Dies ist eine Diskussion zu Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht innerhalb des Forums Internetrecht
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| Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht nehmen wir folgendes mal an: Person A kauft bei Onlineshop S einen Pullover für 30 Euro mit Paketversand inklusive Sendungsverfolgung (Tracking-ID). Nun wird das Paket losgeschickt. Käufer guckt regelmäßig auf der Internetseite des Spediteuers wo sich sein Paket gerade befindet. An Tag X steht, dass das Paket angeblich an den Empfänger selbst übermittelt und abgegeben wurde, somit sei die Lieferung abgeschlossen... Doch A hat nie ein Paket erhalten Nur das Problem: Person A, sowie seine Familie waren aber zu der angeblichen erfolgten Lieferung (10 Uhr in der Früh) nicht im Hause, weil Berufstätig und Schüler. Auch hat kein Nachbar ein Paket erhalten. Seltsam ist, dass auf der Internetseite steht, dass der Empfänger, also Person A angeblich unterschrieben hätte (persönlich von Empfänger erhalten), somit also Urkundenfälschung oder möglicherweise Diebstahl seitens des Spediteurs, oder einer seiner Mitarbeiter. Welche Möglichkeiten hat A jetzt an seine Ware zu kommen. Ebenfalls hat A nie mit dem Postboten abgemacht, dass sein Paket woanders gelagert oder abgegeben werden soll, falls A mal nicht daheim ist. A hat bereits den Shop kontaktiert, welcher versprochen hat sich um einen Nachforschungsauftrag zu kümmern, außerdem hat A selbst schon versucht die Sache in der Filiale des Spediteuers zu klären (ohne Erfolg) Kann A eine Neulieferung verlangen, und wenn ja, wann? p.s. ein mögliches Schaubild (Sendungsverfolgung) wäre auch vorhanden, hochladen? |
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht Ein Beispielbild kann man ruhig mal hochladen, denke ich. Bei einem gewerblichen Versender ist der s.g. Gefahrenübergang bei Übergabe durch das Speditionsunternehmen an einen berechtigten Empfänger. D.h. der Shop haftet bis zu genau diesem Zeitpunkt. Ob das Paket nun nur persönlich an den Empfänger (womöglich gegen Vorlage eines Ausweises) abgegeben werden darf ist oft in den AGB des Shops und/oder Paketdienstleisters bestimmt. Diese Nachbarschafts-Klauseln sind allerdings ungültig: http://www.shopbetreiber-blog.de/201...hbarn-haftung/ Was nun? Der Shop muss entweder neu liefern oder das Geld erstatten. Der Shop kann sich dann an den Paketdienstleister wenden um die Sache mit denen zu klären. Der Käufer könnte sich an das Paketunternehmen wenden und einen Beleg verlangen (die angeblich eigene Unterschrift). Damit geht er am besten gleich zur Polizei (davon hat er allerdings nichts) und erstattet Anzeige gegen unbekannt. Als Zeugen nennt er den Paketdienstleister und ggf. weitere Personen. Theorie 1: Der Paketausliefer hat selbst die Unterschrift gefälscht und das Paket eingesackt. Theorie 2: Ein Nachbar ist dem Paketauslieferer begegnet und hat sich als der rechtmäßige Empfänger ausgegeben und die Unterschrift gefälscht. Das sollte theoretisch ermittelbar sein. Kann dem Käufer aber eigentlich auch egal sein, da er ja Geld oder Ware von dem Verkäufer bekommt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) Geändert von 2much (27.01.2012 um 19:39 Uhr). |
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht Genau, das habe ich mir auch so gedacht. Nur: A hat schon beim Spediteur angerufen, Spediteur weigert sich die "Unterschrift" oder den Namen des Postboten rauszurücken, er meinte nur der Onlineshop hätte ein Anrecht darauf (deshalb hat A den Onlineshop angerufen und gebeten einen Nachforschungsauftrag zu stellen) Die Theorie hatte sich mir auch aufgestellt, jedoch mit einer weiteren Theorie, warum sollte jemand wegen 30 Euro seinen Job riskieren? Einiges sollte vielleicht noch gesagt werden. Person A hat vor ein paar Tagen ein anderes Paket erhalten das auch von dem Spediteur kam, im Paket waren bestellte Bücher, das Paket stand als A nachhause kam vor der Tür, mit der Fußabtretmatte überdeckt, A hat da nicht weiter nachgehackt, weil ja alles scheinbar gut ablief. Hier das versprochene Schaubild http://s14.directupload.net/file/d/2...l54m5w_png.htm /edit also das zu den Büchern. Als A diese Bücher bestellt und geliefert bekommen hatte (auf dem Boden vord er Haustür mit Fußmatte überdeckt) steht auch, dass die Lieferung von einem der Mitglieder dieses Haushaltes unterschrieben wurde, was definitiv nicht stimmt, scheinbar ist der Sachverhatl nun klarer, was sosllte A machen? sich bei Spediteur beschweren, Fahrer kann nicht ausgemacht werden?! |
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht Anzeige erstatten. Um den Rest kümmern sich die Ermittlungsbehörden. Dem Händler mitteilen, dass die Ware nicht angekommen sei, sondern der Verdacht einer Straftat bestünde. Zitat:
das glaubt nur der Leo! |
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wie gesagt, dem Käufer kann es eigentlich wurscht sein. Möglicherweise meldet sich ja noch ein Nachbar, dass er das Paket an sich genommen hat, dann aber leider auf Geschäftsreise musste. Wahrscheinlich wird da einfach nichts passieren. A sollte einfach auf einen zuverlässigeren Paketdienstleister setzen. Zum Beispiel den mit den schönen Elektrobussen.
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht Okay, A ist folgendes aufgefallen, dass er jetzt sagen möchte: A hat nämlich in der Woche schon 3 Pakete erhalten, welche vor die Haustür gelegt wurden, ohnedass 1.) jemand im Hause war 2.) das irgendwann mal abgemacht war, nie hat A das mit dem Postboten abgemacht, hey tue die Kiste einfach vor die Tür wenn jemand klingelt, nie!!! 3.) wurde die Unterschrift mindestens in 3 Fällen gefäscht. 1. Fall: Lieferung am Dienstag den 24.01 an angeblich andere anwesende Person ---> niemand daheim (glattgelaufen A findet Paket gegen 13:30 als er heim kommt) 2. Fall: Lieferung am Donnerstag den 26.01 an angeblich andere anwensende Person---> niemand daheim (glattgelaufen A findet Paket als er gegen 13:30 heimkommt) 3. Fall Lieferung an Freitag den 27.01 an angeblich Empfänger A!!! auch wieder zur selben Uhrzeit 10 Uhr (Schaubild) Doch erneut war niemand daheim!!! diesmal hat A kein Paket vor der Türe gefunden, scheinbar hat es sich jemand mit 10 Finger Rabatt geholt. Bei 2 von den 3 Fällen, (wo A das Paket aufgefunden hat), lag es unter der Fußmatte der Eingangstür im 1. Stock eines typischen bayerischen Landhauses (offene Treppe, direkt an der Hauptstraße) A war vor etwa einer halben Stunde bei der Filliale und hat der Person am Schalter gesagt, der Postbote möge doch so gnädig sein und morgen auf einen Kaffe vorbeikommen, damit man die Sache klärt. Wie sollte A morgen vorgehen, Schadensersatz (30 Euro Pullover) verlangen? A hat nicht die Absicht dass Person K (Identität nun rausgefunden) gefeuert wird und seinen Job verliert!!!! A hat eigentlich ein freundliches Verhältnis zu K, und wurde schon jahrelang anständig beliefert, diese Tricksereien sind zum ersten mal in der Woche aufgetreten. A möchte K nicht mit rechtlichen Konsequenzen drohen... |
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht Wie schon gesagt, der Käufer sollte sich an den Verkäufer zur Schadensregulierung oder Neulieferung wenden. Freilich kann sich A als Zeuge anbieten, falls der Verkäufer den Fall zur Anzeige bringen will. Wie kommt A denn darauf, dass die Unterschrift in allen Fällen gefälscht wurde? Wenn ein Nachbar oder meinetwegen die Putzfrau ein Paket annimmt, dann unterschreibt er oder sie doch mit seinem/ihrem Namen, sollte man annehmen. Warum sollte jemand eine Unterschrift fälschen, um das Paket dann dem rechtmäßigem Empfänger vor die Tür zu legen?
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht vielleicht kommt das fiktive paket morgen. ![]() je nach zustelldienst haben die bestimmte vorgaben, wie lang sie zum liefern zeit haben. wenn sie das nicht schaffen, "frisieren" sie unter umständen die statistiken indem sie pakete als ausgeliefert angeben. wie schon gesagt: ansonsten ist die verkäuferin ansprechpartnerin. der kunde braucht nicht hinter dem paket her zu laufen. die verkäuferin muss beweisen, dass geliefert wurde. |
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht Zitat:
@ Zeiten das Paket wurde 100% geliefert, was jetzt unter Lieferung zu verstehen ist, bleibt Nebensache. A hat bei dem Paketunternehmen (Kundenhotline) angerufen und erhalten, dass es definitiv "ausgeliefert" wurde an Person A (welche wie schon beschrieben zur Zeit nicht da war) Wann konkret kann A Neulieferung verlangen? Sofort oder erst nach einer Frist, oder dem Nachforschungsauftrag |
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| AW: Paket nicht angekommen Unterschrift gefälscht Direkt. Worauf soll er denn warten? Dass sich die Sache doch noch klärt? Die Ware ist nicht übergeben worden, also soll der mal schön neu liefern. Tut er das nicht macht er sich schadenersatzpflichtig. Das kann der A notfalls einklagen.
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