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Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber

Dies ist eine Diskussion zu Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 01:47
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Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber

Mal angenommen, ein Vereinsmitglied würde sich bei Gründung eines Vereins als Provider und Site-Betreiber anbieten und der Vorstand beschließt er solle das realisieren. Anschließend würde das Vereinsmitglied dann - da der Verein noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist und kein Geld hat - Domainnamen auf seinen eigenen Namen registrieren und eine Internetsite erstellen und betreiben. Weiter angenommen, es würden keinerlei Kosten dem Verein in Rechnung gestellt.

Frage: Wer wäre rechtmäßiger Inhaber der Domains?
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Ipper
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 07:56
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AW: Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber

Hallo chipper,

rechtmäßiger Inhaber ist der, auf den die Domain registriert ist. Das ist unproblematisch.

Kritisch ist nur, wenn das Mitglied den Namen, vielleicht auch ein Wappen des Vereins in die Homepage mit einbaut oder die Domain gar aus dem Vereinsnamen besteht, würde der Verein ggf. in seinen Namensrechten (auch Urheberrechten, wenn er sein Wappen selbst gemalt hätte...) verletzt werden. Sprich im Zweifel könnte der Verein vom Mitglied die Unterlassung und Schadensersatz verlangen... Macht er natürlich nicht, der Vorstand hat dem Mitglied diese Aufgabe ja aufgetragen... aber möglich wäre es.

Herzliche Grüße
__________________
§ 3 Telekommunikationsgesetz
Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht;


Schön, dass es Legaldefinitionen gibt!
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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 09:31
Boardneuling
 
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AW: Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber

Hallo,
angenommen der Vorstand fordert die Herausgabe aller Domains sowie alle Unterlagen nebst Datenbankinhalte etc., um die Internetseiten durch ein Unternehmen neu erstellen zu lassen. Wäre das Mitglied, das die bisherige Dienstleistungen erbracht hat, dazu verpflichtet?
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Ipper
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  #4 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 09:50
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AW: Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber

Mit der Herausgabe von Domains ist das so eine Sache. M.E. ist dies recht schwierig und schlecht durchsetzbar, wenn der Inhaber rechtmäßiger Inhaber der Domain ist.

Er müsste sich wie gesagt auf die Namensrechte des Vereins berufen. Anders würde es aussehen, wenn er das Mitglied quasi damit beauftragt hat, für den Verein eine Domain zu registrieren und das MItglied registriert die Domain kurzerhand für sich.
__________________
§ 3 Telekommunikationsgesetz
Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht;


Schön, dass es Legaldefinitionen gibt!
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