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Rechte als Ebay Verkäufer??

Dies ist eine Diskussion zu Rechte als Ebay Verkäufer?? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2007, 17:04
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Rechte als Ebay Verkäufer??

Hallo, Ich habe, da es schon des öfteren bei EBAY passiert ist, einige rechtliche Fragen bezüglich der Kaufverpflichtung.

Hat denn der Verkäufer Rechte das nicht bekommene Geld vom Käufer einzuklagen? In meinem Fall handelt es sich um über 500€. Ein Wiederverkauf würde den Preis weit unter die Hälfte senken.

Ich denke dies ist ein allgemeines Problem, was jedem schonmal passiert sein kann, der bei Ebay verkauft hat. Habe "Ich" als privater Verkäufer da irgendwelche Rechte?

In meinem Fall kommt der Verkäufer auch noch aus dem Ausland (Polen)

Mit freundlichen Grüßen


Maximilian Schulz
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  #2 (permalink)  
Alt 06.09.2007, 20:30
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AW: Rechte als Ebay Verkäufer??

Zitat:
Zitat von schulz

"Ich" als privater Verkäufer da irgendwelche Rechte?
Das - rein fiktive - Ich hat selbstverständlich Rechte. Der Verkäufer hat einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung - und diesen kann er zur Not natürlich auch gerichtlich durchsetzen.
__________________

Gruß
Augustus
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  #3 (permalink)  
Alt 06.09.2007, 20:34
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AW: Rechte als Ebay Verkäufer??

Da fragt man sich ja nur noch was sich schlussendlich durchsetzt...Die Ebay Datenschutzrichtlinien oder der Anspruch auf Zahlung?

Würde gerne mal wissen ob ebay überhaubt befähigt ist Käuferadressen preiszugeben?

Danke

Schulz
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  #4 (permalink)  
Alt 06.09.2007, 21:04
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AW: Rechte als Ebay Verkäufer??

Das verstehe ich jetzt nicht richtig. Alles VERkäufer war ich da noch nie unterwegs, aber ich würde doch spekulieren, daß der Verkäufer stets automatisch die Käuferdaten übermittelt bekommt, oder etwa nicht?
__________________

Gruß
Augustus
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2007, 13:53
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AW: Rechte als Ebay Verkäufer??

In den meissten Fällen schon, wenn der Artikel zugeschickt werden soll. Wenn der Käufer den Artikel selbst abhohlen möchte wird die Adresse natürlich nicht weitergegeben.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2007, 16:05
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AW: Rechte als Ebay Verkäufer??

Und im Fall unseres Verkäufers hier war es so, daß er die Daten nicht übermittelt bekam,. weil der Käufer die Sache selbst abholen wollte?
__________________

Gruß
Augustus
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  #7 (permalink)  
Alt 07.09.2007, 17:34
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AW: Rechte als Ebay Verkäufer??

richtig. Dann bliebe nurnoch die Frage offen, ob Ebay in diesem Falle verpflichtet ist die Daten herauszugeben.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.09.2007, 08:29
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AW: Rechte als Ebay Verkäufer??

Zitat:
Zitat von schulz
In den meissten Fällen schon, wenn der Artikel zugeschickt werden soll. Wenn der Käufer den Artikel selbst abhohlen möchte wird die Adresse natürlich nicht weitergegeben.
Das hab ich ehrlich gesagt noch nie erlebt. Die Adresse wird immer weitergegeben, egal, ob der Artikel abgeholt werden möchte oder nicht !
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  #9 (permalink)  
Alt 15.09.2007, 17:19
EBH EBH ist offline
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AW: Rechte als Ebay Verkäufer??

Definitiv, sie kommt *immer*. Nicht vom Käufer sondern steht in der eMail, die ebay verschickt mit dem Titel "Verkaufter ebay-Artikel: ...". Dort stehen weiter unten dann auch die Käuferdaten drin.
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