Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nutzungsrechte fremde Inhalte Webseite

Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsrechte fremde Inhalte Webseite innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 11:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Photon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nutzungsrechte fremde Inhalte Webseite

Hallo,

in Internetforen ist es üblich, dass sich der Betreiber Nutzungsrechte für die Beiträge der User einräumen lässt. Formulierungen wie
"ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht, deine Beiträge, Bilder und Grafiken im Rahmen des Forums zu nutzen"
oder auch
"sämtliche Rechte"
sind üblich.

Was bedeutet dies eigentlich genau?

- Was ist eine "einfaches" Nutzungrecht? Gibt es auch "schwere" Nutzungsrechte?

- Zeitlich unbeschränkt heißt wohl, dass die Inhalte jederzeit genutzt werden können und nicht nur ein Jahr lang oder nur Sonntags. Oder steckt da etwas anderes dahinter?

- Was heißt "Räumlich unbeschränkt"? Bezieht sich das auf den geographischen Ort wo die Inhalte dargestellt werden (Webseitenaufrufe aus Deutschland, USA ...), auf den geographischen Ort an dem die Inhalte ins Netz gestellt werden (Serverstandort), auf den Wohnraum von dem aus die Inhalte aufgerufen werden (Wohnzimmer, Arbeitszimmer), auf die Domain, auf die IP-Adresse unter der die Domain aufrufbar ist, ...? Oder auf etwas ganz anderes?

- Welche Verwendungszwecke schließt eine "einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht" im Vergleich zu "sämtlichen Nutzungsrechten" aus?

Freue mich auf Erklärungen!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 11:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Nutzungsrechte fremde Inhalte Webseite

Zitat:
Zitat von Photon Beitrag anzeigen
in Internetforen ist es üblich, dass sich der Betreiber Nutzungsrechte für die Beiträge der User einräumen lässt.

Was bedeutet dies eigentlich genau?
Dies geht von der Annahme aus, daß ein User Inhaber von Urheberrechten an den von ihm übermittelten Inhalten ( Posting-Texte, Fotos, Audio-Dateien, Grafiken, ... ) ist.

Dann spricht das Gesetz dem Urheber das ausschließliche Recht zu, die Werke seiner individuell-geistigen Schöpfung auf alle erdenklichen Arten verwerten zu dürfen. Der Urheber kann jedoch auch Dritten gestatten, sein Werk auf bestimmte Verwertungs-Arten zu "nutzen" ( etwa durch Vervielfältigen / Verbreiten / Aufführen / Senden / per Internet Zugänglichmachen / ... )

Zitat:
- Was ist eine "einfaches" Nutzungrecht
?

§ 31 UrhG
"Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist."

Zitat:
- Was heißt "Räumlich unbeschränkt"?
Bei klauselmäßig vereinbarten Nutzungsrechts-Einräumungen dürfte es sich um AGB handeln; dann unterliegen diese aber den AGB-Vorschriften des BGB:

§ 305c BGB
"Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."

---> Du darfst Dir die für Dich "günstigste" Bedeutungs-Variante von "räumlich unbeschränkt" aussuchen.

Zitat:
- Welche Verwendungszwecke schließt eine "einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht" im Vergleich zu "sämtlichen Nutzungsrechten" aus?
Die Einräumung "sämtlicher Rechte" läßt ja offen, ob damit nicht etwa nur eine Einräumung für die Dauer des Forum-Nutzungsvertrags vereinbart sein soll.

Andererseits würden mit "sämtlichen Nutzungs-Rechten" auch das Recht eingeräumt, die urheberrechtlich geschützten Inhalte auch durch "Vervielfältigung/Verbreitung" ( etwa in gedruckter Buchform ) nutzen zu dürfen, und nicht etwa nur durch "öffentliches Internet-Zugänglichmachen", § 19a UrhG.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Katzen, die auf fremde Grundstücke und in fremde Häuser gehen Nachbarrecht 13.10.2011 11:25
Suche Quellen/Ausführungen für das Recht fremde WLANS zu nutzen (Internet) und fremde Daten zu kopieren. Computerrecht / EDV-Recht 30.08.2010 07:17
Nutzungsrechte Medienrecht und Presserecht 15.05.2010 16:54
Fremd isst der Fremde nur in der Fremde Nachrichten: Wissenschaft 12.12.2006 13:00
Fremde Texte auf eigener Webseite einbetten Urheberrecht 10.05.2006 12:36





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN