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Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht

Dies ist eine Diskussion zu Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht innerhalb des Forums Internetrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:47
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AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Direkt. Worauf soll er denn warten? Dass sich die Sache doch noch klärt? Die Ware ist nicht übergeben worden, also soll der mal schön neu liefern. Tut er das nicht macht er sich schadenersatzpflichtig. Das kann der A notfalls einklagen.
A hat Onlineshop S angeschrieben und gebeten den Artikel nochmals zu senden (mit vollständiger ausführlicher Erklärung) was sollte A tun, wenn sich Händler weigern sollte?
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  #12 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:48
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AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht

Bitte keine Panik, sondern erst einmal abwarten!

Bei Weigerung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (Differenz zwischen Händlerpreis und Marktpreis).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #13 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 23:50
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AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht

S könnte natürlich sagen: "Wieso soll ich noch mal liefern? Ich habe geliefert und das Paket ist laut Paketdienstleister auch persönlich abgeliefert worden. Nein, ich liefere nicht und Geld zurück gibt's auch nicht!"

Da steht der A erst mal dumm da. Er kann den S abmahnen, also in einem Schreiben mit Fristsetzung zur erneuten Lieferung oder Schadenersatz auffordern. Sollte er dem nicht nachkommen könnte ein Mahnantrag gestellt werden (www.mahnantrag-online.de). Lässt S auch diese, vom Gericht gestellte, Frist verstreichen, dann kommt das Ganze vor Gericht. Und da kann dann jede Partei ihre Sicht der Dinge darlegen. Der Richter spricht dann ein Urteil und gut.

Nur: Der Aufwand erscheint vielen für 30 € zu groß. Der fiese Onlinehändler baut darauf, dass der Kunde nicht klagt. Der clevere Onlinehändler liefert neu und erhält sich einen zufriedenen Kunden.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #14 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 15:51
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AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht

Zitat:
Zitat von frage9991 Beitrag anzeigen
das Paket sei angeblich an den Empfänger selbst übermittelt und abgegeben worden ... Doch A hat nie ein Paket erhalten
Weshalb DHL-Pakete als angeblich "an den Empfänger ausgeliefert" im Sendungsverfolgungssystem auftauchen ....

Die Paketsklaven
NDR - 45min
http://www.ndr.de/fernsehen/sendunge...inuten393.html

Zitat:
Kann A eine Neulieferung verlangen?
Nein.

Siehe dazu das BGH-Urteil zu folgendem Fall

Zitat:
Zitat von BGH

Am 6. Juni 2001 bestellte der Kläger bei der Beklagten, die in München unter anderem einen Versandhandel mit elektronischen Geräten betreibt, per e-mail einen Camcorder DV Panasonic NV-DS 38 EG zum Preis von 1. 999 DM. Der Kaufpreis wurde von der eingeschalteten Kreditbank bezahlt. Am 28. Juni 2001 übergab die Beklagte die ordnungsgemäß adressierte Sendung einem Paketdienst zum Versand an den Kläger. Der Kläger behauptet, er habe die Kamera bis jetzt nicht erhalten. Den im vorliegenden Rechtsstreit von der Beklagten vorgelegten Ablieferungsbeleg vom 29. Juni 2001 habe er nicht unterschrieben; bei der Unterschrift ("M. U.") handele es sich um eine Fälschung.

Der Kläger begehrt die Verurteilung zur Übergabe eines Camcorders des bezeichneten Typs.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen.

Das Landgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand.

BGH, Urteil vom 16. 7. 2003 - VIII ZR 302/02
http://lexetius.com/2003,2324
Zitat:
Zitat von Lorenz
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass eine der ersten bekanntgewordenen Entscheidungen, in welchen sich der BGH mit Grundfragen des neuen Schuldrechts befasst, dadurch veranlasst ist, dass das vorbefaßte Landgericht dieses „ zu früh“ angewendet und (für den BGH bindend) die Revision zugelassen hat. Da aber das LG München das neue Recht auch noch fehlerhaft angewendet hatte, weil es die Sachgefahr mit der Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr) verwechselte, war die Entscheidung wegen ihrer doppelten Fehlerhaftigkeit im Ergebnis dennoch richtig, was zur Zurückweisung der Revision zu führen hatte.

Der Sachverhalt ist einfach: Der Kläger behauptete, den im Versandhandel bestellten Camcorder nicht erhalten zu haben und verlangte neue Lieferung. Für die Revision war davon auszugehen, dass der Camcorder auf dem Transport abhanden gekommen war.

http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/zgs03_421.pdf
Zitat:
Zitat von Humungus
Bei Weigerung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten ...
Ja.

Zitat:
... und Schadenersatz verlangen
Eher nein.

Wenn der Artikel "auf dem Transport abhanden" gekommen ist, dann wird der Verkäufer von seiner Pflicht zur Übergabe an den Käufer frei, § 275 BGB, weil es ihm dann unmöglich ist, den konkret auf die Reise geschickten und nun abhandenen gekommenen Gegenstand übergeben zu können. In dem Augenblick, in dem der Verkäufer einer nur ihrer Gattung nach geschuldeten Sache sich für irgendein Exemplar aus dieser Gattung entschieden hat, beschränkt sich seine Übergabepflicht nur noch auf dieses individuelle Einzelstück ( Seriennummer 12345678.... ).

Nach § 326 Absatz 1 BGB verliert der Verkäufer allerdings seinen Anspruch auf die Gegenleistung ( = Kaufpreiszahlung ), wenn er nach § 275 BGB von seiner Pflicht zur Übergabe an den Käufer frei wird.

Nach § 326 Absatz 5 BGB kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer ihm die Sache nicht (mehr) zu übergeben braucht, weil dies nach dem "Abhandenkommen auf dem Transport" unmöglich geworden ist.

Einen Schadensersatzanspruch sieht das Gesetz allerdings nicht vor ...


Zitat:
... und Schadenersatz verlangen
Ein Schadensersatzanspruch stünde dem Käufer zu, wenn ihm die Sache mit auf dem Transport erlittenen Schäden erreicht hätte, und wenn der Verkäufer nicht (erfolgreich) nacherfüllen würde.

11

Geändert von once (28.01.2012 um 15:58 Uhr). Grund: ...
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  #15 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:57
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AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht

Ok, danke für die ausführliche Antwort.


Im Normalfall greift doch sowieso die Versicherung des Paketdienstleisters (Nachforschungsauftrag). A kann ja beweisen dass er zur "Lieferzeit" nicht im Hause war, und nichtmal im gleichen Ort. Und was genau heißt vom Vertrag zurücktreten? A hat mit Paypal gezahlt, und könnte Käuferschutz beantragen, Paypal kümmert sich um den Rest, jedoch fordert paypal den Händler auf eine Tracking ID preiszugeben, der diese jedoch hat, dann kann paypal die Zahlung verweigern, theoretisch D.h. defacto bleibt A auf dem Schaden sitzen.
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