedeutet ein "nachhaltiges Betreiben" der Website und somit eine geschäftsmäßige Aktivität (auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt). Zitat:
Zitat:
"§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar." Dazu noch Geld für den Geschädigten laut § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Und für dessen Anwalt laut dem da. Der Geschädigte wäre zunächst der Prof., der den Vorlesungstext geschaffen hat laut § 2 UrhG. Bei längeren, zu langen Zitaten von anderen Urhebern kämen auch die noch in Betracht. Sowie sämtliche Rechte-Inhaber an diesen Werken, also meist die Verlage, bei denen diese Werke publiziert werden. Diese Sorgen kann man umgehen, wenn man sich vom Prof. eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten zusichern lässt für diese Vorlesung und für diese Website. Gruß aus Berlin, Gerd
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