Dies ist eine Diskussion zu Probleme beim PC Verkauf innerhalb des Forums Internetrecht
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| Probleme beim PC Verkauf ich weiss nicht wirklich ob ich hier richtig bin aber es geht eigentlich nicht um eine Auktion sondern um kleinanzeigen im internet (z.B kijiji) Also angenommen man hat dort ein PC eingestellt und verkauft(alles geht über email und telefon). Man schickt das mit der post und der Käufer sagt das sei angekommen aber die festplatte sei nicht angeschraubt gewesen und wäre einfach so lose angekommen (fotos wurden geschickt). Er meint aber auch alles hätte funktioniert, nur als der sein eigenes betriebssystem installieren wollte ging nichts mehr. Nach vielen Gesprächen sagt der Käufer am telefon der Rechner hätte seine "erwartungen nicht erfüllt" und würde es auf jeden fall zurückschicken. Da ist doch ein privater Verkäufer nicht dazu gewungen oder? Und was ist mit der losen festplatte, wenn der Verkäufer 100%tig alles richtig gemacht hat und der Käufer beharrt darauf dass die post für so was nicht haften wird. Ausserdem werden die anrufe schon lästig. Zurücknehmen kann der Verkäufer es nicht da das geld schon benutzt wurde. Was könnte man da machen? Vielen Dank für eure Antworten! |
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| AW: Probleme beim PC Verkauf Wurde die Gewährleistung und/oder Rücknahme im Angebot explizit ausgeschlossen ??
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Probleme beim PC Verkauf danke für die schnelle antwort. also das weiss ich leider nicht mehr. muss denn das auch bei kleinanzeigen machen? so verkauft doch kein richtiger verkäufer oder? das ging ja vom privat zu privat übers telefon usw. |
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| AW: Probleme beim PC Verkauf Nunja, wie das in besagtem Portal Usus ist, weiß ich nicht - aber Fakt ist, dass ohne diesen Ausschluss diese Gewährleistungspflichten ggü. dem Käufer entstehen und er somit das Recht auf Gewährleistung lt. BGB hat. Und falls das alles innerh. 6 Monaten nach Kauf passiert, muss der Käufer auch nciht nachweisen, dass beim KAuf ein Mangel bereits bestanden hat - denn das wird dann unterstellt.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Probleme beim PC Verkauf also ein Käufer hat ein Anspruch obwohl das von privat zu privat ging? Müsste er denn nicht beweisen müssen das ich ihn wirklich die festplatte lose geschickt habe damit er überhaupt ein recht hat zu reklamieren? Ich meine ich habe alles in ordnung geschickt, habe ihn sogar angeboten der PC zu reparieren und ihn auf meinen Kosten wieder zurückzuschicken, aber er hat das nicht angenommen. AM telefon meinte er heute der rechner "hätte seine Erwartungen nicht erfüllt" , ich habe ihn aber genau das geschickt was in der Beschreibung war!! |
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| AW: Probleme beim PC Verkauf auch für folge beiträge gilt FALSCH: Einzelfallbezogene Antworten auf konkrete Fälle: Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: "Ja, Ihnen steht ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." RICHTIG: Konkrete Antworten auf fiktive, allgemeine Fälle: Frage: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V da allgemein?" Antwort: "In einem solchen Falle steht dem V ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." ODER Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: Sorry, aber zu konkreten Fragestellungen darf hier nicht Stellung bezogen werden. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen." Bitte beachten Sie diese Regeln. |
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