Dies ist eine Diskussion zu Private Internetseite Impressums pflichtig? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Private Internetseite Impressums pflichtig? Mr. X (Volljährig) und Mr. Y (nicht volljährig) betreiben eine Internetseite und sind Veranstalter eines Turniers. Auf der Internetseite befindet sich ein Forum, welches nach Registrierung nutzbar ist. Zudem wird auf der Internetseite durch Text für ein Computerspieleturnier geworben, bei dem die Sieger etwas gewinnen können. Die Teilnahme am Turnier sowie die Registrierung im Forum sind kostenlos, weshalb die Betreiber (Mr. X und Mr. Y) keinen Finanziellen Gewinn haben. Ebenfalls kann man sich auf der Internetseite Bilder des Computerspiels ansehen und wird per Link zum Spiele Trailer geleitet der sich auf einer Videoplattform befindet. Da es sich um eine kostenfrei nutzbare Internetseite handelt, wird Werbung des Betreibers angezeigt, bei dem Mr. X und Mr. Y die Internetseite erstellt haben. Frage: Muss auf der Internetseite ein Impressum vorhanden sein? Wenn ja. Was muss alles angegeben werden? Gilt das Impressum auch für das Turnier, da die Internetseite sowie das Turnier von Mr. X und Mr. Y betrieben werden und die Internetseite zum Turnier gehört? Muss das Turnier irgendwo gemeldet werden bzw. wann ist ein Turnier privat und ab wann ist es eine offizielle Veranstaltung? Auf was haben Mr. X und Mr. Y noch zu achten? Hoffe ich habe das einigermaßen verständlich schildern können ![]() Schon mal Danke für die Antworten. MfG Smstotoast |
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| AW: Private Internetseite Impressums pflichtig? Hatten wir eben in diesem Strang. Einschließlich der Frage der Jugend. "Muss das Turnier irgendwo gemeldet werden bzw. wann ist ein Turnier privat und ab wann ist es eine offizielle Veranstaltung?" Was ist denn eine "inoffizielle Veranstaltung"? Ist es dann überhaupt eine Veranstaltung? Zunächst herrscht Versammlungsfreiheit. Auf öffentlichem Grund muss aber manches angemeldet werden. Ordnungsamt fragen. Gruß aus Berlin, Gerd
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