Dies ist eine Diskussion zu Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? Mr. X hat bei ebay einen Artikel verkauft mit dem Hinweis: Privatverkauf/keine Rücknahme/Garantie. Der Käufer hat nach 10 Tagen und Zahlungserinnerung nicht bezahlt und antwortet nicht. Kann man dem Käufer jetzt schon einen Mahnbescheid zukommen lassen? Die Ware befindet sich allerdings noch beim Verkäufer, weil der Käufer ja nicht bezahlt hat. |
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| AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? was für eine Zahlung war denn vereinbart. hat der Verkäufer den Käufer den schon mal angeschrieben? |
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| AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? Nein, Mahnbescheid geht nicht, weil der nicht Zug-um-Zug-Anträge vorsieht. Da muss man klagen. |
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| AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? Was sind denn Zug-um-Zug Anträge? Beim MB gibts die Option: Die Zahlung ist von einer Gegenleistung abhängig. Diese wurde bereits erbracht oder eben nicht erbracht. Ich gehe mal davon aus, dass Vorkasse vereinbart wurde. Anmahnen, Frist von 2 Wochen setzen und nach Verstreichen ins Mahnverfahren gehen. |
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| AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? Zitat:
Zitat:
Geändert von zeiten (21.01.2012 um 22:19 Uhr). |
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| AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? Zitat:
Zitat:
Denn: Zitat:
Demnach ist die Zahlung fällig, und zwar hier und jetzt, unabhängig von der Gegenleistung. Die Gegenleistung hängt also von der Zahlung ab, nicht umgekehrt. Zitat:
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| AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? Bei E-Bay hab ich noch nie etwas anderes erlebt als Vorkasse, alles andere fände ich ungewöhnlich
__________________ Zitat:
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| AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? Zitat:
ein rechtsanspruch darauf besteht aber nicht, es sei denn, es wäre vertraglich so geregelt (wobei ich allerding nicht weiß, ob man das überhaupt per agb regeln könnte). |
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| AW: Mahnbescheid wegen ebay-Verkauf? Zitat:
Selbstverständlich kann jeder Verkäufer bestimmen, dass die Ware per Vorkasse zu bezahlen ist. Dann besteht auch ein Rechtsanspruch gegenüber dem Sofort-Käufer oder dem Meistbietenden. |
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