Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)
Jetzt hier registrieren

Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Dies ist eine Diskussion zu Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas? innerhalb des Forum Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2007, 09:52
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Wien
Beiträge: 6
Keine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Ich sehe immer öfter auf Internetseiten einen Absatz *Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! ....*

Nutzt das was? Oder ist das eher für die Katz?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2007, 09:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.027
98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Zitat:
Zitat von oidahabara
Ich sehe immer öfter auf Internetseiten einen Absatz *Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! ....*
Kannst du etwas genauer werden? Siehst du das auf der Impressumsseite oder wo? Und wie wäre ein Zusammenhang (ausführlicherer Sachverhalt)
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.06.2007, 10:03
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 760
98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Eine solche Klausel dürfte keine rechtliche Bedeutung haben. Eine Abmahnung kann nach derzeitiger Rechtslage auch ohne vorherige Kontaktaufnahme erfolgen, was wohl kaum durch einseitige Bestimmung ausgeschlossen werden kann.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.06.2007, 10:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.027
98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Zitat:
Zitat von jabko83
Eine solche Klausel dürfte keine rechtliche Bedeutung haben. Eine Abmahnung kann nach derzeitiger Rechtslage auch ohne vorherige Kontaktaufnahme erfolgen, was wohl kaum durch einseitige Bestimmung ausgeschlossen werden kann.
Nach Sinn und Zweck einer Abmahnung ist jedenfalls zutreffend gesagt worden, daß eine vorherige Konktaufnahme nicht erforderlich ist. Es handelt sich ja um ein von Vertragsgläubiger auszuübendes Rügerecht, das auch bei Unkenntnis der Person, aber Kenntnis anderer Identifizierungsdaten wahrgenommen werden kann.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 02.06.2007, 21:43
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Wien
Beiträge: 6
Keine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, oidahabara hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Zitat:
Zitat von daniel-erfurt
Kannst du etwas genauer werden? Siehst du das auf der Impressumsseite oder wo? Und wie wäre ein Zusammenhang (ausführlicherer Sachverhalt)

z.B. auf einer Impressumseite

Zitat:
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremdeRechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so ersuche ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne daß von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 02.06.2007, 22:27
XyX XyX ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 2.541
98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2541 Beiträge, 124 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Klingt ganz vernünftig,
Das auch?

Zitat:
Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.





...............................
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 02.06.2007, 22:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.027
98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4027 Beiträge, 366 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Hmm, man wird sich eh nicht alleine auf die zitierte Passage bei erfolgenden Abmahnungen stützen können. Es ist der Sachverhalt an sich mit all seinen Umständen zu erforschen, und dann ist auch ohne Bezugnahme auf den Text eine Abmahnung möglich (siehe mein 2. Posting).
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #8 (permalink)  
Alt 03.06.2007, 15:24
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 760
98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Zudem steht der Mitbewerber i.d.R. ja in keinerlei vertraglicher Beziehung zu demjenigen, der diese "Klausel" verwendet, so dass man darin auch keine Vertragsvereinbarung o.ä. sehen kann. Warum also sollte ein Mitbewerber daran gebunden sein?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 14:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 1.042
96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1042 Beiträge, 132 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Zitat:
Zitat von oidahabara
Ich sehe immer öfter auf Internetseiten einen Absatz *Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! ....*

Nutzt das was?
Es nutzt nur insofern, als die Forderung von Abmahnkosten dann nicht auf einen vermeintlichen Anspruch aus einer zweifelhaften Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677, 683, 670 BGB gestützt werden könnte, weil der Abgemahnte dann seinen wirklichen Willen zum Ausdruck gebracht hätte, sodaß es nicht mehr darauf ankäme, ob er mutmaßlich mit dem Tätigwerden des Abmahners einverstanden gewesen sein könnte:

"In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß derjenige, der vom Störer die Beseitigung der Störung verlangen kann, gem. § 683 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen als Geschäftsführer ohne Auftrag hat, soweit er seinerseits bei der Beseitigung der Störung hilft und dabei im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird.

Angesichts der Gepflogenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes kann der [ Unterlassungsklagebefugte] jedenfalls davon ausgehen, daß er die Aufwendungen für eine solche Abmahnung im Einklang mit dem mutmaßlichen Willen des Störers erbringt."

BGH, Urteil vom 15. 10. 1969 - I ZR 3/68 - Fotowettbewerb

Grundsätzlich hat der tatsächlich geäußerte Wille Vorrang vor dem mutmaßlichen Willen: wenn der Geschäftsherr zu der Geschäftsführung irgendwie schon einmal einen Willen gebildet hat, dann entscheidet nur dieser Wille, auch wenn er als unvernünftig erscheint.

Jedenfalls ist bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen seit Juli 2004 ein Abmahnkosten-Ersatzanspruch in § 12 UWG geregelt, sodaß die Fragwürdigkeit eines mutmaßlichen Einverständnisses mit dem Abgemahntwerden keine Rolle mehr spielt.

11
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 11:56
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 561
98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

bringt definitiv nichts.

die rechtsprechung zur abmahnungen im allgemeinen und zur kostenerstattung aus GOA ist inzwischen dermaßen umfänglich, dass die gerichte die grundsätze der GOA gar nicht mehr beachten - traurig, aber wahr. es wird lediglich auf die ständige rechtsprechung verwiesen, wonach anerkannt ist, dass die abmahnung stets (auch) im interesse des abgemahnten erfolgt, selbst wenn dieser etwas anderes kundtut.

inhaltlich geht es dann nur noch um die frage, ob die abmahnug zurecht erfolgt ist.

kleiner tipp: wenn überhaupt, ist der - berechtigten - abmahnung über den gesichtspunkt der ERFORDERLICHKEIT beizukommen. zwar sind die amts- und landgerichte diesebezüglich noch nicht voll auf der höhe, jedoch leistet der BGH seit jahren wirklich gute arbeit, immer wieder darauf hinzuweisen, dass eine abmahnung tatsächlich ERFORDERLICH sein muss. dies gilt nach einer neuen entscheidung ausdrücklich auch für abmahnungen AUßERHALB des wettbewerbsrechts.

die frage der erforderlichkeit stellt sich regelmäßig, wenn sie durch ein großes unternehmen mit eigener rechtsabteilung erfolgt. da unterscheidet der BGH nämlich inzwischen penibel zwischen der ersten und folgeabmahnungen. die erste, sozusagen die abmahnung vor der abmahnung, muss ein zur abmahnung selbst befähigter zumindest bei unschwer zu erkennenden rechtsverstößen selbst und unentgeltlich vornehmen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schlechtes Wetter keine Entschuldigung für Unpünktlichkeit - Abmahnung und Gehaltkürzungen möglich Nachrichten: Arbeitsrecht 08.01.2010 15:45
Keine Zahlungspflicht des Mieters, wenn Nachmieter Wohnung nutzt Nachrichten: Mietrecht 24.09.2009 10:27
Abmahnung - keine Reaktion, Frist???? Urheberrecht 16.01.2008 21:45
"Keine Löcher stopfen, sondern etwas Neues schaffen" Nachrichten: Wissenschaft 06.08.2007 16:00
Keine ungerechtfertigte Abmahnung in Personalakte Nachrichten: Arbeitsrecht 10.04.2007 11:44


Forumregeln



Anzeigen

Experten-Branchenbuch.de

Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2010 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Weitere Online-Angebote sowie Partner von JuraForum.de

Bista.de | Experten-Branchenbuch.de | Impressum-Recht.de | Juristische-Linksammlung.de | JuraTraffic.de

Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2010, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN