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Mahnung nach dem Download einer Software

Dies ist eine Diskussion zu Mahnung nach dem Download einer Software innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 18:51
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Mahnung nach dem Download einer Software

Guten Abend,

nehmen wir mal an ich gehe auf eine Webseite & lade mir einen z.B. Virenscanner runter. Lade den nicht direkt über die Page runter sondern über eine Webseite die versch. Free/Sharewares listet.

Nachdem download lösche ich die Software wieder & bekomme dennoch 2 Wochen später ein Schreiben von Rechtsanwälten wo gemaht wird mit folgedem Satz:

Schreiben II


Zitat:
Wir zeigen Ihnen der Ordnung halber an, dass wir die Firma XXX vertreten.

Sie haben das Onlineangebot www.xxxx.com in Anspruch genommen. ohne bislang die geschuldete Vergütung zu entrichten. Unsere Mandantschaft und auch wir haben sie bereits schon einmal angeschrieben und sie aufgefordert den offenen Betrag zu bezahlen.

Wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis spätestens

XXXXXXX

unter Angabe des Aktenzeichens XXXXXXX auf unser Konto zu überweisen.
usw....

Dann ist wieder 4 Wochen Ruhe & dann folgt per E-Mail:

Zitat:
Sehr geehrte XXXXX,

auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen
geleistet.
Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst
einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen,
haben Sie es
nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen.
Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben.
Dort wird das
gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der
gerichtliche Vollstreckungstitel
erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
zur
Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch
werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen.
Diese werden die
Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung
von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc.
durchsetzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung
nicht verzichtet
und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin
hat uns mit der
Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist
gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus,
Vollstreckungsmaßnahmen gegen
Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird.
Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben
wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von XXXXX EUR, bis spätestens XXXXXX
auf unser Konto
unter Angabe des Aktenzeichen xxxxxxxx zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch
Zahlung bis zum

XXXXXX (Geldeingang auf unser
Konto)

oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes
vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns
in Verbindung zu setzen.

Mit freundlicher Empfehlung
Also um Zusammenzufassen:

- Man ladet was runter
- 8 Wochen später Mahnung per Post
- 12 Wochen später 2te Mahnung per Post
- 16 Wochen später 3te Mahnung per E-Mail
_______________________________________

Wie ist da der konkrete Verlauf? Es häufen sich ja im Internet diese Fälle... was tun wenn einem das selber passiert? Meisstens kommen solche Schreiben wie es mir bekannt ist von einschlägigen Anwälten die dafür bekannt sind.

Würde mich freuen wenn mir wer Infos zum o.a. Themen geben könnte!

MFG

Robert
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 20:25
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AW: Mahnung nach dem Download einer Software

Willkommen im Forum ...

Damit wir antworten können, muss es sich um einen fiktiven Beitrag handeln.
Bitte entsprechend anpassen.
Die Regeln werden genaustens bei dem Erstellen angezeigt.

lg
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 20:30
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AW: Mahnung nach dem Download einer Software

Hallo,

ich weiss nicht genau wie du das meinst ich habe es (so dachte ich es jedenfalls) nach den Regeln geschrieben, bitte kläre mich doch gerne per PM auf!

MFG

Robert
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  #4 (permalink)  
Alt 16.10.2008, 16:21
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Post AW: Mahnung nach dem Download einer Software

Zitat:
Bitte formulieren Sie Ihren Beitrag stets als einen fiktiven (ausgedachten) Beispielsfall von allgemeinem Interesse. Beiträge in "Ich, Wir, Mein" - Form und/oder mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen, Marken und Webseitenlinks sind verboten!

FALSCH:
Einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Alsterweg 1b, 12345 Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?" oder "Herr Max Muster aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich ihn verklagen?"

RICHTIG:
Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive (ausgedachte) Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" oder "Welche Rechte hat man allgemein als Mieter? Wie kann man einen Mietvertrag kündigen?" eingestellt werden.


Bitte halten Sie diese Regeln ein, da Ihr Beitrag ansonsten gelöscht wird. Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss führen.

Die Prüfung konkreter Rechtsfragen ist verboten und kann auch nicht erwartet werden! Wenden Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt. Nur dieser darf solche Fragen gegen Entgelt beantworten. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte im Forum können nicht zugesichert werden. Zudem sind diese vollkommen unverbindlich. Eine etwaige Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr!
Diese Regeln sollten beim Verfassen auch gelesen werden :/
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  #5 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 15:57
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AW: Mahnung nach dem Download einer Software

Da es keine Editfunktion gibt hier nochmal der Text:

Guten Abend,

nehmen wir mal an es geht jemand auf eine Webseite & lädt sich z.B. Virenscanner runter. Ladet den aber nicht direkt über die Page runter sondern über eine Webseite die versch. Free/Sharewares listet.

Nachdem download löscht er die Software wieder & bekommt dennoch 2 Wochen später ein Schreiben von Rechtsanwälten wo gemaht wird mit folgedem Satz:

Schreiben II

Zitat:
Zitat:
Wir zeigen Ihnen der Ordnung halber an, dass wir die Firma XXX vertreten.

Sie haben das Onlineangebot www.xxxx.com in Anspruch genommen. ohne bislang die geschuldete Vergütung zu entrichten. Unsere Mandantschaft und auch wir haben sie bereits schon einmal angeschrieben und sie aufgefordert den offenen Betrag zu bezahlen.

Wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis spätestens

XXXXXXX

unter Angabe des Aktenzeichens XXXXXXX auf unser Konto zu überweisen.

usw....

Dann ist wieder 4 Wochen Ruhe & dann folgt evtl. per E-Mail folgender Text:
Zitat:

Sehr geehrte XXXXX,

auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen
geleistet.
Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst
einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen,
haben Sie es
nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen.
Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben.
Dort wird das
gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der
gerichtliche Vollstreckungstitel
erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
zur
Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch
werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen.
Diese werden die
Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung
von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc.
durchsetzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung
nicht verzichtet
und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin
hat uns mit der
Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist
gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus,
Vollstreckungsmaßnahmen gegen
Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird.
Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben
wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von XXXXX EUR, bis spätestens XXXXXX
auf unser Konto
unter Angabe des Aktenzeichen xxxxxxxx zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch
Zahlung bis zum

XXXXXX (Geldeingang auf unser
Konto)

oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes
vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns
in Verbindung zu setzen.

Mit freundlicher Empfehlung

Also um Zusammenzufassen:

- Jemand ladet was runter
- 8 Wochen später Mahnung per Post
- 12 Wochen später 2te Mahnung per Post
- 16 Wochen später 3te Mahnung per E-Mail
_______________________________________

Wie ist da der konkrete Verlauf? Es häufen sich ja im Internet diese Fälle... was tun wenn jemanden das passiert? Meisstens kommen solche Schreiben wie es mir bekannt ist von einschlägigen Anwälten die dafür bekannt sind.

Würde mich freuen wenn mir wer Infos zum o.a. Themen geben könnte!

MFG

Robert
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  #6 (permalink)  
Alt 26.10.2008, 01:09
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Registriert seit: Nov 2007
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Keine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobias Claren hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question AW: Mahnung nach dem Download einer Software

Das sieht nach einem Betrugsversuch aus.
Ähnlich wie die GEZ werden immer schärfere Drohungen verschickt die aber nur heiße Luft sind.

Der Mahnende kann das alles selbst inzeniert haben. Inkl. der Seite wo es runtergeladen wurde.

An Nutzerdaten kommt man nicht so einfach. Höchstens wenn eine Seite wirklich durch Rechtmittel geschlossen wurde.

Ausserdem geht man bei Freeware eigentlich nicht gegen Downloader vor, sondern gegen den Anbieter.
Welches Gericht akzeptert schon Klagen gegen Jeman der eine sowieso kostenlose Software runterlud?
Auch wenn das Angebot nicht hätte sein dürfen, weil es zwar Freeware ist aber nur vom Hersteller oder Partnern angeboten werden darf.
0 Euro Schaden gegenüber dem der Herunterlud. Höchstens ein Schaden gegenüber dem Anbieter der davon profitierte dass er es anbot. Werbebanner usw. auf der Seite bringen Geld.

Man könnte selbst Anzeige wegen eines Betrugsversuches erstatten.

In diesem fiktiven Szenario hat der Anbieter evtl. einen echten Namen?
Das kann sehr weiterhelfen. "Antivir" wäre z.B. eher kein Betrüger.
__________________
www.short-link.de/17499
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