Dies ist eine Diskussion zu Realnamen in Internetforen innerhalb des Forums Internetrecht
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| Realnamen in Internetforen Kann ein Forenbetreiber eines jederzeit öffentlich zugänglichen Internet-Forums von seinen Usern in spé verlangen, sich ausschließlich unter ihrem realen Vor- und Nachnamen in seinem Forum zu registrieren oder widerspricht dieses Verlangen dem Telemediengesetz? Ich denke hier insbesondere an TMG §13/Abs. 6 (Datenschutz). Der Forenbetreiber begründet sein Verlangen damit, dass er Synonyme (z. B. geierwalli4711) für lächerlich und unseriös hält und schließt deshalb die Nutzung von Synonymen in seinen Nutzungsbedingungen grundsätzlich aus. Kann er das so einfach mit der Begründung, dass ein User, der diesem Verlangen nicht entsprechen möchte, sich ja nicht in seinem Forum registrieren müsse? Vielen Dank schon mal und schöne Grüße, sharky |
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| AW: Realnamen in Internetforen Hallo sharky, nehmen wir mal an, ein Internet-Forum ist ein privat veranstaltetes inhaltliches Massenmedium und keiner der rein technischen Dienste, "die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen" (§ 1 TMG), also kein E-Mail-Anbieter oder Internet-Service-Provider usw., dann bestimmt der Anbieter des Forums, welche Inhalte er anbieten möchte laut Artikel 5 Grundgesetz und von welchen Leuten er sich dabei unterstützen lassen möchte. Und unter welchem Namen diese Leute zu firmieren haben. Falls diese zustimmen. Vorschreiben darf der Anbieter das nicht, falls seine Mitarbeiter ein Werk abliefern im Sinne des § 2 UrHG, denn wenn es sich um ein Werk handelt, dann gilt Zitat:
Aber eben nur, wenn der Verleger auch damit einverstanden ist - oder hier halt der Betreiber eines Forums im Internet. Denn es gibt nur ein Veröffentlichungsrecht des Betreibers eines Mediums, keine Veröffentlichungspflicht. Ausnahmen wären die Gegendarstellung in der Presse oder das kulturelle Fenster beim Privatfernsehen. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Realnamen in Internetforen Hallo Gerd Erst mal vielen Dank für Deine Reaktion! So ganz verstanden hab ich Dein Posting aber jetzt leider doch noch nicht ![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
In gewisser Hinsicht könnte man nun auslegen, dass die User mit ihrem Beitrag durchaus ein "Werk" einstellen, zumal sie zu ihren Anfragen i. d. R. auch selbst fotografierte Bilder zu den Anfrageobjekten auf den Forenserver hochladen (z. B. Blume, Spinne, Vogel, etc.). Zitat:
Zitat:
Vielen Dank und schöne Grüße, sharky |
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| AW: Realnamen in Internetforen So, und jetzt mal richtig: Zitat:
§ 13 Abs. 6 TMG war also schon die goldrichtige Fährte, der Umweg übers Urheberrecht dagegen nicht zielführend (was passiert, wenn es sich - wie bei gefühlten 99 % aller Forenbeiträge - nicht um ein Werk handelt?). In typischen Diskussions- und Plauderforen sind die Beitragsschreiber weder gesetzlich verpflichtet noch können sie vom Betreiber verpflichtet werden, ihre Realnamen zu nennen. Die im TMG geforderte "pseudonyme Nutzung" entspricht dabei der üblichen Verwendung von Nicknames. "Technisch möglich" bedeutet auch, dass man zur Not auch z.B. die Forensoftware wechseln müsste. Die gesetzliche Regelung hat aber auch zur Folge, dass man als Betreiber einem User den Dienst nicht nur deshalb verweigern darf, weil er sich mit einer vom Gesetz abweichenden Bestimmung in den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden erklärt. Vielmehr handelt es sich um zwingendes Recht und der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Forums muss die Benutzung von Nicks erlauben und darf User nicht ausschließen, die der Forderung nicht nachkommen, ihre bürgerlichen Namen preiszugeben. |
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| AW: Realnamen in Internetforen Zitat:
Ganz herzlichen Dank für Deine Antwort! Also hat mich mein Rechtsgefühl doch nicht getäuscht. Viele Grüße, sharky |
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| AW: Realnamen in Internetforen Hallo sharky, dein Rechtsgefühl hat dich nicht alleine getäuscht, sondern auch der Poster Lichtboxer. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Realnamen in Internetforen Hallo Gerd Hmm... Also gilt dann doch diese Variante hier? Zitat:
Verunsicherte Grüße, sharky |
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| AW: Realnamen in Internetforen Zu der Tatsache, dass das Hausrecht des Betreibers eben nicht allumfassend ist, gibt es in der Tat einige Urteile. Es liegt an Dir, sharky, ob Du Dich von Leuten, die nicht sachlich argumentieren können, verunsichern lässt oder eben nicht. Im Endergebnis ist es so, dass ein Betreiber zwar Realnamen verlangen kann, aber dann auf eine geschlossene Benutzergruppe (im Sinne von Google Groups etc.) ausweichen muss (nur Bekannte auf persönliche Einladung). Sobald sein Forum vom TMG erfasst wird, gilt der von Dir genannte Paragraph zwingend. |
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| AW: Realnamen in Internetforen Hallo sharky, lass dir doch mal von Poster L. verraten, woher er seine Weisheiten hat: Zitat:
"einige Urteile" dazu, dass ein Forenbetreiber Poster posten lassen muss, die nicht ihren bürgerlichen Namen öffentlich nennen wollen, erwarten wir mit Spannung. Aber selbst wenn sich auch nur eines fände, wäre das kein Garant für dich, dass in deinem Fall ein Gericht dir den Zugang zu einem Klarnamen-Forum unter deinem Pseudonym freiboxen wird. Für die Prozesskosten kannst du dann aber denjenigen in Regress nehmen, der dich fahrlässig falsch beraten hat, LOL. Gruß aus Berlin, Gerd PS. In unser damaliges Literaturforum durfte kein Pseudoym rein, was der Diskussionkultur sehr zugute kam: Es gab wenig Spam und Beleidigungen! Und es gab keine Klagen gegen eine Nichtzulassung unter Pseudonym ... |
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| AW: Realnamen in Internetforen Beleg doch erst mal Deinen Quatsch mit dem Urheberrecht. |
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