Dies ist eine Diskussion zu Personliche Daten sammeln strafbar? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Personliche Daten sammeln strafbar? eine Webseite etwas-kostenlos.de fordert bei der Anmeldung echte Persönliche Daten an. Person A hat eigene echte Daten eingetragen. Person A hat danach bemerkt, dass die Domain-Name dem Inhalt überhaupt nicht entspricht. Person A hat auch bemerkt, dass er mit der Anmeldung eigene Zustimmung zur Weitergabe seinen Daten gegeben hat. (indem er Klickfeld angeklickt hat) Person A will eigene Daten aus der "etwas-kostenlos"-Datenbank löschen bzw. Zustimmung zur Weitergabe entziehen. Was soll Person A tun? Besteht hier seitens "etwas-kostenlos" ein Verstoß gegen das Gesetzt? Welcher? Danke |
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| AW: Personliche Daten sammeln strafbar? Wenn zwei geschäftsfähige Personen etwas freiwillig vereinbaren oder wenn eine geschäftsfähige Person eine Willenserklärung abgibt, dann ist dieser Vertrag, diese Willenserklärung zunächst nur dann nichtig bzw. unwirksam, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: BGB Titel 2 Willenserklärung § 116 Geheimer Vorbehalt § 117 Scheingeschäft § 118 Mangel der Ernstlichkeit § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung § 121 Anfechtungsfrist § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung § 124 Anfechtungsfrist § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels Nichtig kann auch eine Klausel in AGBs sein, wenn sie überraschend oder mehrdeutig ist. Das sollte bei einer Extra-Abfrage "Dürfen wir Ihre Daten Dritten weitergeben?" "Ja!" "Klick!" eher nicht der Fall sein. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Personliche Daten sammeln strafbar? ein blick ins impressum und man weiß, ob man deutsches datenschutzrecht anwenden kan (BDSG) - danach hat man gem §34 anspruch auf auskunft über alle gespeicherten daten, den zweck der speicherung, an wen und warum weitergegeben .. (musterschreiben im www) selbstverständl. kann man eine zustimmung auch wiederrufen und eine löschung der daten verlangen; vor allem wenn die speicherung nicht mit dem vereinbarten zweck der speicherung übereinstimmt sollte es probleme mit dem seitenbetreiber geben: jedes bundesland hat eine eigene ds-bhörde, an die kan man sich wenden (kostenlos) falls es kein deutscher anbieter ist, muß man nach den entsprechenden DS-bestimmungen des jeweiligen landes schauen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Personliche Daten sammeln strafbar? Zitat:
Und dann hätte ich gerne noch eine Quelle dafür - die einen unbefristeten Vertrag oder eine unbefristete Willenserklärung über die Verwendung von Daten übertrumpft. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Personliche Daten sammeln strafbar?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Personliche Daten sammeln strafbar? Danke, hera. "Außerdem muss ein Hinweis darauf erfolgen, dass die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann." Aus deiner Quelle. Das deutet darauf hin, dass eine Vereinbarung wie "Nutzung von heute bis Ende 2012 erlaubt" nichtig ist. Ist das richtig? Gruß aus Berlin, Gerd
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