Dies ist eine Diskussion zu Offens.Beschönigung in der Beschreibung,ganz unten,Angaben ohne Gewähr innerhalb des Forums Internetrecht
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| Offens.Beschönigung in der Beschreibung,ganz unten,Angaben ohne Gewähr ein anderer Fall ist aufgetreten. Mal angenommen,jemand beschreibt eine Ware,ist sich entweder nicht sicher,ob die Angaben auch zutreffen oder macht dies vorsätzlich,um evtl.eine Wertsteigerung zu erzielen oder um das Interesse an der Ware zu steigern und gibt in seiner Beschreibung zuletzt an,Angaben ohne Gewähr,vielleicht in der Hoffnung,das jemand etwas wesentliches übersieht. Es handelt sich hierbei um eine Säbelsäge mit zweistufiger Hubzahleinstellung,für die zum Blattwechsel ein Werkzeug benötigt wird. Angegeben wurde aber eine stufenlose Regulierung von 0-2600 Hüben/min und ein werkzeugloser Blattwechsel. Diese Angaben wurden zusammen mit den kompletten technischen Daten untereinander aufgelistet,insgesamt 11 Zeilen. Der Verfasser hat schon viele gebrauchte Maschinen verkauft und dürfte somit über genügend Fachkenntnis verfügen um diese offensichtlichen Fehler zu erkennen. Die Säge wurde auch von selbigem geprüft und als einwandfrei funktionierend angeboten. Somit wurde offensichtlich auch die Funktion der stufenlosen Hubzahlregelung getestet und als einwandfrei erklärt,ebenso der werkzeuglose Blattwechsel. Die Angabe der einwandfreien Funktion steht nicht in der Liste "Ohne Gewähr". Könnte das arglistige Täuschung sein? Könnte man in diesem Fall klagen oder nicht? Vielen Dank für alle Nachrichten. Geändert von Hörbi (19.09.2006 um 04:56 Uhr). Grund: Nicht mehr fiktiv |
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| AW: Offens.Beschönigung in der Beschreibung,ganz unten,Angaben ohne Gewähr Zitat:
Das ist dann augenscheinlich nicht mehr fiktiv. Bis dahin war die Fallbeschreibung ja ganz ordentlich .... Vorert also keine inhaltliche Stellungnahme ... wegen der Forenregeln.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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