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Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

Dies ist eine Diskussion zu Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 23:19
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Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand hat bei einem Online-Händler einen Artikel im Internet gekauft für 24 Euro. Nach langer Lieferzeit trifft der Artikel endlich beim Kunden ein, doch leider in der falschen Größe. Der Online-Händler schreibt ihm, er soll den Artikel zurückschicken, die Portokosten werden ihm erstattet. Der Käufer schickt den Artikel im versicherten Paket zurück. Dies ist nun schon 2 Monate her. Keine Rückertattung, kein neuer Artikel, keine Antwort per mail, keiner geht ans Telefon. Dann hat der Käufer ihm eine Mahnung geschrieben (Fax und e-mail), daß er dem Online-Händler eine Frist setzt um ihm das gesamte Geld zurückzuerstatten oder ihm einen neuen Artikel in der richtigen Größe schickt. Keine Reaktion vom Händler.

Nach Recherchen im Internet handelt es sich um einen sehr unseriösen Händler mit dem schon viele Leute ihre Probleme hatten.

Der Käufer würde dem Händler gerne einen Mahnbescheid zukommen lassen, er lebt allerdings von ALG II. Kann er sich einen Anwalt nehmen und bekommt Prozeßkostenhilfe bei so einem geringen Streitwert? Was wäre der beste Weg?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 09:36
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

leider wimmelt es imm www von unseriösen brüdern und schwestern, die geschilderte methode ist leider bereits gängige praxis

- man könnte einen online-mahnbescheid (kostet den kläger) über das www losschicken, dagegen werden die "ausgepufften" per einfachem kreuz in widerspruch gehen,
nun könnte der kläger mit seiner forderung(sogar ohne anwalt) vor ein amtsgericht ziehen (kostet wieder) - die chancen stehen ggf gut, dass er recht bekommt (der kläger)
- nächste hürde wäre eine zwangsvollstreckung ...

alles kostet zeit, die die "ausgepufften" nutzen, um in insolvenz zu gehen und irgendwo eine neue firma zu gründen ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 02:49
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

Zitat:
Zitat von Hardcastle Beitrag anzeigen
Der Käufer würde dem Händler gerne einen Mahnbescheid zukommen lassen, er lebt allerdings von ALG II. Kann er sich einen Anwalt nehmen und bekommt Prozeßkostenhilfe bei so einem geringen Streitwert?
Hängt die Hilfe überhaupt vom Wert ab???

Gruß aus Berlin, Gerd

PS.
Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
dagegen werden die "ausgepufften" per einfachem kreuz in widerspruch gehen,
Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
alles kostet zeit, die die "ausgepufften" nutzen, um in insolvenz zu gehen und irgendwo eine neue firma zu gründen ...
Sind das die, die aus dem Puff rausgeschmissen wurden? Oder doch eher die "Ausgebufften"?
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 08:20
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Sind das die, die aus dem Puff rausgeschmissen wurden? Oder doch eher die "Ausgebufften"?
Beide
..und freud (also ein mann) ist dran schuld ..
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  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 15:12
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

- Kann man eigentlich eine Anzeige erstatten wegen Betrug? Der Händler hat Geld und Ware einbehalten und antwortet nicht mehr.

- Ob die PKH nun die Kosten übernehmen würde bei so einem geringen Streitwert wird sich herausstellen, für mich ergibt sich erstmal die Schwierigkeit einen Anwalt zu finden, der bis zum Gerichtsort fahren würde (Gerichtsort ist der Firmensitz). Ich nehme mal stark an, daß er dem Mahnbescheid widersprechen würde, kommt es damit dann gleich zum Gericht? Dennoch möchte ich mich wehren gegen so eine unseriöse Angelegenheit.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 15:24
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

Zitat:
Zitat von Hardcastle Beitrag anzeigen
- Kann man eigentlich eine Anzeige erstatten wegen Betrug? Der Händler hat Geld und Ware einbehalten und antwortet nicht mehr.
Man kann schon Anzeige wegen Verdacht Betruges oder versuchten Betruges erstatten.

Allerdings -und darauf sei ausdrücklich hingeweisen (!)- wird dabei wohl nicht allzuviel rauskommen. Denn man müßte schon beweisen, daß der Online-Händler bei Vertragsabschluß eine Betrugsabsicht hatte. Aus den geschilderten Fakten, zumal er zunächst liefert, kann man diese Betrugsabsicht nicht entnehmen. Vielleicht gibt es ja einen Grund dafür, daß der Online-Händler nicht mehr reagiert. Einer könnte sein, daß er in eine ordnungsgemäße Insolvenz gegangen ist. Es gibt aber auch zahlreiche andere Gründe, über welche man aber nur rätseln kann.

Zitat:
Zitat von Hardcastle Beitrag anzeigen
- Ich nehme mal stark an, daß er dem Mahnbescheid widersprechen würde, kommt es damit dann gleich zum Gericht? Dennoch möchte ich mich wehren gegen so eine unseriöse Angelegenheit.
Bei einem Widerspruch kommt es nicht automatisch zum Gerichtsverfahren. Man muß danach selbst oder über einen Anwalt eine Zivilklage einreichen.
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #7 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 15:29
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Bei einem Widerspruch kommt es nicht automatisch zum Gerichtsverfahren. Man muß danach selbst oder über einen Anwalt eine Zivilklage einreichen.
es geht direkt zu gericht, wenn man beim onlinmahnbescheid diesen wunsch angekreuzt hat - allerding´s kommt dann vom gericht die aufforderung, geld nachzuschieben und und eine klare forderung zu formulieren ...
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  #8 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 15:43
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
es geht direkt zu gericht, wenn man beim onlinmahnbescheid diesen wunsch angekreuzt hat - allerding´s kommt dann vom gericht die aufforderung, geld nachzuschieben und und eine klare forderung zu formulieren ...
Ah ja! - Wieder was dazugelernt.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 19:31
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

nehmen wir an es wäre folgendes geschehen:

- Mahnbescheid zukommen lassen: Die Person hat nicht reagiert
- Vollstreckungsantrag zukommen lassen: Die Person hat nicht reagiert

Nun hätte man einen Vollstreckungsbescheid erhalten, den würde man jetzt an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle hinschicken wo der Schuldner wohnt.

- kann der Schuldner dagegen noch Widerspruch einlegen oder kann er dagegen nicht mehr angehen?
- wie kann ein Mensch nicht auf einen Mahnbescheid und Vollstreckungsantrag reagieren, was ist da los?
- kann man dem Schuldner noch zusätzlich Kosten auferlegen, die einem entstanden sind durch die ganze Zeit und Rennerei die man dafür aufgebracht hat?

Geändert von Hardcastle (28.12.2011 um 15:20 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 21:02
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AW: Online-Händler verklagen, Prozeßkostenhilfe, Mahnbescheid?

Zitat:
Zitat von Hardcastle Beitrag anzeigen
Was bisher geschah:

- Mahnbescheid zukommen lassen: Die Person hat nicht reagiert
- Vollstreckungsantrag zukommen lassen: Die Person hat nicht reagiert

Nun habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten, den werde ich jetzt an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle hinschicken wo der Schuldner wohnt.

(1)- kann der Schuldner dagegen noch Widerspruch einlegen oder kann er dagegen nicht mehr angehen?
(2)- wie kann ein Mensch nicht auf einen Mahnbescheid und Vollstreckungsantrag reagieren, was ist da los?
(3)- kann ich dem Schuldner noch zusätzlich Kosten auferlegen, die mir entstanden sind durch meine ganze Zeit und Rennerei die ich dafür aufgebracht habe?
1. er kann nur noch Klage einreichen dagegen, ansonsten gibt es keinen Widerspruch mehr

2. keine Ahnung, kann viele Gründe haben, weggezogen, krank, Vogel-Strauss-Taktik oder sonst was

3. ja, alle belegbaren Nebenkosten in dieser Sache
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