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Rechenschaft beim Verkauf der Domain

Dies ist eine Diskussion zu Rechenschaft beim Verkauf der Domain innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 18.07.2011, 08:00
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Question Rechenschaft beim Verkauf der Domain

Man stelle sich vor X habe eine Toplist/Webverzeichnis mit vielen Links zu "Stream anbietenden Seiten" (nicht Streams). X nimmt die Seite vom Netz und möchte nun mit der Domain, die nur Links zu den Seiten hatte Geld machen.

Könnte X beim Verkauf auf Grund der Vergangenheit der Domain bzw. der Seite zur Rechenschaft gestellt werden, obwohl die Seite nun Offline ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 19:26
V.I.P.
 
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AW: Rechenschaft beim Verkauf der Domain

Das hängt von den Taten ab, die mit dieser Seite begangen worden waren - oder begangen zu werden drohen.

Bei begangenen Straftaten gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen. Im Zivilrecht natürlich auch. Da sind es in der Regel aber drei Jahre, bis ein Anspruch verjährt, wenn nichts geschieht.

Zivil: Ein Anspruch auf Entschädigung wegen eines Schadens durch eine mittlerweile aufgebene Website besteht demnach weiter.

Und: Ein Anspruch auf eine Unterlassungs-Erklärung (UE) besteht in der Regel ebenfalls weiter, obwohl die Website eingestellt wurde, auf der die zu unterlassende Tat geschah. Denn die Gefahr, dass er Ersttäter die Tat wiederholt, z. B. auf einer neuen Website, ist ohne UE noch nicht aus der Welt, meinen so manche Gerichte.

Gruß aus Berlin, Gerd
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