Dies ist eine Diskussion zu Online Shop ohne AGB innerhalb des Forums Internetrecht
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| Online Shop ohne AGB es gibt ja irrsinnig viele Informationen darüber, was in AGBs nun zulässig ist und was nicht. Oft heißt es man sollte keine AGBs einstellen und wenn man welche will, dann nur von einem Anwalt erstellt. Wenn sich ein kleiner Online-Shop-Betreiber nun entschließen würde keine AGBs zu haben, würden ja die gesetzlichen Bestimmungen gelten, oder? Wäre das nur das BGB oder kommen hier noch weitere hinzu? Bisher habe ich aber nirgends Infos gefunden, die in klarem Deutsch erklären, was denn dann nun eigentlich ganz ohne AGBs gelten würde und wie nachteilig das dann für den Händler wäre. Könnt ihr mir Informationen dazu geben oder gute Quellen nennen? Danke schon im Voraus! |
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| AW: Online Shop ohne AGB Hallo, was du da gehört hast stimmt schon. Mit AGB kann man sich leicht in den eigenen Hintern treten und das, obwohl sie oft nicht sehr viel bringen. Es ist deshalb zu empfehlen, das Ganze von einem Anwalt machen zu lassen, wenn man sich nciht selber gut auskennt oder mindestens sehr viel Zeit investieren will. (Habe heute ein Angebot gesehen - komplette Website rechtsicher machen mit AGB für 350€ von einem Profi in dem Bereich. Bewerten kann ich das aber nicht, hat sich aber recht OK angehört. Auf die sog. "Wald und Wiesen Anwälte" würde ich mich da eher nicht verlassen - auch wenn die alle ein Haftpflciht haben ![]() Erstmal muss man sich die Frage stellen, ob man mit Verbrauchern oder Unternehmern zu tun hat. Hat man es mit Verbrachern zu tun, kann man eh nur in ganz geringem Maße - wenn überhaupt - von dem ansonsten geltenden Recht (= dispositives Recht, sofern man abweichen kann, ansonsten zwingendes) abweichen. Es gelten nicht nur die Bestimmungen des BGB sondern alle anderen gesettzlichen Bestimmungen, die anwenbar sind. Spontan fallen mir da z.B. HGB und das Internationale Privatrecht ein. Ob man die AGB jetzt machen sollte oder nicht hängt dann auch noch vom eigenen Angebot ab. Versendet man z.B. Waren auf Rechnung ist ein Eigentumsvorbehalt sicher emfehlenswert und sollte vereinbart werden... Diese Seite ist ganz interessant: http://www.agb-giftkueche.de/, vor allem wenn man sich entscheidet es auf eigene Faust zu tun. Ansonsten fällt mir leider gerade nichts ein, aber da ja immer mehr Anwälte Blogs und sonstige Infoseiten betreiben, lässt sich da sicher auch etwas brauchbares finden. Wenn man sich gegen AGB entscheidet (=gegen die AGB in einem extra Text meine ich, weil durch den Rahmen des Online-Shops sicherlich Geschäftsbedingungen festgelegt werden, die als AGB eingestuft werden müssen) heißt das aber nicht, dass man von Informationspflichten wie z.B. der Widerrufsbelehrung oder den datenschutzrechtlichen Hinweispflichten entbunden ist. Zumindest zur Widerrufsbelehrung gibt es aber eine gesetzliche Vorlage (BGB Info Verordnung) |
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| AW: Online Shop ohne AGB Abgesehen davon, sollte man sich mit den Grundsätzen des Vertragsrechts auskennen. Was nutzen einem die dollsten ausgearbeiteten AGBs, wenn man sie selber nicht versteht. Darüber hinaus steht in den Allg. geschäftsbedingnungen vieler InternetShops auch nur das drin, was gesetzlich geregelt ist; zusätzlich noch teilweise umstrittene Klauseln. Viele Kunden fühlen sich auch von umfangreichen Allg. Geschäftsbedingungen abgeschreckt, weil sie die nicht verstehen. M.E spricht einiges dafür , dass man größtenteils ohne AGBs auskommt; vielleicht noch die ein oder andere Regelung aufnimmt, die gesetzlich zulässig ist und auf den betreffenden Geschäftszweck zugeschnitten. |
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