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Onlinebetrug

Dies ist eine Diskussion zu Onlinebetrug innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 01.10.2011, 15:12
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Onlinebetrug

Welches Strafmaß würde warscheinlich für Person A bestehen, wenn Person A sich durch Betrug Waren im Wert von, sagen wir ca 20 Euro zu Person B zukommen ließ.Person A wäre in diesem Beispiel nicht vorbestraft und bei dem Strafzeitpunkt Minderjährig(17) gewesen.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 15:34
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AW: Onlinebetrug

sicher, dass überhaupt betrug vorliegt? was soll der betrug bei der sache gewesen sein?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 16:26
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AW: Onlinebetrug

In meinem Beispielfall würde es darum gehen das die Person A mit gehehlten Guscheinen Ware bestellt hätte. Die gutscheine wären von Person C gefälscht worden.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 16:31
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AW: Onlinebetrug

ah, okay, das dürfte dann wohl tatsächlich betrug sein.

das strafmass kann man nicht voraussehen, da das unter jugendstrafrecht fällt und da im grunde "alles drin" ist: sozialstunden oder wochenendarrest... so was in der richtung. kommt auch drauf an, wie genau das ablief und was hintergrund ist.
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