Dies ist eine Diskussion zu Problem mit eBay Käuferin -> Tasse kaputt angekommen innerhalb des Forums Internetrecht
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| Problem mit eBay Käuferin -> Tasse kaputt angekommen folgende Sachlage und vielleicht kann mir jemand sagen wie hier die Rechtslage ist: Verkäufer A ist bei eBay seit vielen Jahren als Privatperson angemeldet, kauft ab und an was und verkauft vielleicht 10mal im Jahr was. Jetzt hat er eine Tasse und ein Milchkännchen (war eine Auktion da als Set verkauft) aus Meißner Porzellan für 31,61 Euro versteigert. PayPal biete er als Zahlungsweise generell NICHT an und Käuferin B hat das Geld ganz normal überwiesen. Auktionstext war folgender: __________________________________________________ ____ Hallo, schön das Sie reinschauen ... ... Sie bieten hier auf eine Tasse und ein Milchkännchen aus Meißner Porzellan Beides in schneeweiß und in einem guten Zustand, lediglich das Kännchen hat einen kleinen Abplatzer oben am Rand. Es handelt sich hier um einen Dachbodenfund. Viel Spaß beim Bieten!! Wenn Sie Fragen haben, dann mailen Sie einfach, ich beantworte sie gern. Nur ernstgemeinte Gebote bitte und bieten Sie nicht, wenn Sie mit folgender Regelung nicht einverstanden sind: Es handelt sich hierbei um einen Privatverkauf, daher ist keine Rücknahme oder Garantie durch mich möglich. Vertrauen ist alles, aber ich denke meine 100% positiven Bewertungen helfen Euch bei der Entscheidung. Ich verschicke einen Tag nach Geldeingang und erwarte einen Zahlungeingang von 3 Werktagen nach Auktionsende. Alle Markennamen, Warenzeichen und eingetragenen Warenzeichen, die in diesem Angebot verwendet werden, sind Eigentum Ihrer rechtmäßigen Eigentümer. Sie dienen hier nur der Beschreibung bzw. der Indentifikation der jeweiligen Firmen, Produkte und Dienstleistungen. __________________________________________________ ____ Verkäufer A hatte unversicherten Versand angegeben und Käuferin B hat auch nichts gesagt, dass Käuferin B lieber versicherten Versand nehmen möchte. Jetzt behauptet Käuferin B, die Tasse wäre kaputt und das Kännchen ganz angekommen und Käuferin B wäre sofort auf die Post gerannt und hätte sich dort versichern lassen, dass Verkäufer A nicht ordentlich verpackt hätte! Der Meinung von Verkäuferin A nach Standardbehauptung der DPAG Verkäuferin A ist sichaber sehr sicher dass sie ordentlich verpackt habe. Verkäuferin A hat bei eBay schonmal ein komplettes 30teiliges Kaffee-Service verkauft, welches heil ankam und weiß gerade auch nach etlichen Umzügen wie man Porzellan/Keramik verpacken muss! Und das Kännchen ist ja auch heil geblieben! Nun verlangt Käuferin B den kompletten Kaufpreis inkl. Versandkosten zurück! Warum? -> Käuferin B wollte ja eigentlich nur die Tasse haben und hat für das Kännchen keine Verwendung und würde Verkäuferin A dieses nach Geldeingang zurückschicken! Ein Bild der kaputten Tasse hat Käuferin B Verkäuferin A geschickt, aber wer sagt Verkäuferin A denn, dass Käuferin B die nicht selber runtergefallen ist? Was jetzt? Geändert von ladysscarlett (12.08.2011 um 12:45 Uhr). |
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| AW: Problem mit eBay Käuferin -> Tasse kaputt angekommen sofern die tasse tatsächlich nicht sachgerecht verpackt war, hat die käuferin ein recht vom vertrag zurückzutreten. die verkäuferin muss kaufpreis incl. versandkosten erstatten ebenso das rückporto tragen. die käuferin muss beweisen, dass die ware unsachgemäß verpackt war. falls es sich um einen transportschaden handelt, kann die käuferin nicht zurücktreten, denn der käuferin trägt das transportrisiko. sofern sich die verkäuferin nicht zur rücknahme bereit ist, muss die käuferin klagen. die verliererin trägt die prozesskosten. wie so ein verfahren ausgeht, lässt sich nicht vorhersagen. |
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