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Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Dies ist eine Diskussion zu Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 13:29
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
mag ja sein. ich hab das allerdings noch nirgends gesehen.
Du hast noch nie bei E-Bay gesehen das man per Vorkasse zahlen muss? Ich kenn ziemlich keine Auktion in der das nicht drin steht.
Meist in Form von "Versand sofort nach Zahlungseingang"
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #12 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 13:44
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
"Versand sofort nach Zahlungseingang"
das halte ich nicht für eine wirksame vorkasse-vereinbarung.
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  #13 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 16:32
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Was ist daran unwirksam?
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  #14 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 16:59
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Kann ich nur bestätigen, dass bei Ebay fast immer Vorkasse verlangt und bei Annahme (Höchstgebot) auch vereinbart wird.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #15 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 20:03
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

wenn ich es mir recht überlege, dann nutzt es bezüglich es mahnbescheides sowie so nichts, wenn vorkasse vereinbart wurde. denn die zahlung hängt ja trotzdem von der lieferung ab. dann mit abhängigkeit ist ja nicht gesagt, welche leistung als erste zu erfolgen hat...

somit wäre auch mit vorkasse-vereinbarung kein mahnbescheid möglich.
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  #16 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 21:20
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
somit wäre auch mit vorkasse-vereinbarung kein mahnbescheid möglich.
Doch dann schon!

Zahle mir Summe X. Ich liefe dir Ware Y.


Vollkommen in Ordnung.
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  #17 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 09:40
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
somit wäre auch mit vorkasse-vereinbarung kein mahnbescheid möglich.
Es gibt zwei Gegenargumente. Das eine ist rechtlicher Art und steht oben. Das andere ist empirischer Natur und besagt, dass das schon oft genug zum Erfolg geführt hat. Dann müssten sich die Mahngerichte auffallend häufig geirrt haben.
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  #18 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 17:19
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Ich hätte es bei erstem Blick so gesehen wie Clown. Man hätte ja dann auch in einer Klage uU einen Feststellungsantrag benötigt, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet- wegen der Vollstreckung gem. 726 ZPO.
Ein solcher Verzug würde aber ausscheiden, wenn die Leistung (Annahme) noch nicht fällig ist, da ja noch nciht bezahlt wurde.

Ganz pragmatisch sehe ich das auf den zweiten Blick dann doch eher wie die hier vertretene Gegenmeinung. Bei ebay steht ja eben idR Vorkasse drin, also gerade keine Leistung zug um zug. Das ist ja wohl für nahezu alle Besteler im Netz nix neues und auch nciht ungewöhnlich, sodass man hier an eine rechtswidrige einseitige Bestimmung denken könnte. Daher eben ganz pragmatisch: "pacta sunt servanda" und aus die Maus. MB müsste demnach funktionieren.
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  #19 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 18:28
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

ja und nun? 100 Leute = 100 Meinungen :-)
Klar wurde Vorkasse vereinbart und es kam ja auch ein Kaufvertrag zustande bei gewonnener Auktion. Wenn der Verkäufer nun zum Amtsgericht geht und einen Mahnbescheid erstellen will, wird der nun abgelehnt? Die Damen die den Mahnbescheid da bearbeiten fragen ja bestimmt ob der Käufer die Ware denn erhalten hat.
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  #20 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 18:47
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

@Hardcastle
nein-nein. ich denk, wir sind uns mittlerweile alle einig. verträge müssen eingehalten werden. wenn vorkasse wirksam vereinbart war, kann die käuferin in verzug gesetzt werden und es kann ein mahnbescheid erwirkt werden (allerdings nicht am amtsgericht, sondern beim zuständigen mahngericht).

Zitat:
Die Damen die den Mahnbescheid da bearbeiten fragen ja bestimmt ob der Käufer die Ware denn erhalten hat.
nein, im antrag muss man lediglich ankreuzen entweder:
- der anspruch ist von einer gegenleistung abhängig ist, die bereits erbracht wurde.
- der anspruc ist nicht von einer gegenleistung abhängig.

im vorkasse-fall würde man also das zweite ankreuzen.
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