Dies ist eine Diskussion zu Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber Frage: Wer wäre rechtmäßiger Inhaber der Domains?
__________________ Mit freundlichen Grüßen Ch. Ipper |
| |||
| AW: Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber Hallo chipper, rechtmäßiger Inhaber ist der, auf den die Domain registriert ist. Das ist unproblematisch. Kritisch ist nur, wenn das Mitglied den Namen, vielleicht auch ein Wappen des Vereins in die Homepage mit einbaut oder die Domain gar aus dem Vereinsnamen besteht, würde der Verein ggf. in seinen Namensrechten (auch Urheberrechten, wenn er sein Wappen selbst gemalt hätte...) verletzt werden. Sprich im Zweifel könnte der Verein vom Mitglied die Unterlassung und Schadensersatz verlangen... Macht er natürlich nicht, der Vorstand hat dem Mitglied diese Aufgabe ja aufgetragen... aber möglich wäre es. Herzliche Grüße
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
| |||
| AW: Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber Hallo, angenommen der Vorstand fordert die Herausgabe aller Domains sowie alle Unterlagen nebst Datenbankinhalte etc., um die Internetseiten durch ein Unternehmen neu erstellen zu lassen. Wäre das Mitglied, das die bisherige Dienstleistungen erbracht hat, dazu verpflichtet?
__________________ Mit freundlichen Grüßen Ch. Ipper |
| |||
| AW: Mitglied oder Verein als Domain-Inhaber Mit der Herausgabe von Domains ist das so eine Sache. M.E. ist dies recht schwierig und schlecht durchsetzbar, wenn der Inhaber rechtmäßiger Inhaber der Domain ist. Er müsste sich wie gesagt auf die Namensrechte des Vereins berufen. Anders würde es aussehen, wenn er das Mitglied quasi damit beauftragt hat, für den Verein eine Domain zu registrieren und das MItglied registriert die Domain kurzerhand für sich.
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verein zwingt Mitglied zur Umlagenzahlung oder Austritt | Vereinsrecht | 06.05.2008 16:06 |
| Mitglied Ja oder Nein? | Vereinsrecht | 02.04.2008 10:45 |
| Inhaber der Domain - Impressum oder Whois? | Internetrecht | 21.08.2006 17:52 |
| Ist Tschechien vollwertiges EU Mitglied oder nicht | Asyl- und Ausländerrecht | 26.01.2005 19:05 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios