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PC-Unterricht per Webseite anbieten

Dies ist eine Diskussion zu PC-Unterricht per Webseite anbieten innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 03.12.2009, 11:00
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PC-Unterricht per Webseite anbieten

Wie sieht es bei folgendem fiktiven Fall aus:
Angenommen, ein Rentner (Diplomingenieur) kreiert eine Homepage und bietet freiberuflich in seinem näheren Umkreis von ca. 40km Nachhilfe am PC in Form von Einzelunterricht vor Ort gegen Entgelt (Preise inkl. Mwst werden in der Homepage benannt) an.
Muss er, außer der Impressumspflicht, auch die §§312b ff der Fernabsatzverträge in seiner Homepage mit Widerspruchsbelehrung, AGB etc. beachten und aufnehmen?
Individuelle Treffen beim Kunden vor Ort kämen in der Praxis ausschließlich nur nach telefonischer Termin-Vereinbarung mit dem Interessenten spontan zustande.
Schriftliche Verträge hätten für diese individuellen Nachhilfefälle eher eine abschreckende Wirkung und sind nicht vorgesehen.

Für eine Antwort schon mal besten Dank im Voraus.
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