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Namensnunnung in Wettbewerbsliste

Dies ist eine Diskussion zu Namensnunnung in Wettbewerbsliste innerhalb des Forums Internetrecht

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  • 1 Post By Gerd aus Berlin

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 19:06
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Namensnunnung in Wettbewerbsliste

Guten Abend,
angenommen Person A hat vor ein paar Jahren bei einer Schwimmveranstaltung teilgenommen, auf der sie ebenfalls Name und Geburtsdatum hat. Nun stehen diese Informationen als PDF-Datei im Internet. Hat Person A irgendeine Chance, diese Informationen wieder entfernen zu lassen?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 00:30
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AW: Namensnunnung in Wettbewerbsliste

Da müsste man genau abwägen, ob es sich bei dem Ergebnis einer öffentlichen Sportveranstaltung um die Intimsphäre des Teilnehmers gehandelt hatte,

oder eher um die Privatsphäre, die Sozialsphäre oder die Öffentlichkeitssphäre. Für jede Sphäre sieht die Rechtsprechung einen anderen, einen abgestuften Schutz vor in Anlehnung an Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) ---->

Persönlichkeitsrecht (Deutschland)

Manche Gerichte neigen zu der Rechtsauffassung, dass ein öffentlicher Sportauftritt eher nicht zur Privatsphäre gehört, geschweige denn zur Intimsphäre. Und oft noch nicht einmal zur Sozialsphäre.

Und dann gälte meist: "Die Öffentlichkeitssphäre ist der Bereich, in dem der Einzelne sich der Öffentlichkeit bewusst zuwendet, etwa wenn er bewusst an die Öffentlichkeit tritt und sich öffentlich äußert. Diese Sphäre genießt den schwächsten Schutz." (ebd.)

Das kann im konkreten Einzelfall natürlich ganz anders gelagert sein, wenn ein Gericht erkennt, dass das einmalige Teilnehmen am Wohltätigkeits-Hindernislauf in Dorfganzweitweg von 1974 im Jahr 2011 nicht mehr im Internet verbreitet werden dürfe.

Was beim Olympiasieg vom Armin Hary 1960 im Rom über 100 m in 10,0 Sekunden sicher anders beurteilt werden würde.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 18:45
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AW: Namensnunnung in Wettbewerbsliste

Dankeschön!
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