Dies ist eine Diskussion zu Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. innerhalb des Forums Internetrecht
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| Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Person A hat im Internet negativer Erfahrungsbericht über die Firma B veröffentlicht (mit Firmenname aber ohne konkreten Beschreibung seines Problems). Beispiel: "Ich hatte mehrere Probleme mit Firma XXX, meine Empfehlung - finger weg. " Ähnliche Beiträge erstelt Person A successive an mehreren Forens und Communities. Das schadet langsam dem Image von Firma B. Was kann Firma B rechtlich gesehen in diesem Fall tun? (außer natürlich ihre Leistungen verbessern :-)) Danke. |
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Zitat:
Nach welchen Paragrafen? Da hilft die Polizei bzw. der eigene Anwalt. Ich tippe mal üble Nachrede, Verleumdung, bei Mitbewerbern § 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen, bei Kunden möglicherweise Folgendes: Mit dem "Eingriff in den Gewerbebetrieb" (erwähnt wird Schadenserstatz § 823 Abs. 1 BGB) beschäftigt sich dieser Autor: "Ziel des Schutzes ist die Gewährleistung, die einmal angefangene unternehmerische Tätigkeit in ihrer Fortsetzung zu schützen. Daher wird grundsätzlich alles geschützt, was den Wert des Betriebs ausmacht (...) # Boykottaufruf # Kritik an Waren und Dienstleistungen" Weiter unten heißt es dort: "4. Fallgruppe: Warentests: Eine Fallgruppe des Eingriffs in unternehmerische Interessen sind die Warentests, gegen deren Bewertungen betroffene Unternehmen vorgegangen sind. Sie sind beispielhaft für die Abwägung widerstreitender Interessen: Es ist das Interesse an der beruflichen Tätigkeit am Markt (Art. 12 Abs. 1 GG) gegen das öffentliche Informationsinteresse (Art. 5 Abs. 1 GG) abzuwägen. Tests sind nur dann zulässig, wenn sie objektiv, neutral und sachkundig durchgeführt werden." Bei Meinungsäußerungen sieht das ein wenig anders aus. Dennoch muss auf das berechtigte Interesse einer Firma Rücksicht genommen werden, weiterhin beruflich am Markt tätig sein zu können. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Zitat:
Erst wenn erkennbar ist, dass es nicht mehr um die Sache an sich, sondern um die Herabsetzung eines oder mehrerer anderen geht, könnte ein Ehrverletzungsdelikt vorliegen. Da üble Nachrede und Verleumdung ausscheiden, verbleibt also nur Beleidigung. Diese liegt m.E. laut des beschriebenen Verhaltens durchaus vor. Eine Strafanzeige bringt hier aber wenig, denn: "Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt" (§ 194 StGB). Dabei dürfte die Einstellung des Verfahrens unter Verweisung auf den Privatklageweg doch wahrscheinlich sein. Ein probates Mittel, den Unterlassungsanspruch hier möglichst schnell durchzusetzen, scheint mir eine einstweilige Verfügung zu sein. |
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Zitat:
Denn so wie es beschrieben wird, handelt es sich nicht um "Schmähkritik", gegen die man vorgehen könnte, und auch nicht um unzutreffende Tatsachenbehauptungen, gegen die man auch vorgehen könnte, und dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Negative Kritik muß hingenommen werden, Meinungsurteile ebenso (sofern nicht extreme Schmähkritik). ("Das Ragout Fin hat scheußlich geschmeckt!" ist übrigens keine unzulässige Schmähkritik, sondern ein zulässiges Geschmacksurteil.)
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. In der Häufung und Fallkonstellation liegt zumindest der Verdacht nahe. |
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Zitat:
1) Der TE beschreibt die Kritik mit den Worten "Beispiel: "Ich hatte mehrere Probleme mit Firma XXX, meine Empfehlung - finger weg." Das ist meilenweit entfernt von dem Ansatz zu "Schmähkritik". "Schmähkritik" definiert sich über die konkrete Ausgestaltung der Kritik - und zu der erfahren wir vom TE außer dem oben zitierten Satz überhaupt nichts. Also: weit weg von jeder "Schmähkritik". 2) Der Kritiker kann seine Kritik so oft und an so vielen Orten veröffentlichen wie es ihm beliebt. Daraus lassen sich nun überhaupt keine Ansprüche des Kritisierten ableiten. Meinungsfreiheit ist nicht begrenzt, seine Meinung nur an einer Stelle sagen zu dürfen.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Zitat:
Selbst, wenn der Kritiker aus irgendeinem Anlass aktiv wird und in zig Foren seine schlechten Erfahrungen postet, halte ich das für legitim. Dass man mit einer Handvoll Geld diverse Möglichkeiten hat, um ihm Ärger zu machen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Begründung siehe oben. In der Sache kann man tatsächlich verschiedener Meinung sein, sollte das mal vor Gericht kommen, streiten ja ausgebildete Juristen auch monatelang darüber. Aber dass meine Meinung unbegründet und spekulativ sei, lasse ich mir schlichtweg nicht unterstellen. Zitat:
Zitat:
Wer sich z.B. wegen einer unbedeutenden Lieferterminüberschreitung sagen wir in 20 Foren anmeldet, der muss sich wirklich die Frage gefallen lassen, warum er dies tut und ob dies noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob das schon eine Schmähkritik und demnach eine Beleidigung darstellt: Zitat:
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Der Poster hatte offensichtlich "mehrere Probleme" mit der Firma. Was sollte ihn daran hindern, dies jedem mitzuteilen, den er kennt, und auch jedem anderen? Der Krug geht eben so lange zum Brunnen, bis er bricht. Eine Diffamierung ist das meiner Meinung nach nicht.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Negative Erfahrungsberichte im Internet und Internet-Mobbing. Zitat:
Schreibt jemand zwanzigmal "Hat zu spät geliefert" oder meinetwegen auch "Hatte mehrere Probleme", entspricht das Deiner Aussage, schreibt jemand jedoch zwanzigmal "Finger weg!", ist die Sache ungleich komplexer, denn dann könnte sehr wohl der Verdacht aufkommen, es gehe hier gar nicht um die Sache, sondern um ein systematisches Schlechtreden des Anbieters aus welchem Grund auch immer, und zwar möglicherweise eben nicht aufgrund der "Probleme". |
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