Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsrechte fremde Inhalte Webseite innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nutzungsrechte fremde Inhalte Webseite in Internetforen ist es üblich, dass sich der Betreiber Nutzungsrechte für die Beiträge der User einräumen lässt. Formulierungen wie "ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht, deine Beiträge, Bilder und Grafiken im Rahmen des Forums zu nutzen" oder auch "sämtliche Rechte" sind üblich. Was bedeutet dies eigentlich genau? - Was ist eine "einfaches" Nutzungrecht? Gibt es auch "schwere" Nutzungsrechte? - Zeitlich unbeschränkt heißt wohl, dass die Inhalte jederzeit genutzt werden können und nicht nur ein Jahr lang oder nur Sonntags. Oder steckt da etwas anderes dahinter? - Was heißt "Räumlich unbeschränkt"? Bezieht sich das auf den geographischen Ort wo die Inhalte dargestellt werden (Webseitenaufrufe aus Deutschland, USA ...), auf den geographischen Ort an dem die Inhalte ins Netz gestellt werden (Serverstandort), auf den Wohnraum von dem aus die Inhalte aufgerufen werden (Wohnzimmer, Arbeitszimmer), auf die Domain, auf die IP-Adresse unter der die Domain aufrufbar ist, ...? Oder auf etwas ganz anderes? - Welche Verwendungszwecke schließt eine "einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht" im Vergleich zu "sämtlichen Nutzungsrechten" aus? Freue mich auf Erklärungen! |
| ||||
| AW: Nutzungsrechte fremde Inhalte Webseite Zitat:
Dann spricht das Gesetz dem Urheber das ausschließliche Recht zu, die Werke seiner individuell-geistigen Schöpfung auf alle erdenklichen Arten verwerten zu dürfen. Der Urheber kann jedoch auch Dritten gestatten, sein Werk auf bestimmte Verwertungs-Arten zu "nutzen" ( etwa durch Vervielfältigen / Verbreiten / Aufführen / Senden / per Internet Zugänglichmachen / ... ) Zitat:
§ 31 UrhG "Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist." Zitat:
§ 305c BGB "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders." ---> Du darfst Dir die für Dich "günstigste" Bedeutungs-Variante von "räumlich unbeschränkt" aussuchen. Zitat:
Andererseits würden mit "sämtlichen Nutzungs-Rechten" auch das Recht eingeräumt, die urheberrechtlich geschützten Inhalte auch durch "Vervielfältigung/Verbreitung" ( etwa in gedruckter Buchform ) nutzen zu dürfen, und nicht etwa nur durch "öffentliches Internet-Zugänglichmachen", § 19a UrhG. 11 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Katzen, die auf fremde Grundstücke und in fremde Häuser gehen | Nachbarrecht | 13.10.2011 11:25 |
| Suche Quellen/Ausführungen für das Recht fremde WLANS zu nutzen (Internet) und fremde Daten zu kopieren. | Computerrecht / EDV-Recht | 30.08.2010 07:17 |
| Nutzungsrechte | Medienrecht und Presserecht | 15.05.2010 16:54 |
| Fremd isst der Fremde nur in der Fremde | Nachrichten: Wissenschaft | 12.12.2006 13:00 |
| Fremde Texte auf eigener Webseite einbetten | Urheberrecht | 10.05.2006 12:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios