Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Personliche Daten sammeln strafbar?

Dies ist eine Diskussion zu Personliche Daten sammeln strafbar? innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 19:09
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 67
Keine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, student-uni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Personliche Daten sammeln strafbar?

Mal angenommen,

eine Webseite etwas-kostenlos.de

fordert bei der Anmeldung echte Persönliche Daten an.

Person A hat eigene echte Daten eingetragen.

Person A hat danach bemerkt, dass die Domain-Name dem Inhalt überhaupt nicht entspricht.

Person A hat auch bemerkt, dass er mit der Anmeldung eigene Zustimmung zur Weitergabe seinen Daten gegeben hat. (indem er Klickfeld angeklickt hat)

Person A will eigene Daten aus der "etwas-kostenlos"-Datenbank löschen bzw. Zustimmung zur Weitergabe entziehen.

Was soll Person A tun?

Besteht hier seitens "etwas-kostenlos" ein Verstoß gegen das Gesetzt? Welcher?

Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 01:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.528
96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Personliche Daten sammeln strafbar?

Zitat:
Zitat von student-uni Beitrag anzeigen
Besteht hier seitens "etwas-kostenlos" ein Verstoß gegen das Gesetzt?
Wenn zwei geschäftsfähige Personen etwas freiwillig vereinbaren oder wenn eine geschäftsfähige Person eine Willenserklärung abgibt, dann ist dieser Vertrag, diese Willenserklärung zunächst nur dann nichtig bzw. unwirksam, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

BGB Titel 2 Willenserklärung
§ 116 Geheimer Vorbehalt
§ 117 Scheingeschäft
§ 118 Mangel der Ernstlichkeit
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
§ 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
§ 121 Anfechtungsfrist
§ 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
§ 124 Anfechtungsfrist
§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels

Nichtig kann auch eine Klausel in AGBs sein, wenn sie überraschend oder mehrdeutig ist. Das sollte bei einer Extra-Abfrage "Dürfen wir Ihre Daten Dritten weitergeben?" "Ja!" "Klick!" eher nicht der Fall sein.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 06:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Personliche Daten sammeln strafbar?

ein blick ins impressum und man weiß, ob man deutsches datenschutzrecht anwenden kan (BDSG) - danach hat man gem §34 anspruch auf auskunft über alle gespeicherten daten, den zweck der speicherung, an wen und warum weitergegeben .. (musterschreiben im www)

selbstverständl. kann man eine zustimmung auch wiederrufen und eine löschung der daten verlangen; vor allem wenn die speicherung nicht mit dem vereinbarten zweck der speicherung übereinstimmt

sollte es probleme mit dem seitenbetreiber geben:
jedes bundesland hat eine eigene ds-bhörde, an die kan man sich wenden (kostenlos)

falls es kein deutscher anbieter ist, muß man nach den entsprechenden DS-bestimmungen des jeweiligen landes schauen
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 21:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.528
96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Personliche Daten sammeln strafbar?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
selbstverständl. kann man eine zustimmung auch wiederrufen und eine löschung der daten verlangen; vor allem wenn die speicherung nicht mit dem vereinbarten zweck der speicherung übereinstimmt
Ja, was jetzt, hera? Kann man? Oder nur, wenn die Voraussetzung "vor allem, wenn" zutrifft? Es kann nur eines von beidem sein.

Und dann hätte ich gerne noch eine Quelle dafür - die einen unbefristeten Vertrag oder eine unbefristete Willenserklärung über die Verwendung von Daten übertrumpft.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 07:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Personliche Daten sammeln strafbar?

@gerd:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Date...igungDaten.php
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 07:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.528
96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Personliche Daten sammeln strafbar?

Danke, hera.

"Außerdem muss ein Hinweis darauf erfolgen, dass die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann." Aus deiner Quelle.

Das deutet darauf hin, dass eine Vereinbarung wie "Nutzung von heute bis Ende 2012 erlaubt" nichtig ist. Ist das richtig?

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Datenschutzrecht 27.06.2011 07:01
Persönliche Daten ausfindig machen? Datenschutzrecht 11.12.2010 22:42
Persönliche Daten Versicherungsrecht 25.11.2009 12:37
persönliche Daten Beamtenrecht 20.04.2008 11:56
persönliche Daten weitergegeben Datenschutzrecht 09.01.2008 21:01





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN