Dies ist eine Diskussion zu Realnamen in Internetforen innerhalb des Forums Internetrecht
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| AW: Realnamen in Internetforen Zitat:
Aber lassen wir das. Die Frage des TE ist beantwortet und bevor Du gleich wieder Deinen Woody Allen rausholst oder "Tädä, isch schwer" oder eine Deiner zahlreichen sonstigen Entgleisungen, lassen wir lieber Deine Fantasien unkommentiert hier stehen. Möge der geneigte Leser sich selber ein Bild machen. |
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| AW: Realnamen in Internetforen Hallo Gerd Zitat:
Das Forum in meinem Konstrukt ist jederzeit öffentlich zugänglich in dem Sinne, dass jeder Zausel (und auch Behördenmitarbeiter, Vermieter oder Arbeitgeber...) darin alles incl. der realen Usernamen mitlesen kann, ohne dort angemeldet zu sein. Schreiben dürfen dagegen nur angemeldete User. Genau das Mitlesen von Jedermann, der dann dem real-namentlich angemeldeten User das Eine oder Andere negativ auslegt/andichtet, würde ich für das Problem halten. Und u. a. genau für solche Fälle sollte doch eigentlich die TMG-Datenschutzregelung (§13) greifen, oder nicht? Zudem sehe ich die Möglichkeit einer teuren Abmahnung, bei der möglicherweise ein Gericht über die Berechtigung entscheiden muss. U. U. dann ein sehr teurer Spaß. Viele Grüße, sharky |
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| AW: Realnamen in Internetforen Hallo sharky, du unterliegst hier einer ganzen Reihe von Irrtümern. Zitat:
Die Tatsache, dass jeder öffentlich mitlesen kann, ist aber eine Eigenschaft, die fast jede Website hat. Das ist aber noch kein Versprechen des Betreibers, dass jeder mit-Posten darf! Und schon gar nicht anonym (auch wenn manche Rechts- und Sozial-Romantiker das wohl in ihrem Parteibuch fordern LOL!). Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Realnamen in Internetforen Übertrag das mal in andere Bereiche, z.B. ins Arbeitsrecht. So sind bei der Einstellung von Arbeitnehmern bestimmte (meist diskriminierende) Fragen nicht zulässig. Fragt der Chef dann trotzdem "Sind Sie (bzw. Ihre Frau) schwanger?", heißt es ja auch nicht "Wenn man es nicht sagen will, dann darf man sich halt nicht bewerben". Denn das wäre ansonsten ein Freifahrtschein, gesetzliche Regelungen ganz leicht auszuhebeln. Daher gilt grundsätzlich, dass man bei nicht erlaubten Abfragen persönlicher Daten schweigen darf, ohne dass einem daraus Nachteile entstehen dürfen (wie Ausschluss von der Dienstleistung). Im Arbeitsrecht darf man sogar lügen. Denn wer bei einer Frage nach der Schwangerschaft schweigt, würde zu 99,9 % nicht eingestellt. |
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| AW: Realnamen in Internetforen Ich will hier mal meine Zustimmung zu Lichtboxer ausdrücken! Gerd, du hast daran gezweifelt, dass ein Internetforum unter das TMG fällt, soweit ich dich da richtig verstanden habe. Hierzu kann man nur sagen: Falsch - ein Forum fällt normalerweise in das TMG. Oder gibt es sonst eine Erklärung dafür, dass der BGH und andere Gerichte die Haftungsbeschränkungen des TMG auf Internetforen anwenden? (Quelle: such's dir selber bei der rechtlichen Datenbank deiner Wahl raus. Es reicht wenn du 'Internetforum' eingibst und nach den verwendeten Normen schaust. Direkt bezogen auf §13 konnte ich auf die Schnelle nichts finden.) Dann hast du geschrieben, dass der Betreiber des Forms eventuell kein Diensteanbieter sonderne in Nutzer ist. Das ist auch nicht nachvollziehbar. Er kann meinetwegen ein Nutzer einer übergeordneten Internetforen-Hosting-Firma oder eines einfachen Webhosters sein, er ist aber trotzdem Diensteanbieter des Forums. (In der Verkaufskette von Hersteller über Zwischenhändler bis zum Endverbraucher sind die in der Mitte ja auch Käufer und Verkäufer gleichzeitig...) Jetzt ist also geklärt, dass das TMG anwendbar ist - oder gibt es begründete Widersprüche? Wieso sollte dann §13 obwohl er ja recht klar sagt, was er will, nicht anwendbar sein? Meiner Meinung nach ergib sich der Inhalt von §13 (6) TMG schon aus den Vorschriften des BDSG - zumindest für viele Internetforen. Es geht ja nichtmal darum, ob der reale Name im Hintergrund gespeichert wird sondern darum, dass der reale Name veröffentlicht wird - wozu soll das nötig sein. (Abgesehen davon kann man dem User in vielen Fällen auch nichts anhaben, wenn er einen falschen NAmen (auch wenn dieser nur intern gepseichert wird) angibt, wenn er dadurch nich einen Betrug erleichter etc. (Ja, es gibt dazu Urteile - habe aber grad keine Zeit zum suchen) |
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