Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Privater Verkauf bei ebay: was tun bei Anzeige/Klageandrohung?

Dies ist eine Diskussion zu Privater Verkauf bei ebay: was tun bei Anzeige/Klageandrohung? innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 21:11
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fritte83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Privater Verkauf bei ebay: was tun bei Anzeige/Klageandrohung?

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier eine Antwort auf meine Frage bekommen kann. Mal angenommen, ein privater Verkäufer versteigert bei eBay ein Kleidungstück unter der Angabe "Neu, ohne Etikett" und schreibt in der Artikelbeschreibung, dass der Artikel ungetragen sei. Eine Gewähleistung oder Rücknahme wird hierbei ausgeschlossen.

Der Käufer meldet sich nach Erhalt des Artikels per Mail und behauptet, dass der Artikel nicht neu und getragen sei, weil Flecken vorhanden seien. Er droht sofort mit einer Strafanzeige. Der Verkäufer verneint in seiner Antwort die Nutzung des Artikels - lediglich eine Anprobe im Geschäft habe stattgefunden (möglicherweise auch durch andere Interessenten, die den Artikel jedoch nicht gekauft haben). Somit seien Flecken nicht auszuschließen - jedoch sei der Artikel definitiv neu. Aus Kulanz wird eine Rücknahme/Rückerstattung des Kaufbetrags angeboten. Im Übrigen hat der Verkäufer zeitgleich weitere, ähnliche Artikel angeboten, die er als getragen gekennzeichnet hat, obwohl sie neuwertig sind, somit macht er offensichtlich wahrheitsgemäße Angaben.

Der Käufer antwortet, dass er keine Kulanz wünsche, sondern lediglich die Erfüllung des Vetrags. Eine Strafanzeige sei bereits erstattet und die Durchsetzung der Schadenersatzforderung (er möchte die Differenz zwischen Kaufbetrag und Neuwert erstattet haben) werde inn der Folgewoche anwaltlich durchgesetzt.

Es handelt sich um einen Streitwert in Höhe von 16,00€. Der Käufer hat eine Mail gesendet, die vom Verkäufer als Nötigung empfunden wird, weil auf dreiste Weise gedroht wird, dass der Anwalt eingeschaltet werden soll, wenn nicht umgehend ein neuer Bikini (wo soll der Verkäufer heute ein Vorjahresmodell hernehmen) gesendet oder die Differenz ertstattet wird.

Meine Fragen: was geschieht nun mit der Anzeige? Muss der Verkäufer damit rechnen, dass gegen ihn ermittelt wird und er einen Eintrag erhält, obwohl alle Angaben guten Gewissens gemacht sind und ein einfacher Waschvorgang sämtliche Anprobespuren beseitigen würde?
Was geschieht, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird? Hat der Käufer eine Chance? Muss der Verkäufer dann auch noch die Anwaltskosten tragen?

Wie sollte man nun am besten vorgehen?

Danke für die Hilfe...
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 23:50
Star Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Alter: 50
Beiträge: 853
86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)86% positive Bewertungen (853 Beiträge, 44 Bewertungen)  
AW: Privater Verkauf bei ebay: was tun bei Anzeige/Klageandrohung?

Tee trinken, bellende Hunde beissen nicht.

Solche Spasselmacken haben in der Regel noch nie ein Anwaltsbüro gesehen.

Die Anzeige wandert beim Staatsanwalt in die Rundablage und wird eingestellt.

Wer bei Ibää Fummel einstellt ist allerdings auch selber Schuld, 12jährige Verkäufer, Besoffene, Frauen in der Menopause, Möchtegern RA halt unterstes Bildzeitungsniveau
in der Käuferklientel-Mittlerweile-

Und da keine Ahnung-woher auch-unfreiwillig 2 Jahre Gewährleistung auf die Schlüpper gegeben.

Dazu kommt noch das dich irgendein durchgeknallter Richter gewerbetreibend nennt und Du mehrere Tausend an Abmahngebühren blechen kannst.

Selbst ein einziges gammliges t-Shirt kann schon 13oo Euro kosten
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 05:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Privater Verkauf bei ebay: was tun bei Anzeige/Klageandrohung?

Zitat:
Zitat von Fritte83
was geschieht nun mit der Anzeige?
Der Staatsanwaltschaft wird hier nicht die Spur eines Anfangsverdachts einer strafbaren Handlung entdecken und dies dem Anzeigenerstatter mitteilen.

( Möglicherweise wäre selbst eine (nachgewiesene) ABSICHTLICHE / WISSENTLICHE Versendung eines durch Anproben befleckten, als "neu u. ungetragen" angebotenen Bikinis nicht strafbar. )

Zitat:
Muss der Verkäufer damit rechnen, dass gegen ihn ermittelt wird und er einen Eintrag erhält, obwohl alle Angaben guten Gewissens gemacht sind ...
Definitiv nein.

Zitat:
... und ein einfacher Waschvorgang sämtliche Anprobespuren beseitigen würde?
Etwas unklar erscheint, ob bei einer Vereinbarung über einen "neuen, ungetragenen Bikini" bei Lieferung eines anprobierten Bikinis von einer "nicht vertragsgerechten Beschaffenheit" ( = Sachmangel, § 434 BGB) gesprochen werden könnte.

Und wenn die Lieferung eines Bikinis mit "Anprobespuren" als "nicht vertragsgerechte Beschaffenheit" anzusehen wären, dann wären Nacherfüllungsansprüche wegen dieser (soweit als Sachmangel zu wertenden) Beschaffenheit nicht etwa allein schon DESWEGEN
ausgeschlossen, weil sich die Fehler / Sachmängel / Anprobespuren leicht beseitigen / beheben / herauswaschen ließen!

Zitat:
Was geschieht, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird? Hat der Käufer eine Chance? Muss der Verkäufer dann auch noch die Anwaltskosten tragen?
Sofern der Käufer eine (ihm gesetzlich zustehende) berechtigte Forderung stellen sollte, und wenn der Verkäufer der nicht, oder nicht rechtzeitig nachkommen würde, dann befände er sich ab diesem Zeitpunkt im Verzug, und hätte als Verzugsschäden dann auch die Kosten eines "Mahnanwalts" als Verzugsschäden zu ersetzen.

Ob die Käufer-Forderungen hier berechtigt sind, läßt sich aufgrund der Unkenntnis sämtlicher Details des Einzelfalles nicht zuverlässig beurteilen.

11
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 09:06
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 369
85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)85% positive Bewertungen (369 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Privater Verkauf bei ebay: was tun bei Anzeige/Klageandrohung?

Mein Rat:
Zurücklehnen, entspannen und die Mailadresse des K auf die Spamliste setzen.

P.S.: Der K hat nie im Leben eine Anzeige erstattet! Und wenn es ausnahmsweise doch mal so sein sollte, dann haben sich die Beamten dabei heimlich totgelacht!

Michael
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
kaufvertrag per privater nachricht in ebay? Kaufrecht / Leasingrecht 27.02.2010 09:53
Ebay Gewährleistung als Privater verkäufer? Kaufrecht / Leasingrecht 11.01.2010 16:33
[privater Verkauf über Kleinanzeige] Rückgaberecht bei Mängeln Handelsrecht 16.06.2009 15:13
Webseite Abmahnung / Bildrecht /privater Verkauf Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 29.01.2008 11:11
Privater PKW verkauf aber ohne Gewähr ?? Internetrecht 14.03.2006 13:25





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN