Dies ist eine Diskussion zu Rechte als Ebay Verkäufer?? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Rechte als Ebay Verkäufer?? Hat denn der Verkäufer Rechte das nicht bekommene Geld vom Käufer einzuklagen? In meinem Fall handelt es sich um über 500. Ein Wiederverkauf würde den Preis weit unter die Hälfte senken. Ich denke dies ist ein allgemeines Problem, was jedem schonmal passiert sein kann, der bei Ebay verkauft hat. Habe "Ich" als privater Verkäufer da irgendwelche Rechte? In meinem Fall kommt der Verkäufer auch noch aus dem Ausland (Polen) Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schulz |
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| AW: Rechte als Ebay Verkäufer?? Zitat:
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Rechte als Ebay Verkäufer?? Da fragt man sich ja nur noch was sich schlussendlich durchsetzt...Die Ebay Datenschutzrichtlinien oder der Anspruch auf Zahlung? Würde gerne mal wissen ob ebay überhaubt befähigt ist Käuferadressen preiszugeben? Danke Schulz |
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| AW: Rechte als Ebay Verkäufer?? Das verstehe ich jetzt nicht richtig. Alles VERkäufer war ich da noch nie unterwegs, aber ich würde doch spekulieren, daß der Verkäufer stets automatisch die Käuferdaten übermittelt bekommt, oder etwa nicht?
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Rechte als Ebay Verkäufer?? In den meissten Fällen schon, wenn der Artikel zugeschickt werden soll. Wenn der Käufer den Artikel selbst abhohlen möchte wird die Adresse natürlich nicht weitergegeben. |
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| AW: Rechte als Ebay Verkäufer?? Und im Fall unseres Verkäufers hier war es so, daß er die Daten nicht übermittelt bekam,. weil der Käufer die Sache selbst abholen wollte?
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Rechte als Ebay Verkäufer?? richtig. Dann bliebe nurnoch die Frage offen, ob Ebay in diesem Falle verpflichtet ist die Daten herauszugeben. |
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| AW: Rechte als Ebay Verkäufer?? Zitat:
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| AW: Rechte als Ebay Verkäufer?? Definitiv, sie kommt *immer*. Nicht vom Käufer sondern steht in der eMail, die ebay verschickt mit dem Titel "Verkaufter ebay-Artikel: ...". Dort stehen weiter unten dann auch die Käuferdaten drin. |
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