Dies ist eine Diskussion zu Online-Shop Generikas innerhalb des Forums Internetrecht
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| Online-Shop Generikas mal angenommen es gibt im Internet einen deutschsprachigen Onlineshop für billige Generik-Medizin. Dabei befinden sich Medikamente, die patentrechtlich geschützt sind, wie bspw. Viagra Generikas. Die Seite verweist auf ein ominösen Gesetz, dass der Verkauf dieser Medikamente rechtens ist und lediglich keine Narkotika online verkauft werden dürften. Ist dieser Verkauf rechtens?? Angenommen die Seite verlangt kein ärztliches Rezept, sondern lediglich dass vom Käufer ein Fragebogen ausgefüllt wird. Ist das Betreiben dieses Online-Shops überhaupt rechtlich erlaubt??? |
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| AW: Online-Shop Generikas Das hat nichts mit Internetrecht zu tun. Es ist eher ein Fall für das Medizinrecht. |
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| AW: Online-Shop Generikas Ich gehe mal davon aus, dass der Thread ins Medizinrecht verschoben wird und antworte schon mal. Viagra und Generika sind in vielen EU-Ländern rezeptfrei erhältlich. In Deutschland dürfen diese aber nicht gehandelt werden, da sie unter das AMG fallen und rezeptpflichtig sind. Da die EU aber ein Binnenmarkt ist, kann eine Privatperson problemlos im EU-Ausland für den eigenen Bedarf Viagra und Generika bestellen. |
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| AW: Online-Shop Generikas Vielen Dank! Das ist für mich echt überraschend! Es gab doch gerade erst die Initiative der EU gegen gefälschte Medikamente. Dabei war ich davon ausgegangen, dass da Generika in dieser Richtung als gefälscht angesehen werden, da Deutschland ja starke patentrechtliche Gesetze hat und jede "Kopie" bzw.Nachahmung als Plagiat angesehen wird ( so war zumindest mein Gedenken). Dennoch ist der Import dieser Tabletten (bspw. aus dem Generik-Hauptstandort Indien) doch strafbar für die Firmen, oder nicht? |
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| AW: Online-Shop Generikas Zitat:
Natürlich ist der Handelsname und auch der Herstellungsweg von Viagra patentrechtlich geschützt. In Indien, wo diese Generika herkommen, gibt es aber einerseits kein Patentrecht und andererseits haben die offensichtlich die Möglichkeiten diese Medikamente herzustellen. Die Einfuhr aus Indien in die EU wäre sicherlich problematisch. Wer sich aber geringe Mengen für den Eigenbedarf innerhalb der EU bestellt, dürfte auf der sicheren Seite sein. Ob die Firmen die Medikamente legal oder illegal in die EU bringen entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass sie das überwiegend legal tun, sonst hätten die Interessenverbände dem schon einen Riegel vorgeschoben. |
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| AW: Online-Shop Generikas Zitat:
2. Ein Medikament, das nicht (mehr) patentrechtlich geschüzt ist ( etwa weil von vorneherein im betreffenden Land kein Patentschutz besteht, oder weil die Schutzfrist abgelaufen ist ), darf als Generikum von jedem anderen hergestellt werden. 3. Für ein Medikament ( z.B. Sildenafil ) kann eine Markenzeichen ( z.B. Viagra ) geschützt sein. Die ausschließlichen Markenrechte des Markeninhabers sind jedoch durch das erstmalige Inverkehrbringen der Ware unter seiner Marke irgendwo im Gebiet der EU erschöpft; einen Weitervertrieb kann der Markeninhaber markenrechtlich nicht mehr unterbinden, insbesondere keinen Reimport von Original-Waren aus dem EU-Ausland. 4. Wenn Medikamente in Deutschland verschreibungspflichtig sind ( wie z.B. Sildenafil, Markenname Viagra ), dann stehen ihrer Einfuhr (zu gewerblichen Zwecken) zollrechtlliche, und arzneimittelrechtliche Beschränkungen gegenüber. 11 |
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| AW: Online-Shop Generikas Ok, das heißt also: Der Verkauf von solchen Generikas in anderen EU-Ländern ist zulässig, ebenso der private Kauf (weil in Deutschland ja rezeptpflichtig, bspw. in UK nicht) mit anschließendem Import aus bspw. UK ebenso. Wie verhält es sich aber wenn die Firma XY in Deutschland nen Standort zwecks schnellerer Zustellung hat?? (Also Firmensitz im Ausland wo das Generikum erlaubt ist, kleines Lager für den Verkauf in Deutschland mit Standort Deutschland??) Damit hätte sie ja rein rechtlich einen Import dieser Produkte nach Deutschland vorgenommen.. |
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