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Namensnennung im privaten Blog

Dies ist eine Diskussion zu Namensnennung im privaten Blog innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 14:32
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Namensnennung im privaten Blog

Jemand möchte den Namen seiner Hausverwaltung in seinem privaten Blog erwähnen, weil er über den 556 BGB III schreiben möchte.

Darf der Name der Hausverwaltung genannt werden? Ist auch die Angabe des Inhabers möglich?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:35
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AW: Namensnennung im privaten Blog

natürlich kann man den namen einer hausverwaltung nennen. man sollte nuraufpassen, dass man sich nicht wegen beleidigung, übler nachrede oder verleumdung strafbar macht.

Zitat:
Jemand möchte den Namen seiner Hausverwaltung in seinem privaten Blog erwähnen, weil er über den 556 BGB III schreiben möchte.
das motiv scheint an den haaren herbeigezogen.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:49
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AW: Namensnennung im privaten Blog

Es würde hier um einen sachlichen Bericht über den Umgang der Nebenkostenabrechnung gehen. Die jeweilige Hausverwaltung fordert nämlich eine Nachzahlung für einen Abrechnungszeitraum der vor mehr als 12 Monaten geendet hat.

Also ist das Nennen der Hausverwaltung und des Geschäftsführers ok, solange der Bericht sachlich ist und keinerlei Beleidigung, etc. beinhaltet?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:58
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AW: Namensnennung im privaten Blog

Zitat:
Es würde hier um einen sachlichen Bericht über den Umgang der Nebenkostenabrechnung gehen. Die jeweilige Hausverwaltung fordert nämlich eine Nachzahlung für einen Abrechnungszeitraum der vor mehr als 12 Monaten geendet hat.
was durchaus korrekt sein kann, sofern die vorhergehende abrechnung einen fehler enthielt oder die verzögerung der abrechnung nicht auf das verschulden der vermieterin/hausverwaltung zurückzuführen wäre.

Zitat:
Also ist das Nennen der Hausverwaltung und des Geschäftsführers ok, solange der Bericht sachlich ist und keinerlei Beleidigung, etc. beinhaltet?
ja.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:59
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AW: Namensnennung im privaten Blog

Ok viele Dank für die Hilfe.

Demnach ist die Veröffentlichung des Briefverkehrs auch erlaubt?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 17:14
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AW: Namensnennung im privaten Blog

Zitat:
Zitat von adrian456 Beitrag anzeigen
Ok viele Dank für die Hilfe.

Demnach ist die Veröffentlichung des Briefverkehrs auch erlaubt?
Da würde ich vorsichtig sein, denn auch ein Brief oder E-mail unterliegt dem Urheberrecht. Der Inhalt darf also nicht ohne Zustimmung des Urhebers publiziert bzw. benutzt werden.
Dazu kommt noch das Briefgeheimnis?
Sogar vor Zitaten aus dem Brief würde ich abraten!
__________________
Besten Dank im voraus.
Dies war nur meine bescheidene subjektive Meinung.
Freundliche Grüße
Benbulben
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