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Mehrere AGB?

Dies ist eine Diskussion zu Mehrere AGB? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2007, 12:48
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Question Mehrere AGB?

Liebes Forum,

Kann eine Firma mehrere AGB haben?
Welche Fassung der AGB ist darunter zu verstehen wenn ich bestätige "Ich habe die AGB der Firma XY gelesen und akzeptiere diese".
Ist damit nur die Fassung der AGB gemeint, welche hinter AGB in obenstehendem Satz verlinkt ist, oder gelten beide AGB? Oder gelten gar weder die einen noch die anderen AGB?

Bsp.: Der Betreiber eines Abrechnungssystems für Onlineangebote (Firma XY) hat auf seiner Internetseite XY.de einen Link AGB. Dort sind nur die Bedingungen für Anbieter von Onlineangeboten aufgeführt. Als Nutzer des Abrechnungssystems wird beim Anmeldevorgang eine Bestätigung der AGB, verlangt. Hinter dem Link "Ich habe die AGB .... gelesen ..." verstecken sich komplett andere AGB als auf der Seite XY.de.
Muss der Nutzer nun jedesmal wenn er den AGB zustimmt die Fassung der AGB der er zustimmt erneut Prüfen?

Mich würde mal eure Meinung hierzu interessieren.

Daniel
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2007, 14:39
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AW: Mehrere AGB?

Zitat:
Zitat von qvyx
Liebes Forum,

Kann eine Firma mehrere AGB haben?
Welche Fassung der AGB ist darunter zu verstehen wenn ich bestätige "Ich habe die AGB der Firma XY gelesen und akzeptiere diese".
Ist damit nur die Fassung der AGB gemeint, welche hinter AGB in obenstehendem Satz verlinkt ist, oder gelten beide AGB? Oder gelten gar weder die einen noch die anderen AGB?

Bsp.: Der Betreiber eines Abrechnungssystems für Onlineangebote (Firma XY) hat auf seiner Internetseite XY.de einen Link AGB. Dort sind nur die Bedingungen für Anbieter von Onlineangeboten aufgeführt. Als Nutzer des Abrechnungssystems wird beim Anmeldevorgang eine Bestätigung der AGB, verlangt. Hinter dem Link "Ich habe die AGB .... gelesen ..." verstecken sich komplett andere AGB als auf der Seite XY.de.
Muss der Nutzer nun jedesmal wenn er den AGB zustimmt die Fassung der AGB der er zustimmt erneut Prüfen?

Mich würde mal eure Meinung hierzu interessieren.

Daniel
Da auf die Einbeziehung von AGB in einen Vertrag ausdrücklich hingewiesen sein, muss würde ich nur die, hinter dem Link befindlichen AGB als einbezogen ansehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2007, 14:58
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AW: Mehrere AGB?

Hallo Jan050986,

danke für deine schnelle Antwort! Ich glaube auch, dass die AGB direkt auf der Internetseite nicht einbezogen sind. Wie soll der Nutzer jetzt unterscheiden können welche AGB (ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen) jetzt denn wirklich allgemein und welche speziell sind.
Veröffentlicht ein Unternehmen ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen auf seiner Homepage, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass diese für das Untenehmen auch allgemeingültig und vollständig sind?

Daniel
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2007, 15:14
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AW: Mehrere AGB?

Zitat:
Zitat von qvyx
Hallo Jan050986,

danke für deine schnelle Antwort! Ich glaube auch, dass die AGB direkt auf der Internetseite nicht einbezogen sind. Wie soll der Nutzer jetzt unterscheiden können welche AGB (ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen) jetzt denn wirklich allgemein und welche speziell sind.
Veröffentlicht ein Unternehmen ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen auf seiner Homepage, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass diese für das Untenehmen auch allgemeingültig und vollständig sind?

Daniel
Zitat:
Zitat von § 305 II BGB
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Hier weise ich speziell auf Alternative 1 hin, es muss ausdrücklich mit einbezogen werden, ein weiterer Teil der AGB, der irgendwo auf der Internet Seite zu finden ist, ist meiner Meinung nach nicht ausdrücklich mit einbezogen...

Im Übrigen sind es nicht 2 AGB, letztendlich sind heutzutage so gut wie alle Verträge AGB, da sie für eine Vielzahl geschrieben wurden, vorformuliert sind und einseitig gestellt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2007, 11:37
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AW: Mehrere AGB?

der verwender der agb muss dem kunden/besteller die für ihn geltenden agb bei vertragsabschluss in einer speicherbaren bzw. jederzeit ausdruckbaren form zur verfügung stellen. damit sollten die agb, denen der kunde/besteller zustimmt, auch nachträglich bestimmbar sein.
ggf. muss hier nach vertragsabschluss geprüft werden, welche agb der verwender nun als vereinbart angibt und der vertrag widerrufen werden (14-tage-frist-beachten!).
gruß
w.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2007, 12:05
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Registriert seit: Aug 2006
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AW: Mehrere AGB?

Hallo lisabeth,
ich bin wohl Laie aber waren es nicht 1 Monat statt 14 Tage?
Das wurde, soweit ich weiß, letztens geändert, und viele hatten schon Ärger wegen dieser Klausel.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.02.2007, 15:35
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 26
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AW: Mehrere AGB?

ich glaube nach § 355 iVm § 312d bgb sind es 2 wochen.......
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