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Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Dies ist eine Diskussion zu Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 14:40
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Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Hallo,

Mr. X hat bei ebay einen Artikel verkauft mit dem Hinweis: Privatverkauf/keine Rücknahme/Garantie. Der Käufer hat nach 10 Tagen und Zahlungserinnerung nicht bezahlt und antwortet nicht.

Kann man dem Käufer jetzt schon einen Mahnbescheid zukommen lassen?
Die Ware befindet sich allerdings noch beim Verkäufer, weil der Käufer ja nicht bezahlt hat.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 15:40
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

was für eine Zahlung war denn vereinbart. hat der Verkäufer den Käufer den schon mal angeschrieben?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 16:44
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Nein, Mahnbescheid geht nicht, weil der nicht Zug-um-Zug-Anträge vorsieht. Da muss man klagen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 20:15
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Was sind denn Zug-um-Zug Anträge?


Beim MB gibts die Option: Die Zahlung ist von einer Gegenleistung abhängig. Diese wurde bereits erbracht oder eben nicht erbracht.


Ich gehe mal davon aus, dass Vorkasse vereinbart wurde.

Anmahnen, Frist von 2 Wochen setzen und nach Verstreichen ins Mahnverfahren gehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 21:59
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
Beim MB gibts die Option: Die Zahlung ist von einer Gegenleistung abhängig. Diese wurde bereits erbracht oder eben nicht erbracht.
so steht es auf dem antragsformular. wenn du aber ankreuzt, dass die gegenleistung noch nicht erbracht wurde, dann wird der mahnbescheid nicht erlassen.

Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass Vorkasse vereinbart wurde.
eher ungewöhnlich.

Geändert von zeiten (21.01.2012 um 22:19 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 02:33
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Nein, Mahnbescheid geht nicht,
Natürlich geht das.

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Beim MB gibts die Option: Die Zahlung ist von einer Gegenleistung abhängig. Diese wurde bereits erbracht oder eben nicht erbracht.
Nein, die Zahlung ist hier nicht von einer Gegenleistung abhängig. Daher interessiert es nicht, ob sie erbracht wurde oder nicht.

Denn:

Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass Vorkasse vereinbart wurde.
Nur so ergibt die Anfrage überhaupt einen Sinn.

Demnach ist die Zahlung fällig, und zwar hier und jetzt, unabhängig von der Gegenleistung.

Die Gegenleistung hängt also von der Zahlung ab, nicht umgekehrt.

Zitat:
Anmahnen, Frist von 2 Wochen setzen und nach Verstreichen ins Mahnverfahren gehen.
Ganz richtig.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 11:09
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
eher ungewöhnlich.
Bei E-Bay hab ich noch nie etwas anderes erlebt als Vorkasse, alles andere fände ich ungewöhnlich
Lichtboxer likes this.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:54
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
Zitat von angelito
Bei E-Bay hab ich noch nie etwas anderes erlebt als Vorkasse
es wird allgemein so gehandhabt, denn würde man es als zug-um-zug-geschäft (was es aller regel nach rechtlich ist) abwickeln wollen, so müsste die käuferin zur verkäuferin hin kommen und dort müsste das geschäft abgewickelt werden. denn erfüllungs- und leistungort ist wohnsitz der verkäuferin. da hat man wohl allgemein keine lust dazu und es wäre wohl auch zu aufwändig. also zahlen die käuferinnen der einfachheit halber zuerst.

ein rechtsanspruch darauf besteht aber nicht, es sei denn, es wäre vertraglich so geregelt (wobei ich allerding nicht weiß, ob man das überhaupt per agb regeln könnte).
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:58
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es wird allgemein so gehandhabt,

ein rechtsanspruch darauf besteht aber nicht, es sei denn, es wäre vertraglich so geregelt (wobei ich allerding nicht weiß, ob man das überhaupt per agb regeln könnte).
Hast Du schon mal bei eBay reingeschaut?

Selbstverständlich kann jeder Verkäufer bestimmen, dass die Ware per Vorkasse zu bezahlen ist. Dann besteht auch ein Rechtsanspruch gegenüber dem Sofort-Käufer oder dem Meistbietenden.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 13:03
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AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf?

Zitat:
Selbstverständlich kann jeder Verkäufer bestimmen, dass die Ware per Vorkasse zu bezahlen ist.
mag ja sein. ich hab das allerdings noch nirgends gesehen.
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