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Onlinegame-Account verkauf-Betrug?

Dies ist eine Diskussion zu Onlinegame-Account verkauf-Betrug? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 05:45
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Onlinegame-Account verkauf-Betrug?

Hi,mich würde mal eure Meinung zu folgender Situation interessieren!

2 Personen sind in einem Onlinegame aktiv..
Person A hat einen Account der sehr weit oben in der Rangliste steht und recht wertvoll ist.Der Anbieter des onlinegames untersagt aber in den agbs den verkauf von accounts!
Person A verliert irgendwann das interesse an dem Spiel und da er sich mit Person B gut versteht macht man ein mündliches abkommen und er übergibt die nutzungsrechte für 500 euro an Person B in gegenseitigem einverständnis
Es gibt keinen schriftlichen vertrag,höchstens ein schriftliches gespräch über einen messenger!
Person B überweist nun 500 Euro an person A und person A übergibt dafür das Hauptpasswort an Person B damit diese vollen zugriff hat.

person A verabschiedet sich aus dem spiel.

Einige Tage Später kommt person B und sagt es gibt probleme mit dem vollen zugriff auf den account.
Person A empfiehlt ihr sich an den support des spieles zu wenden und achtsam mit dem Passwort umzugehen!
Person B bekommt das problem mit dem support nicht geregelt,nutzt den account aber trotzdem weiter mit leichter einschränkung und investiert weiter zeit und geld in das spiel und den account.

Nun vergehen 2 jahre und Person A hat längst nichts mehr mit diesem Spiel zu tun,erhält aber plötzlich eine vorladung als beschuldigter wegen verdacht des betruges im zusammenhang mit der oben geschilderten situation! person B hat ihn wohl angezeigt!

Wie sollte person A sich nun verhalten?
Ist Person A in diesem fall überhaupt strafrechtlich zu belangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 08:17
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AW: Onlinegame-Account verkauf-Betrug?

Ein strafrechtlicher Betrug lässt sich aus dem Geschilderten insoweit nicht ableiten. Dazu müsste man noch fragen, ob der A den B beim Verkauf des Accounts in irgendeiner Weise getäuscht hätte.

Zivilrechtlich könnte der Betreiber des Spiels allerdings Ansprüche geltend machen, die sich aus der Vertragsverletzung des A ergeben.

Um nicht in solche Situationen zu kommen, ist es daher ratsam, die AGBen des Geschäftspartners zu befolgen. Gerade bei Online-Spielen herrscht ein gewisser Markt für sowas, auf dem vornehmlich im asiatischen Raum ganze Kleinunternehmen aufgebaut werden, in denen 50-100 Leute jeden Tag 12-18 Stunden an den Rechnern sitzen und diese Online Games spielen, um sie dann schließlich gewinnbringend zu verkaufen.
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