Dies ist eine Diskussion zu Mahnung nach dem Download einer Software innerhalb des Forums Internetrecht
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| Mahnung nach dem Download einer Software nehmen wir mal an ich gehe auf eine Webseite & lade mir einen z.B. Virenscanner runter. Lade den nicht direkt über die Page runter sondern über eine Webseite die versch. Free/Sharewares listet. Nachdem download lösche ich die Software wieder & bekomme dennoch 2 Wochen später ein Schreiben von Rechtsanwälten wo gemaht wird mit folgedem Satz: Schreiben II Zitat:
Dann ist wieder 4 Wochen Ruhe & dann folgt per E-Mail: Zitat:
- Man ladet was runter - 8 Wochen später Mahnung per Post - 12 Wochen später 2te Mahnung per Post - 16 Wochen später 3te Mahnung per E-Mail _______________________________________ Wie ist da der konkrete Verlauf? Es häufen sich ja im Internet diese Fälle... was tun wenn einem das selber passiert? Meisstens kommen solche Schreiben wie es mir bekannt ist von einschlägigen Anwälten die dafür bekannt sind. Würde mich freuen wenn mir wer Infos zum o.a. Themen geben könnte! MFG Robert |
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| AW: Mahnung nach dem Download einer Software Willkommen im Forum ... Damit wir antworten können, muss es sich um einen fiktiven Beitrag handeln. Bitte entsprechend anpassen. Die Regeln werden genaustens bei dem Erstellen angezeigt. lg
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Mahnung nach dem Download einer Software Hallo, ich weiss nicht genau wie du das meinst ich habe es (so dachte ich es jedenfalls) nach den Regeln geschrieben, bitte kläre mich doch gerne per PM auf! MFG Robert |
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__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Mahnung nach dem Download einer Software Da es keine Editfunktion gibt hier nochmal der Text: Guten Abend, nehmen wir mal an es geht jemand auf eine Webseite & lädt sich z.B. Virenscanner runter. Ladet den aber nicht direkt über die Page runter sondern über eine Webseite die versch. Free/Sharewares listet. Nachdem download löscht er die Software wieder & bekommt dennoch 2 Wochen später ein Schreiben von Rechtsanwälten wo gemaht wird mit folgedem Satz: Schreiben II Zitat:
usw.... Dann ist wieder 4 Wochen Ruhe & dann folgt evtl. per E-Mail folgender Text: Zitat:
Also um Zusammenzufassen: - Jemand ladet was runter - 8 Wochen später Mahnung per Post - 12 Wochen später 2te Mahnung per Post - 16 Wochen später 3te Mahnung per E-Mail _______________________________________ Wie ist da der konkrete Verlauf? Es häufen sich ja im Internet diese Fälle... was tun wenn jemanden das passiert? Meisstens kommen solche Schreiben wie es mir bekannt ist von einschlägigen Anwälten die dafür bekannt sind. Würde mich freuen wenn mir wer Infos zum o.a. Themen geben könnte! MFG Robert |
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| Das sieht nach einem Betrugsversuch aus. Ähnlich wie die GEZ werden immer schärfere Drohungen verschickt die aber nur heiße Luft sind. Der Mahnende kann das alles selbst inzeniert haben. Inkl. der Seite wo es runtergeladen wurde. An Nutzerdaten kommt man nicht so einfach. Höchstens wenn eine Seite wirklich durch Rechtmittel geschlossen wurde. Ausserdem geht man bei Freeware eigentlich nicht gegen Downloader vor, sondern gegen den Anbieter. Welches Gericht akzeptert schon Klagen gegen Jeman der eine sowieso kostenlose Software runterlud? Auch wenn das Angebot nicht hätte sein dürfen, weil es zwar Freeware ist aber nur vom Hersteller oder Partnern angeboten werden darf. 0 Euro Schaden gegenüber dem der Herunterlud. Höchstens ein Schaden gegenüber dem Anbieter der davon profitierte dass er es anbot. Werbebanner usw. auf der Seite bringen Geld. Man könnte selbst Anzeige wegen eines Betrugsversuches erstatten. In diesem fiktiven Szenario hat der Anbieter evtl. einen echten Namen? Das kann sehr weiterhelfen. "Antivir" wäre z.B. eher kein Betrüger.
__________________ www.short-link.de/17499 |
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