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Online-Shop - Lieferzeiten & Zusagen & Fristen

Dies ist eine Diskussion zu Online-Shop - Lieferzeiten & Zusagen & Fristen innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 03:12
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Online-Shop - Lieferzeiten & Zusagen & Fristen

Hallo

Hier mal eine Frage zu Online-Shops und Lieferzeiten.

Mal angenommen jemand hat für einen Artikel Geld überwiesen, eine Auftragsbestätigung bekommen und wartet nun auf den Artikel.
Da der Käufer den Versandstatus überprüfen kann stellt dieser fest, das die Ware die Bestandsprüfung abgeschlossen hat und somit vorrätig sein sollte wie auch zuvor beim Auswählen des Produktes angezeigt. Nun würde das Geld schon einen Tag beim Händler nachweislich lagern und nichts passiert. Am nächsten Tag würde der Kunde dem Shop eine freundliche email schreiben und nachfragen ob er mit einer Lieferung demnächst rechnen kann.

Diesem wird zum Beispiel gesagt das die Ware noch heute raus geht.

Also würde sich der Kunde vermutlich darauf freuen. Was wäre jetzt, wenn ihm plötzlich am selben Tag eine email zukommt in der mitgeteilt wird das zum Beispiel wegen eines Inventurfehlers oder ähnlichem die Ware nicht geliefert werden kann, da nicht vorrätig und erst bei einem Zwischenhändler bestellt werden muss um voraussichtlich 5-7 Tage später dort einzutreffen, um dann wiederum an den Käufer gesendet zu werden?

Könnte der Käufer vom Kauf zurück treten da ihm ja schon zugesichert wurde das die Ware geliefert wird? Oder muss er sich an eine Frist halten oder diese Frist schriftlich festlegen? Wenn der Händler beim Händler bestellen muss, kann dies der Kunde doch eigentlich auch woanders tun oder nicht?

Es wäre auch interessant zu erfahren, was in einem solchen Fall passiert wenn der Käufer auf den Artikel angewiesen wäre (warum auch immer) und soviel gekostet hat, das er sich auf die schnelle keine Alternative leisten könnte?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 03:25
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Bevor wir alle Varianten durch exerzieren, sollten
wir zunächste einmal klären, ob "jemand" ( der Besteller )
Verbraucher im Sinne des BGB ist - ist er ?

Zitat:
BGB § 13
Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 10:23
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Hallo Onkelotto

Also die Person wäre in dem Fall ein Verbraucher.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 16:23
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Dann hat der Käufer ein (mind) 14-tägiges Widerrufsrecht.
Der Käufer sollte eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 19:52
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Das ist schon klar aber diese sind in der Regel doch erst nach Erhalt der Ware gültig oder nicht? Normalerweise zahlt der Käufer dem Shop zuerst und dann wird die Ware versendet. Nach erhalt der Ware kann er ohne Angabe von Gründen die Ware zurückschicken.

Wie oben geschrieben würde der Käufer gerne die Ware so schnell wie möglich haben und hat sich auf die schriftliche (per email) Aussage verlassen, das die Ware noch am selben Tag zugeschickt wird.

Da dies nicht geschehen ist weil dort ein Fehler unterlaufen ist, kann der Käufer dann davon zurück treten und sein Geld zurück verlangen um wo anders zu bestellen?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 22:57
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Zitat:
Das ist schon klar aber diese sind in der Regel doch erst nach Erhalt der Ware gültig oder nicht?
Nö...

Das Widerrufsrecht gilt sofort nach "Bestellung" solange bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Frist ( Normalerweise 14 Tage ) beginnt eben nur nicht vor Erhalt der Ware an abzulaufen. ( Daneben gibt es noch diverse andere Gründe, die den Ablauf der Frist hemmen können. )

Und letztlich ist es für den Verkäufer von Vorteil, wenn der Käufer frühzeitig widerruft: Er spart bis zu 2x Versandkosten.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 03:37
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Zitat:
Zitat von Nosferatu05 Beitrag anzeigen
Wie oben geschrieben würde der Käufer gerne die Ware so schnell wie möglich haben und hat sich auf die schriftliche (per email) Aussage verlassen, das die Ware noch am selben Tag zugeschickt wird.

Da dies nicht geschehen ist weil dort ein Fehler unterlaufen ist, kann der Käufer dann davon zurück treten und sein Geld zurück verlangen um wo anders zu bestellen?
Dem Lieferanten ist eine angemessene Frist zur Erfüllung einzuräumen - was immer das im Einzelfall ist. Laut einem hohen Gericht ist es nicht der "Sankt-Nimmerleins-Tag"!

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 08.07.2011, 09:03
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Ah ok dann habe ich das falsch verstanden Danke

Es ist nämlich verwirrend wenn sowas in den AGBs steht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichar-tiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
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Alt 11.07.2011, 15:01
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Zitat:
Zitat von Nosferatu05 Beitrag anzeigen
Das ist schon klar aber diese sind in der Regel doch erst nach Erhalt der Ware gültig oder nicht?
Eigentlich hat Dich der Verkäufer klar und unzweideutig aufzuklären. Nun besagt das Gesetz einerseits, daß Du innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen haben mußt, § 355 BGB:

Der Widerruf ... ist [ in Textform oder durch Rücksendung der Sache ] innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären.

Andererseit ist gesetzlich geregelt, daß Du klar und unmißverständlich aufgeklärt bist, wenn der Verkäufer Dich unter Verwendung des amtlichen Belehrungsmusters informiert:

Zitat:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ... widerrufen. Die Frist beginnt ... nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.
Offensichtlich genügt das amtliche Belehrungsmusters jedoch NICHT dem Erfordernis einer unmißverständlichen, unzweideutigen Information. Denn es wird nicht darauf hingewiesen, daß allgemein anerkannt ist, daß fristgebundene Erklärungen fristwahrend auch schon vor Beginn der Erklärungsfrist abgegeben werden können.

Nur sofern es -unter den strengen Voraussetzungen des § 356 BGB - zu einer Ersetzung des gesetzlichen Widerrufsrechts nach § 355 BGB durch ein vertragliches Rückgaberecht nach § 356 BGB gekommen wäre, läge die Sache anders:

Hier kann das Rückgaberecht NICHT vor Beginn der Frist ausgeübt werden. Denn da das Rückgaberrecht ausschließlich durch eine Rücksendung ausgeübt werden kann/darf, ist eine Ausübung vor Warenerhalt, und damit vor Beginn der Frist grundsätzlich nicht möglich.

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