Dies ist eine Diskussion zu Private Homepage und Bilderrechte innerhalb des Forums Internetrecht
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| Private Homepage und Bilderrechte Private Homepage Wenn man ein Browserspiel macht, wo sich Leute anmelden, um es zu spielen und alle anderen Features hat, wie andere auch. z.B. Username, Passwort, E-Mail, Profiltext, Hochladen eines Avatarbildes, Nachrichten System, Newssystem, Forum, Chat und so ein Spiel kostenlos angeboten wird und auch keine Werbung enthält und man nicht sicher ist, ob auf der homepage journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte sind, a) ist dieses dann eine Privatehomepage? b) braucht so eine Homepage ein Impressum? Falls ein Impressum generell immer sinn macht und die Homepage als nicht gewerblich eingestuft wird, reicht es dann im Impressum nur die E-Mail Adresse anzugeben oder braucht man dann auch Name, Anschrift, Telenr., Fax? Wenn man solche persönliche Angaben öffentlich macht, kann man doch leicht Opfer von irgend einem "Spinner" werden. c) braucht so eine Homepage ein Disclaimer d) braucht so eine Homepage AGBs? Falls man sich bei so einer Homepage entschließen würde AGBs zu machen, müsste man dort reinschreiben, dass die User keine rechtswürdige Inhalte posten, keine Urheberrechte verletzten, etc. oder kann man sich sowas schenken? e) falls es dann eine private Homepage ist, wäre diese dann noch privat wenn man im menü ein punkt Danksagung macht, wo man links reinsetzt, wo man sich bedanken will, z.B. bei der Seite, wo man kostenloses, Werbe freies Webspace bekommen hat oder eine Seite, wo man HTML PHP gelernt hat oder zählt sowas schon als Werbung? Bilderrechte a) kann man jedes bild, was man im Internet findet, für die eigene Seite benutzen, wenn man das Bild mit einer Quellenangabe bestückt? b) falls nein, woran erkenne ich das? c) Falls ja, was gehört alles zu so einer Quellenangabe? d) muss die quellen angabe direkt am Bild sein oder kann man alle Quellenangaben auf einer extra Seite sammeln? e) muss man heraus finden, ob die Quellenangabe, auf die man sich bezieht, die rechte für das Bild hat, sprich was würde passieren, wenn die Quellenangabe das Bild geklaut hat und man sich auf diese bezieht? Wie ist es möglich 100%tig den Urheber eines Bildes auszumachen, jemand könnte das doch faken. f) Muss man ein Urheberrecht beantragen oder wie kann man sowas nachweisen? Jemand erstellt mit Paint eine Grafik und stelle diese ins Netz. Woran ist zu erkennen, wer der Urheber ist. g) Wenn jemand ein Bild im Netz findet, ohne irgendwelche Angaben über das Urheberrecht, wie soll dann derjenige den Urheber ausfindig machen? Wie ist die Rechtslage? Geändert von juliantop (09.10.2011 um 13:07 Uhr). |
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